Deutscher Lehrerverband fordert Nachbesserung beim Bundesinfektionsschutzgesetz-Entwurf:

Auch Grundschulen im Notfall durch Maskenpflicht vor Schulschließungen schützen!

Im Hinblick auf die Beratungen der Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes im Bundestag hat der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, dringend Nachbesserungen angemahnt.

Er betonte: „Wir hoffen zwar alle auf weitestgehende Normalität im nächsten Schuljahr möglichst ohne Einschränkungen. Das darf uns aber nicht davon abhalten, im Falle einer erneuten heftigen Coronawelle alles zu tun, um Schulschließungen durch zu hohe Personalausfälle zu verhindern.

An den weiterführenden Schulen sieht der Bundesinfektionsschutzgesetz-Entwurf deshalb bei heftigem Infektionsgeschehen die Möglichkeit vor, durch Anordnung einer Maskenpflicht Infektionen im Schulbereich zu erschweren und dadurch den Präsenzunterricht zu sichern. Für die Grundschulen ist dies bislang aus unerfindlichen Gründen nicht vorgesehen, obwohl gerade für die Jüngeren die Sicherung des Präsenzunterrichts besonders wichtig ist. Im Vergleich zu Schulschließungen, wie wir sie übrigens auch jetzt nach Schulstart schon wieder vereinzelt leider erleben mussten, ist eine präventive Maskenpflicht das eindeutig geringere Übel. Deshalb fordern wir diesbezüglich dringend eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs! „

Darüber hinaus forderte der Verbandsvorsitzende eine möglichst einheitliche Verfahrensweise der Länder bei der Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten. Es müsse nachvollziehbar mit klaren Kriterien definiert werden, wann eine Gefährdung des Präsenzunterrichts vorliegt.

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Für Stellungnahmen erreichen Sie DL-Präsident Heinz-Peter Meidinger unter 0160 – 52 75 608.

Für den Inhalt verantwortlich: Geschäftsstelle Deutscher Lehrerverband – Anne Schirrmacher

Forderungen des DL für einen sicheren Schulstart im Herbst 2022

Der DL richtet den dringenden Appell an die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker von Bund und Ländern, alles zu tun, damit die Schulen im Herbst 22 bestens auf eine erwartete neuerliche Coronawelle vorbereitet sein werden.

Dazu ist insbesondere notwendig:

  1. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sollte so geändert werden, dass im Bedarfsfall an Schulen sowohl regional als auch flächendeckend wieder besondere Gesundheitsschutzmaßnahmen wie die erweiterte Maskenpflicht angeordnet werden können.
  2. In jedem Land sind rechtzeitig die notwendigen Rechtsverordnungen zu konzipieren und zu erlassen, die zur Vorbereitung auf eine neue Pandemiewelle notwendig sind.
  3. Es muss dafür gesorgt werden, dass Schulen ausreichend mit Testkapazitäten und Hygieneschutzmitteln ausgestattet sind.
  4. Im Vorfeld des nächsten Schuljahres müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit möglicher neuerlicher Fernunterricht problemlos laufen kann. Insbesondere sollte die Versorgung der Schulen mit schnellem Internet vorangetrieben, der professionelle IT-Support der Schulen massiv ausgebaut, der für Distanzunterricht und die Nutzung von Lernplattformen erforderliche Datenschutz sichergestellt und Kapazitäten für die entsprechenden Fortbildungen geschaffen werden.
  5. Bund und Länder müssen dafür Sorge tragen, dass im Falle der Entwicklung eines an aktuelle Virusvarianten angepassten Impfstoffes Lehrkräfte zu den Gruppen gezählt werden, die damit vorrangig geimpft bzw. geboostert werden.
  6. Bildungspolitik und die Landesregierungen sollten rechtzeitig im Vorfeld des nächsten Schuljahres in einen intensiven Dialog mit allen Beteiligten, den Lehrerverbänden, Eltern- und Schülervertretungen, eintreten.

Medien im Unterricht

Der Deutsche Philologenverband, der Verband Deutscher Realschullehrer, der Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung, die Katholische Erziehergemeinschaft und der Deutsche Lehrerverband begrüßen gemeinsam mit Wikimedia Deutschland die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk seit Beginn der Schulschließungen. Gleichzeitig appellieren sie in einem Offenen Brief, die bereitgestellten Bildungsangebote im Rahmen der Corona-Soforthilfe dauerhaft zur Verfügung zu stellen.

„Guter Unterricht geht noch besser mit professionell erstelltem, ästhetisch ansprechendem und fachlich geprüftem Material, das uns digital nicht nur in Corona-Zeiten frei zur Verfügung stehen sollte“, fordert Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes e. V., (DPhV).

Lehrerinnen und Lehrer müssen Unterricht seit Beginn der Pandemie neu planen. Ein Regelunterricht mit tagtäglicher, voller Präsenz aller Schülerinnen und Schüler und ihrer Lehrkräfte bleibt wegen der anhaltenden Infektionsgefahr auch im nächsten Schuljahr noch in der Ferne. In dieser Sondersituation sind viele Stundenentwürfe entstanden, die vor Ort, aber auch für zu Hause geeignet sind. Dazu werden auch die von ARD und ZDF bereitgestellten Medien und Inhalte verwendet, die sich wegen ihrer hohen qualitativen Standards i.d.R. bedenkenlos für den Lehreinsatz eignen. 

Diese sind aber zu oft mit einem Ablaufdatum in den Mediatheken versehen. Würden sie wieder verschwinden, wäre die in der Krise geleistete Arbeit auf einen Schlag nutzlos. Bei Schulschließungen, bei partiellen Öffnungen, bei Krankheit, aber auch im “normalen Unterricht” können die seit Februar erstellten Materialien und Lernumgebungen die Schülerinnen und Schüler zu Hause unterstützen. Lehrerinnen und Lehrer, die Beachtliches leisten, um auch digitalen Unterricht zu gewährleisten, wollen sich weiterhin auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verlassen können.

„Dauerhaft veröffentlichtes Material kann auch zuverlässig in der deutschsprachigen Wikipedia verlinkt werden. Davon profitieren mehrere Millionen Menschen täglich, die im Internet nach verlässlichen Informationen suchen. Die rechtliche Grundlage dazu ist nun mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag (22. RÄStV) vorhanden.”, sagt Abraham Taherivand, Geschäftsführender Vorstand von Wikimedia Deutschland. 

Damit erhält der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Möglichkeit und den Auftrag, bestimmte Inhalte dauerhaft online verfügbar zu halten. Der Staatsvertrag sieht zeit- und kulturgeschichtliche Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Telemedien vor. Diese dürfen grundsätzlich zeitlich unbegrenzt angeboten werden. Der gemeinsame Appell ist es, die aktuell aufbereiteten Inhalte sofort von der sogenannten Depublikation auszunehmen und sie zeitlich unbegrenzt zur Verfügung zu stellen. 

Link zum Offenen Brief als PDF: https://kurzelinks.de/b3pv

Angesichts unterschiedlicher Regelungen an verschiedenen Schulen:

Der Deutsche Lehrerverband geht von einer in den nächsten Wochen und Monaten deutlich ansteigenden Zahl von Infektionen mit dem Coronavirus an deutschen Schulen aus. In diesem Zusammenhang mahnt der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, zu Besonnenheit. Er habe Verständnis dafür, dass sich viele Eltern und Schüler Sorgen machten. Überzogene Panikreaktionen seien aber fehl am Platz und nutzten auch der Sache nicht. Besonders wichtig, so Meidinger, sei die Umsetzung der hygienischen Präventionsmaßnahmen an den Schulen.

Der Lehrerverbandsvorsitzende  kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die unterschiedlichen Verfahrensweisen in mehreren Bundesländern und an einzelnen Schulen im Umgang mit Verdachtsfällen oder Reiserückkehrern aus Risikogebieten eine zusätzliche Verunsicherung der Bevölkerung bewirkten. Meidinger betonte: „An der einen Schule wird der Unterricht abgesagt, weil nicht genügend Desinfektionsmittel vorhanden sind, an der anderen Schule wird so wie vom Robert-Koch-Institut empfohlen nur bei verifizierten Verdachtsfällen gehandelt – diese Unterschiede sind nach außen kaum vermittelbar!“

Er forderte glasklare bundeseinheitlich anwendbare Verfahrensweisen und Richtlinien für die Schulen, auf die sich die KMK schnell einigen müsse.

Der Verbandschef bekräftigte: „Im Mittelpunkt muss natürlich die Gesundheit von Schülern und Lehrkräften stehen. Es ist aber auch klar, dass extreme Maßnahmen wie in China, bei denen Schulen monatelang geschlossen werden, in Deutschland kaum umsetzbar sind, ganz abgesehen davon, dass dann auch Abschlussprüfungen gefährdet sind.“

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Für Stellungnahmen erreichen Sie DL-Präsident Heinz-Peter Meidinger unter 0160 – 52 75 608.

Für den Inhalt verantwortlich: Geschäftsstelle Deutscher Lehrerverband – Anne Schirrmacher

Sich gesund ernähren, an der frischen Luft bewegen, Gesundheitsinfos richtig deuten: Was lässt sich an Schulen für mehr Gesundheitskompetenz tun?

In der Tat kommt dem Bildungssystem bei der Förderung der Gesundheitskompetenz eine zentrale Rolle zu. Der Deutsche Lehrerverband fordert aus diesem Grund ein für alle Bundesländer verbindliches Gesamtkonzept zur Gesundheitserziehung beginnen in den Kinderhorten und Kindergärten bis hin zum Hochschulbereich.

Dazu braucht es nicht unbedingt die Etablierung eines neuen Schulfachs, aber zumindest verbindliche Vorgaben als Querschnittsaufgabe aller Fächer und in den entsprechenden Lehrplänen. Außerdem erfordert die Förderung von Gesundheitskompetenz eine enge Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule, ohne intensiven Einbezug der Erziehungsberechtigten wird Gesundheitserziehung nicht erfolgreich sein können.

Heinz-Peter Meidinger

Präsident des Deutschen Lehrerverbands