Deutscher Lehrerverband fordert Nachbesserung beim Bundesinfektionsschutzgesetz-Entwurf:

Auch Grundschulen im Notfall durch Maskenpflicht vor Schulschließungen schützen!

Im Hinblick auf die Beratungen der Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes im Bundestag hat der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, dringend Nachbesserungen angemahnt.

Er betonte: „Wir hoffen zwar alle auf weitestgehende Normalität im nächsten Schuljahr möglichst ohne Einschränkungen. Das darf uns aber nicht davon abhalten, im Falle einer erneuten heftigen Coronawelle alles zu tun, um Schulschließungen durch zu hohe Personalausfälle zu verhindern.

An den weiterführenden Schulen sieht der Bundesinfektionsschutzgesetz-Entwurf deshalb bei heftigem Infektionsgeschehen die Möglichkeit vor, durch Anordnung einer Maskenpflicht Infektionen im Schulbereich zu erschweren und dadurch den Präsenzunterricht zu sichern. Für die Grundschulen ist dies bislang aus unerfindlichen Gründen nicht vorgesehen, obwohl gerade für die Jüngeren die Sicherung des Präsenzunterrichts besonders wichtig ist. Im Vergleich zu Schulschließungen, wie wir sie übrigens auch jetzt nach Schulstart schon wieder vereinzelt leider erleben mussten, ist eine präventive Maskenpflicht das eindeutig geringere Übel. Deshalb fordern wir diesbezüglich dringend eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs! „

Darüber hinaus forderte der Verbandsvorsitzende eine möglichst einheitliche Verfahrensweise der Länder bei der Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten. Es müsse nachvollziehbar mit klaren Kriterien definiert werden, wann eine Gefährdung des Präsenzunterrichts vorliegt.

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Für Stellungnahmen erreichen Sie DL-Präsident Heinz-Peter Meidinger unter 0160 – 52 75 608.

Für den Inhalt verantwortlich: Geschäftsstelle Deutscher Lehrerverband – Anne Schirrmacher

Sollen Schulkinder wieder für die Versäumnisse der Politik büßen?

Deutscher Lehrerverband warnt vor unsinnigen Sparmaßnahmen und plädiert für nachhaltige Energiesparmaßnahmen an Schulen

Mit Unverständnis hat der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, auf die Ankündigung einzelner Kommunen und Landkreise reagiert, im nächsten Herbst und Winter wegen der gestiegenen Energiekosten die Raumtemperatur an Schulen absenken und teilweise auch das Warmwasser abstellen zu wollen.

Der Verbandsvorsitzende betonte: „Wir wissen alle, dass Schülerinnen und Schüler bereits in den letzten beiden Pandemiejahren zu den Hauptleidtragenden zählten. Es ist nicht hinnehmbar, wenn diese Benachteiligung sich erneut fortsetzen sollte! Es gibt andere und vor allem nachhaltigere Möglichkeiten, an Schulen Energiekosten zu sparen als dadurch, dass Kinder frieren müssen.“

Meidinger verwies darauf, dass nach Erhebungen seines Verbandes das von den Schulministerien vorgeschriebene Stoßlüften möglichst alle 20 Minuten zu einem Heizenergiemehrverbrauch an Schulen gegenüber den Vor-Coronajahren von rund 20 Prozent geführt habe. Und dies, obwohl in den beiden Coronajahren 20 und 21 für längere Zeit die meisten Schulen geschlossen waren. Durch den Einbau der vom Bund mit 80 Prozent geförderten stationären zentralen und dezentralen Entlüftungsanlagen lässt sich der Heizenergiemehrverbrauch jedoch deutlich senken bzw. sogar halbieren, wie eine Studie der RWTH Aachen unlängst eindeutig nachgewiesen habe.

Der Verbandschef wörtlich: „Es ist höchste Zeit, dass der Sanierungsstau von Schulgebäuden, insbesondere was die energetische Grundsanierung angeht, endlich aufgelöst wird. Seit 10 Jahren empfiehlt das Umweltbundesamt dringend den Einbau solcher Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, getan hat sich fast nichts. Nur 10 Prozent aller Schulen sind mit solchen Systemen ausgestattet, die neben der Energieeinsparung auch die Raumluft verbessern und die Aerosolbelastung reduzieren. Aber auch bei der Nutzung von Schuldächern für Solaranlagen gibt es noch viel Luft nach oben!“

In diesem Zusammenhang forderte Meidinger die Bundesregierung dringend dazu auf, das laufende Förderprogramm für den Einbau solcher stationärer Lüftungsanlagen aufzustocken und zu verlängern, sowie die Kommunen, diese Mittel abzurufen und die Schulen entsprechend zu modernisieren und nachzurüsten.

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Sachverständigenbericht zu Coronamaßnahmen rechtfertigt nicht Verzicht auf künftige Coronaschutzmaßnahmen

Kaum neue Erkenntnisse hat nach Ansicht des Präsidenten des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, der heutige Bericht des Sachverständigenausschusses der Bundesregierung zur Evaluation der bisherigen Coronamaßnahmen erbracht.

Der Verbandsvorsitzende betonte: „Es rächt sich jetzt, dass man in den letzten zwei Jahren zu lange auf die systematische Erhebung von Daten im Umfeld von Coronamaßnahmen verzichtet hat. Allerdings lässt sich aus dem Bericht keinesfalls der Auftrag an die Politik ableiten, auf Coronaschutzmaßnahmen bei einer neuerlichen heftigen Infektionswelle im Herbst weitgehend zu verzichten.“

Meidinger erinnerte daran, dass im aktuellen Bericht die Wirksamkeit einer Maskenpflicht in Innenräumen bei hohen Infektionszahlen ausdrücklich hervorgehoben wird und auch die Sinnhaftigkeit einer Testung von Geimpften und Ungeimpften nicht bestritten wird.

Deshalb erneuerte der DL-Präsident seine Aufforderung an den Bundesgesetzgeber, das Bundesinfektionsschutzgesetz rechtzeitig vor dem Herbst so nachzubessern, dass im Bedarfsfall, also bei einer heftigen neuen Coronawelle, eine flächendeckende Maskenpflicht im Klassenzimmer wieder möglich werde. Er betonte: „Wir hoffen, dass wir ohne Maskenpflicht ins neue Schuljahr starten können, wir wollen aber im Notfall auf diese wirksame Gesundheitsschutzmaßnahmen auch nicht verzichten müssen, weil der Bund seine Hausaufgaben nicht gemacht hat!“

Lobend äußerte sich Meidinger über die Bundesländer, die jetzt kurz vor den Ferien allen Schülerinnen und Schülern kostenlose Tests zur Verfügung stellten, damit sich diese kurz vor Schulbeginn im Herbst selbst testen zu können.

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Forderungen des DL für einen sicheren Schulstart im Herbst 2022

Der DL richtet den dringenden Appell an die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker von Bund und Ländern, alles zu tun, damit die Schulen im Herbst 22 bestens auf eine erwartete neuerliche Coronawelle vorbereitet sein werden.

Dazu ist insbesondere notwendig:

  1. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sollte so geändert werden, dass im Bedarfsfall an Schulen sowohl regional als auch flächendeckend wieder besondere Gesundheitsschutzmaßnahmen wie die erweiterte Maskenpflicht angeordnet werden können.
  2. In jedem Land sind rechtzeitig die notwendigen Rechtsverordnungen zu konzipieren und zu erlassen, die zur Vorbereitung auf eine neue Pandemiewelle notwendig sind.
  3. Es muss dafür gesorgt werden, dass Schulen ausreichend mit Testkapazitäten und Hygieneschutzmitteln ausgestattet sind.
  4. Im Vorfeld des nächsten Schuljahres müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit möglicher neuerlicher Fernunterricht problemlos laufen kann. Insbesondere sollte die Versorgung der Schulen mit schnellem Internet vorangetrieben, der professionelle IT-Support der Schulen massiv ausgebaut, der für Distanzunterricht und die Nutzung von Lernplattformen erforderliche Datenschutz sichergestellt und Kapazitäten für die entsprechenden Fortbildungen geschaffen werden.
  5. Bund und Länder müssen dafür Sorge tragen, dass im Falle der Entwicklung eines an aktuelle Virusvarianten angepassten Impfstoffes Lehrkräfte zu den Gruppen gezählt werden, die damit vorrangig geimpft bzw. geboostert werden.
  6. Bildungspolitik und die Landesregierungen sollten rechtzeitig im Vorfeld des nächsten Schuljahres in einen intensiven Dialog mit allen Beteiligten, den Lehrerverbänden, Eltern- und Schülervertretungen, eintreten.

Deutscher Lehrerverband fordert zwei Milliarden Euro für umfassendes Bildungsförderprogramm

Ein umfassendes Konzept eines Lernförder- und Bildungsaktivierungsprogramms hat das Präsidium des Deutschen Lehrerverbands in Berlin vorgestellt, um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Schülerinnen und Schüler in den nächsten beiden Schuljahren auffangen zu können.

DL-Präsident Heinz-Peter Meidinger erklärte dazu: „Wir spüren immer deutlicher, dass die Schulschließungen bei fast allen Kindern und Jugendlichen zu Lerneinbußen geführt haben, bei dem Teil, den wir durch Fernunterricht kaum erreicht haben, sogar zu sehr großen. Wir brauchen deshalb ein großes Bildungsförderprogramm, das differenziert nach Bedarf in den nächsten beiden Schuljahren allen Schülerinnen und Schülern Angebote macht, ihre Lernrückstände aufzuholen! Zusatzangebote lediglich für einen kleinen Teil der Kinder, so wie dies die Bildungspolitik derzeit plant, greifen eindeutig zu kurz!“

Wichtig sei auch, bald einen Überblick über die konkreten Lernlücken und den Förderbedarf zu gewinnen, um dann Eltern und Schüler entsprechend beraten zu können.

In dem Konzept des DL wird unterschieden zwischen begleitender Zusatzförderung und dem Angebot eines zusätzlichen Lernjahres.

Zur effektiven und bedarfsgerechten Umsetzung der Fördermaßnahmen plädiert der DL für die Zuweisung von Sonderbudgets an die Einzelschulen, die von diesen flexibel genutzt werden können. Um den dafür notwendigen Personalbedarf zu decken, finden sich in dem Konzept eine Reihe von Vorschlägen, u. a. den Einbezug von Lehramtsstudierenden, des Lehrpersonals von Volkshochschulen und von pensionierten Lehrkräften.

Meidinger forderte schnelle Entscheidungen von Bund und Ländern, um möglichst schnell mit der Umsetzung beginnen zu können. Der DL beziffert die voraussichtlichen Kosten auf mindestens zwei Milliarden Euro.

Das Programm des Deutschen Lehrerverbands können Sie auf unserer Webseite unter https://www.lehrerverband.de/die-zukunftschancen-unserer-kinder-und-jugendlichen-nach-corona-nachhaltig-sichern/ abrufen.

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Meidinger warnt vor Kleinreden der Infektionsgefahren an deutschen Schulen

Deutscher Lehrerverband für mehr Gesundheitsprävention sowie flexible, den Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragende differenzierte Unterrichtsmodelle

Als falsch und gefährlich hat der DL-Präsident Heinz-Peter Meidinger die weitgehende Abkehr der Länder und der Kultusministerkonferenz von den Hygienestufenplänen bezeichnet. Diese sahen eine Verschärfung von Hygieneschutzmaßnahmen über Atemschutzmaskenpflicht auch im Klassenzimmer bis hin zur Wiedereinführung der Abstandsregel vor. Er betonte: „Es ist wichtig, dass in Schulen auf regional stark ansteigende Infektionszahlen im Sinne des Gesundheitsschutzes angemessen reagiert wird. Eine bloße Beschränkung auf Quarantänemaßnahmen ist mit Sicherheit nicht ausreichend!“

Der Verbandspräsident wandte sich scharf gegen den von manchen Politikern erweckten Eindruck, dass Schulen im Infektionsgeschehen keine oder nur eine geringe Rolle spielten. Er wies darauf hin, dass z. B. in Berlin die Altersgruppe der 15- bis 19-jährigen aktuell die höchsten Ansteckungsraten überhaupt aufweise, eine Altersgruppe, die ganz überwiegend noch Schulen besuche. Eine reine Fokussierung an Schulen auf festgestellte Infektionen blende aus, dass es nach aktuellen Studien eine hohe, wohl bis zum Faktor 5 reichende Dunkelziffer nicht erkannter Infektionen unter Kindern gebe, die aber trotz fehlender Krankheitssymptome die Erkrankung sehr wohl etwa an Risikopersonen weitergeben könnten. Da, wo eine Kontaktverfolgung in den Gesundheitsämtern noch möglich sei, landeten die Schulen gegenwärtig nach dem privaten Umfeld und dem Arbeitsplatz bereits an dritter Stelle.

Das Präsidium des Deutschen Lehrerverbands, dem die Bundesverbände DPhV, VDR, BvLB und KEG angehören, ist sich einig, dass es keine auf alle Schulen gleichermaßen anwendbare Einheitslösungen geben kann. Stattdessen muss es den Schulen bei Maßnahmen zu erhöhtem Hygieneschutz ermöglicht werden, abhängig vom Infektionsgeschehen, der Schulart, der digitalen Schulausstattung, den Altersgruppen und der sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft flexible, differenzierte und passgenaue Lösungen eigenständig in Absprache mit den Gesundheitsämtern zu entwickeln.

Meidinger erklärte: „An einer berufsbildenden Schule mit guter digitaler Infrastruktur und einer schon älteren, eigenständiges Arbeiten gewohnten Schülerschaft ist es beispielsweise einfacher, wieder vorübergehend in den Distanzunterricht zu gehen als etwa an einer Grundschule, wo es besonders wichtig ist, Kinder, die zuhause nicht unterstützt und betreut werden können, im Präsenzunterricht zu halten. Es könnte aber auch innerhalb einer Schul­art, sei es Gymnasium, Realschule oder Gesamtschule, nach Altersgruppen differenziert vorgegangen werden, um den Hygieneschutz in der Schule und in den Schulbussen zu verbessern!“

Der DL-Vorsitzende betonte abschließend, dass alles getan werden müsse, um Präsenzunterricht möglichst umfassend und lange aufrecht zu erhalten. Er fügte an: „Aber nicht um jeden Preis! Wir müssen die Balance finden zwischen Erfüllung des Bildungsauftrags und gleichzeitigem bestmöglichen Gesundheitsschutz. Wenn man sich aktuell anschaut, welche unterschiedlichen Regeln für die Gesellschaft und im Gegensatz dazu an den Schulen gelten, wo Mitglieder aus bis zu 30 Haushalten eng und oft auch noch ohne Maskenschutz nebeneinander sitzen, dann ist diese Balance mit Sicherheit nicht mehr gewahrt! Falls die Politik Schulen offen halten will, muss sie im Vorfeld mehr dafür tun als derzeit geschieht!“

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Bildungspolitik von der zweiten Welle eiskalt erwischt!

Deutscher Lehrerverband wendet sich mit dringlichen Forderungen und Lösungsvorschlägen an die Politik

„Wenn jetzt nicht gehandelt wird, drohen flächendeckende Schulschließungen!“

Die im Deutschen Lehrerverband (DL) organisierten Verbände DPhV, VDR, BvLB und KEG schlagen Alarm und fordern die Politik in einer konzertierten Aktion auf, den Gesundheitsschutz für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler in der Corona-Krise deutlich zu erhöhen. Die Pandemiesituation wird sich nicht in kurzer Zeit bewältigen lassen, daher braucht es langfristige Lösungen und verlässliche Handlungsrichtlinien, um das Infektionsrisiko an den Schulen so gering wie möglich zu halten, die dort stattfindenden Kontakte zu beschränken und Abstände zu wahren.

Im bisherigen Betrieb seit der Wiedereröffnung der Schulen, oft ohne Abstandsregeln und Maskenpflicht, setzen die Kultusminister Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler Gefahren aus, die auf offener Straße mit Bußgeldern belegt werden – ganz so, als ob es das Virus in den Schulen nicht gäbe. „Wir sagen: Schulen offen halten: Ja – angepasst an das aktuelle Infektionsgeschehen. Aber Schulen im Vollbetrieb um jeden Preis: Nein! Jetzt braucht es verantwortungsvolles Handeln, weitere Infektionsschutzmaßnahmen und Handlungsrichtlinien bei steigenden Infektionszahlen, sonst drohen in der Konsequenz wieder flächendeckende Schulschließungen“, betont DL-Präsident Heinz-Peter Meidinger.

Lüften ist gut, Lüftungsanlagen sind besser

Die Kultusministerkonferenz KMK will mit der Zahlenkombination 20 – 5 – 20 über den Winter kommen und den vollen Präsenzunterricht gewährleisten, und das trotz rasant steigender Infektionszahlen: 20 Minuten Unterricht, 5 Minuten Quer- und Stoßlüften, um dann erneut 20 Minuten zu unterrichten. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, Schulklassen ab einem bestimmten Infektionsgeschehen wieder zu teilen, schlägt die Politik ebenso in den Wind wie die Erkenntnisse des Umweltbundesamtes, wonach Lüften ohne zusätzlichen Raumluftfilter in vielen Gebäuden nicht ausreicht. Lüftungsanlagen sind daher an vielen Schulen zwingende Notwendigkeit. Die Installation der Raumluftreiniger hätte zudem den positiven Effekt, dass auch Grippeviren minimiert werden und zusätzliche Krankheitsausfälle vermieden würden. Auch der Einsatz von Plexiglaswänden zwischen den Tischen trägt zum Schutz bei. Es braucht eine schnelle Bestandsaufnahme nach einheitlichen Parametern in allen Bundesländern, um festzustellen, welche Räume bereits durch bestehende Systeme gut gelüftet werden und wie viele Räume eine Unterstützung durch Luftfilteranlagen brauchen. Mehrere Bundesländer haben bereits Programme zur Beschaffung entsprechender Geräte aufgelegt, der Deutsche Lehrerverband fordert die übrigen Länder und die KMK auf, vor dieser Investition in die Gesundheit der Schülerinnen und Schülern und der Lehrkräfte nicht zurückzuschrecken.

Der kritische Grenzwert von Corona-Neuinfektionen wird in immer mehr Städten und Kommunen überschritten. In diesen Hotspots fordert der Deutsche Lehrerverband, die Klassen unverzüglich zu halbieren. „Es empört uns, dass die beschlossenen und vom RKI empfohlenen Richtwerte einer Inzidenzzahl von 35/50 der Corona-Ampel für verschärfte Hygieneschutzmaßnahmen an Schulen von der Bildungspolitik komplett ignoriert werden, um Schulen unter inakzeptablen Bedingungen offen zu halten“, so Heinz Peter Meidinger. „Die KMK hat bei ihrer letzten Sitzung mit ihrer Entscheidung, dass Quer- und Stoßlüften bei Minusgraden ausreichend sei, eine rote Linie überschritten und sich damit aus der Verantwortung gegenüber dem Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler gestohlen. Es braucht Richtlinien und klare Handlungsanweisungen, ab welchen Inzidenzzahlen eine Maskenpflicht für welche Klassenstufen gilt und ab wann es notwendig ist, die Klassen wieder zu teilen.

AHA-Regeln müssen auch in Schulen gelten

„Die Kultusministerkonferenz muss eine ganz klare Orientierung für den Schulbetrieb in ihrem KMK-Vier-Stufen-Modell nach den Vorgaben des RKI geben, anhand derer dann tatsächlich vor Ort entschieden wird“, so die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbands, Susanne Lin-Klitzing. „Hier gilt als Maßstab für die Stufe 2 der Inzidenzwert von 35 Fällen binnen 7 Tagen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, für die Stufe 3 der Inzidenzwert von 50, bei dem in den Schulen wieder die AHA-Regeln eingehalten werden sollten, was auf kleinere Klassen hinausläuft. Es ist die Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden und die Gesundheitsämter hier entsprechend einheitlich, nachvollziehbar und verlässlich agieren.“ 

Differenzieren nach Schülergruppen – Präsenz- und Online-Unterricht angepasst an das Infektionsgeschehen in verkleinerten Lerngruppen

Das grundlegende Übel ist, dass die Politik Schule über einen Kamm schert. Statt zwischen den einzelnen Schulformen zu differenzieren und entsprechende Bedarfe von Grundschülern bis hin zu Berufsschülern klar zu definieren, sind Schüler gleich Schüler.

Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe II müssen anders als Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I nicht zwingend durchgängig Präsenzunterricht haben, sondern können dann, wenn die technischen Voraussetzungen gewährleistet sind, parallel oder im Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht lernen. Dies sollte vor Ort entschieden werden – orientiert an den Inzidenzwerten gemäß RKI.

„Für unsere ganz jungen Schülerinnen und Schüler in der Grundschule gilt es, so viel Präsenzunterricht zu ermöglichen. Junge Kinder brauchen beim Lernen die Beziehung, um ein tragfähiges Fundament für ihr zukünftiges Lernen aufbauen zu können“, betont Gerlinde Kohl, die Vorsitzende der Katholischen Erziehergemeinschaft (KEG).

Mut zu unkonventionellen Lösungen

Joachim Maiß, Vorsitzender des Bundesverbandes für Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB) weist auf unkonventionelle Wege hin, um flächendeckende Schulschließungen zu verhindern: „Statt mantrahaft alles schön zu reden, müssen gemeinsam schnell umsetzbare Lösungen herbeigeführt werden: So könnten beispielsweise leerstehende Veranstaltungs-Locations oder Stadtteilzentren als zusätzliche Unterrichtsräume angemietet werden, um Schulklassen zu teilen und so das Gesundheitsrisiko für Lehrkräfte wie Schülerinnen und Schüler zu minimieren. Denn die Unversehrtheit aller hat oberste Priorität, um nicht sehenden Auges in die erneute Schulschließungen mit all ihren gesellschaftlichen Folgen zu rutschen.“

Eugen Straubinger ebenfalls Vorsitzender des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung, fordert, dass die Absage der KMK zum Einbau von Lüftungsanlagen gekippt wird und macht folgende Rechnung auf: „NRW-Bildungsministerin Yvonne Gebauer schätzt, dass flächendeckend rund 100 Euro pro Schüler in die Filtertechnik investiert werden müssten – und spricht von Unsummen, die das verschlingen würde. Legt man diese Zahl zu Grunde, müssten bei bundesweit 11 Millionen Schülerinnen und Schüler 1,1 Milliarden Euro investiert werden, um alle rund 43 000 Schulen mit dieser Technik auszustatten. Das sind im Vergleich zu den neun Milliarden Euro, die die Rettung der Lufthansa bisher gekostet hat, Peanuts. Das sollte es den Regierenden wert sein, um das Recht auf Bildung in der Coronakrise nicht zu verspielen.“ Er ergänzt: „Dazu kommt, dass in den Berufsschulen auch Lüftungstechniker und Anlagenbauer ausgebildet werden. Wenn unsere Schulen Lüftungsanlagen aus heimischer Produktion beziehen könnten, hätte dies einen deutlichen Einkommens- und Beschäftigungseffekt für diese Produktionssparte. Dies käme auch den Auszubildenden im dualen System zugute.“

Vergesst die Lehrkräfte nicht!

Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ändert sich das Anforderungsprofil an die Lehrkräfte und die Belastungen steigen deutlich. Distanzunterricht für Zuhause bleibende Schüler ist Mehrarbeit. Bei allen Maßnahmen müssen die Auswirkungen auf und die Anforderungen an die Lehrkräfte berücksichtigt werden, denn es ändert sich Umfang, Art und Inhalt der Lehrtätigkeit. Neben Investitionen in die notwendige technische Ausstattung der Schulen, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, deren Fehlen bei den Schulschließungen im Frühjahr schmerzhaft deutlich wurde, braucht es auch weiterhin Unterstützung der Lehrkräfte in der Fortbildung für neue digitale Formate und vor allem auch technisches Personal zur Betreuung des IT-Bereiches.

Aber auch, da ist sich das Präsidium des DL einig, beim Gesundheitsschutz der Lehrkräfte bei ihrer Tätigkeit in den Schulen muss nachgebessert werden. Es sei eigentlich ein Skandal, dass anders als in vielen anderen Berufssparten, die mit vielen Kontakten zu tun haben, Lehrkräfte nicht von den Schulträgern und Länderministerien mit einer ausreichenden Zahl an FFP2-Masken ausgestattet wurden.

Politik muss Verantwortung übernehmen

Auch Jürgen Böhm, Bundesvorsitzender des Deutschen Realschullehrerverbandes (VDR), fordert klare Handlungsrichtlinien für die Schulen bei entsprechenden Infektionszahlen: „Je nachdem, wie gut die gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung greifen und wie sich daraufhin jeweils regional das Infektionsgeschehen entwickelt, braucht es klare Vorgaben bei bestimmten Richtwerten, damit nicht nach jeder Veränderung der Zahlen nach oben oder nach unten die Debatte um die richtigen Gesundheitsschutzmaßnahmen an den Schulen von neuem geführt werden muss. Es müssen Maßnahmen gelten, die an den Schulen in ganz Deutschland Bildung unter höchsten Sicherheitsbedingungen ermöglichen. Dazu gehören Stufenpläne und beste technische und materielle Ausstattung, wie CO2-Ampeln, Luftreinigungsfilter und FFP2-Masken, und bei steigenden Infektionszahlen Klassenteilungen und Zeiträume von Distanzunterricht, die für Eltern möglichst organisierbar und überschaubar bleiben. Allerdings kann es nicht Aufgabe der Schulen sein, entsprechende Maßnahmen festzulegen. Wir Lehrkräfte und Schulleitungen sind keine Ärzte oder Virologen! Die Verantwortung darf nicht länger auf die Kollegen geschoben, sondern muss endlich von der KMK und den Bundesländern als den politisch Verantwortlichen übernommen werden. Aber genau das passiert aktuell seitens der Politik nicht!“

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Für Stellungnahmen erreichen Sie die Mitglieder des Präsidiums des Deutschen Lehrerverbandes:

DL-Präsident Heinz-Peter Meidinger: 0160 – 52 75 608 und 030/70 09 47 76 – www.lehrerverband.de  

Bundesgeschäftsstelle DPhV, Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing:

030 / 40 81 67 89 – www.dphv.de  

Bundesgeschäftsstelle VDR, Bundesvorsitzender Jürgen Böhm:

089 / 55 38 76 und 0151 – 11 71 55 89 – www.vdr-bund.de  

BvLB-Bundesgeschäftsstellen, Bundesvorsitzende Joachim Maiß und Eugen Straubinger:

030 / 40 81 66 50 und 0511 / 21 55 60 70 – www.bvlb.de  

KEG-Bundesgeschäftsstelle, Bundesvorsitzende Gerlinde Kohl:

089 / 26 02 47 99 – www.keg-deutschland.de  

Für den Inhalt verantwortlich: Geschäftsstelle Deutscher Lehrerverband – Anne Schirrmacher

Expertengespräch der KMK

 

Große Enttäuschung beim Deutschen Lehrerverband über Absage der KMK an Einbau von Luftfilteranlagen in Schulen

Meidinger: Nur Bayern handelt verantwortungsbewusst, alle anderen Bundesländer vernachlässigen ihre Fürsorgepflicht gegenüber Schülern und Lehrkräften!

Grenzenlos enttäuscht hat sich der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, über die Ergebnisse des Expertengesprächs der Kultusministerkonferenz über Lüftungskonzepte an Schulen gezeigt. Er betonte: „Man muss es so hart sagen: Die Kultusministerkonferenz kommt ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Lehrkräften und ihrer Verantwortung gegenüber dem Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler ein weiteres Mal in keiner Weise ausreichend nach!“

Der Verbandsvorsitzende betonte, dass es im Augenblick vor allem darum gehe, nach Wegfall der Abstandswahrung im Klassenzimmer sowie bei signifikant ansteigenden Infektionszahlen und der Erwartung einer zweiten Welle im Herbst und Winter wirksame kompensatorische Maßnahmen zum Hygieneschutz in Klassenzimmern zu veranlassen.

Er erläuterte: „Das größte Problem wird die Aerosolbelastung sein. Wenn jetzt die KMK betont, dass Stoßlüften alle 20 Minuten in der Regel genügt, dann geht diese Einschätzung völlig an der Schulrealität vorbei. Tatsache ist, dass bei einem großen Teil der Klassenzimmer keine effektive Querlüftung möglich ist, u. a. deshalb, weil Fenster nicht oder nur spaltweise zu öffnen sind. Dazu kommt, dass intensives Stoßlüften bei Starkregen und Minusgraden kaum durchführbar ist“.

Es sei deshalb erschreckend, wenn die KMK in ihrer Presseerklärung nach dem Experten­gespräch, zu dem gegenüber dem Hygienekonzept der KMK sehr kritisch eingestellte Lehrerverbände wie der Deutsche Lehrerverband gar nicht erst eingeladen waren, zu dem Schluss kommt, dass mobile Luftreinigungsgeräte „grundsätzlich nicht nötig“ sind.

Meidinger betonte: „Die Kultusministerkonferenz nimmt damit in Kauf, dass Schüler und Lehrkräfte bei einer zweiten Infektionswelle in den Unterrichtsräumen völlig unzureichend geschützt sein werden. Allein Bayern nimmt die Fürsorgepflicht ernst und hat 50 Millionen Euro zum Kauf von Luftfilteranlagen und CO2-Ampeln angekündigt. Es ist zu hoffen, dass ungeachtet des Nichtstuns der KMK wenigstens einzelne Länder jetzt handeln und ähnliche Programme auflegen. Ich sehe nicht ein, warum ausgerechnet beim Gesundheitsschutz an Schulen geknausert und gespart wird, wenn in anderen Bereichen die Millionen deutlich lockerer sitzen!“

Letztendlich, so der Verbandschef abschließend, gefährdet die Bildungspolitik in den Bundesländern damit das Ziel, nochmalige flächendeckende Schulschließungen zu verhindern. Ein Blick in andere Länder zeige gerade, was auch Deutschland wieder bevorstehen könnte.

Für Stellungnahmen erreichen Sie DL-Präsident Heinz-Peter Meidinger unter 0160 – 52 75 608.

Für den Inhalt verantwortlich: Geschäftsstelle Deutscher Lehrerverband – Anne Schirrmacher

Aktualisierte Fassung September 2020

Der Deutsche Lehrerverband und seine Mitgliedsverbände DPhV, VDR, BvLB und KEG sehen die Politik in der Pflicht, Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen möglichst guten Verlauf des Schuljahrs in Zeiten von Corona gewährleisten. Die wichtigen Erfahrungen aus der Krise sollten für das Bildungssystem nutzbar gemacht werden. Dazu fordert der Deutsche Lehrerverband die Umsetzung des folgenden 10-Punkte-Plans!

Die Lehrerverbände hoffen, dass die Quote der Infektionen gering genug liegt, um Präsenzunterricht mit möglichst geringem Risiko von Infektionsclustern abzuhalten. Nach wie vor darf die bestehende Gefahr eines wieder zunehmenden Infektionsgeschehens allerdings nicht unterschätzt werden.

Der Deutsche Lehrerverband und seine Mitglieder fordern daher deutlich umfassendere Innovationen in grundlegenden pädagogischen, technischen, gesundheitsrelevanten und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen, die zeitnah umgesetzt werden sollten, als nur die bisher vorgestellten Hygienestandards und Stufenpläne.

Ihre gemeinsamen Forderungen an die Kultusminister und Landesregierungen für einen unter den jetzigen Rahmenbedingungen möglichst optimalen Schulbetrieb haben das Präsidium und der Bundeshauptausschuss des Deutschen Lehrerverbandes im folgenden 10-Punkte-Plan zusammengefasst:

10 Punkte-Plan des DL für Unterricht mit (und nach) Corona

  1. Ziel ist der digital unterstützte Präsenzunterricht als Regelfall (Plan A) auf der Basis von neu zu erarbeitenden didaktischen Konzepten. Moderner Unterricht verlangt den Einsatz von digitalen Medien. Dazu müssen sämtliche Schulen zeitnah so instand gesetzt werden, dass alle Lehrkräfte mit allen Schülern mit den zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten rechtssicher und daten­schutzkonform über die digitale Plattform der Schule kommunizieren und lehrplanbezogen interagieren können. Im Notfall kann der digital unterstützte Präsenzunterricht aufgrund der von Kultus- und Gesundheitsbehörden regional beurteilten Infektionslage durch Fernunterricht phasenweise ersetzt werden (Plan B) – mit Teilnahmepflicht und klaren Vorgaben für Leistungserhebungen und -bewertungen.
  2. Für den digital unterstützten Präsenzunterricht müssen neben dem Regel­unterricht dauerhaft Förderangebote zur Verfügung gestellt werden, um Schülerinnen und Schüler bedarfsorientiert beim Erreichen der angestrebten Bildungsstandards zu unterstützen. Dazu bedarf es der Nutzung aller vorhandenen personellen Ressourcen, um durch größere Lehrerreserven an den Schulen bessere Fördermöglichkeiten und Differenzierungsangebote zu schaffen. Das bedeutet eine schulartspezifische Einstellung zum kommenden Schuljahr über Bedarf bis zu 130 Prozent ebenso wie den Einsatz erheblicher zusätzlicher finanzieller Mittel, um auch kurzfristig deutlich mehr freiwillige Förderangebote zur Verfügung zu stellen.
  3. Der digital unterstützte Präsenzunterricht gemäß Plan A ist angepasst an die jeweilige regionale Infektionslage schulart- und altersspezifisch durchzuführen.
  4. Für die verlässliche Planung des neuen Schuljahrs müssen die Länder die Voraussetzungen für wöchentliche freiwillige Corona-Testungen der Lehrkräfte (und Schüler) an der Schule sowie einen Visierschutz zur Verfügung stellen. Praxistaugliche und aerosolvermindernde Lüftungskonzepte müssen zur Ver­fügung stehen, sonst kann kein voller Präsenzunterricht stattfinden. Dies gebietet die Fürsorgepflicht des Staates als Arbeitgeber gegenüber seinen Lehrkräften.
  5. Bildung- und Leistungsstandards dürfen nicht abgesenkt werden, sondern die Curricula und die Prüfungen sind kompetenzorientiert vollständig zu erfüllen. Schulen und Lehrkräfte entscheiden über die Art und Quantität von Fördermaßnahmen vor Ort. Jede Schule erhält dafür ein zusätzliches Budget.
  6. Freiwillige Wiederholungen auch zur Hälfte des Schuljahres sollten als flexibles Instrument ermöglicht und von Schülerinnen und Schülern als solches genutzt werden, um kumulierte Lernrückstände nicht erst am Ende des Schuljahres aufholen zu müssen.
  7. Digitale Sprechstunden zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülern sollten in das Unterrichtsdeputat integriert und besonders für potenziell versetzungsgefährdete Schüler und deren Eltern sowie für interessierte Eltern und Schüler durchgeführt werden.
  8. Das Zusammenwirken von Eltern, Lehrkräften und Schülern ist zu stärken und besser zu organisieren, um Polarisierungen vorzubeugen und um für die gemeinsame Bewältigung von Krisensituationen besser gerüstet zu sein.
  9. Das Referendariat ist in allen Bundesländern auf die ursprüngliche Dauer von zwei Ausbildungsjahren anzuheben, damit Referendare sowohl dem erhöhten Anforderungsprofil im Lehrerberuf genügen wie auch für bedarfsorientierten Förderunterricht für Schüler zur Verfügung stehen.
  10. Lebenslanges Lernen wird nur gelingen, wenn sich Schule als Teil der Gesellschaft inhaltlich mit den Hintergründen der Pandemie auseinandersetzt und Resilienz entwickelt, mögliche weitere Krisen zu bewältigen. Hierfür müssen Schulen neue Inhalts- und Organisationskonzepte entwickeln.

Je nach Infektionslage kann es immer wieder z. B. regional oder an einzelnen Schulen oder für einzelne Klassen vorkommen, dass eine Verlagerung des Unterrichts von der Anwesenheit im Schulgebäude auf Distanzlernen mit Hilfe von Online-Medien stattfinden muss. „Ein digital gestützter Präsenzunterricht ermöglicht Flexibilität“, erläutert der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, und fordert: „Alle Schulen müssen schnellstmöglich in die Lage versetzt werden, mit digitalen Endgeräten rechtssicher und datenschutzkonform über die digitale Plattform der Schule kommunizieren und lehrplanbezogen interagieren zu können. Digital gestützter Präsenzunterricht in den Schulen kann so im Fall der Fälle ziemlich nahtlos auf digital unterstützten Fernunterricht umgestellt werden.“

Jürgen Böhm, Bundesvorsitzender des Deutschen Realschullehrerverbands (VDR), betont: „Es ist wichtig und vordringlich, eventuelle Defizite, Wissenslücken oder Unterschiede im Lernstand der Schülerinnen und Schüler zu klären und auszugleichen. Es ist eine enorme und sehr verantwortungsvolle Aufgabe, bedarfsorientiert ent­sprechende Förderangebote und Differenzierungsmöglichkeiten anzubieten.“ Dazu benötige man Lehrkräfte über das übliche Maß und Budget hinaus. Die Ministerien sollten für die Schulen die finanziellen und personellen Ressourcen vorhalten, um z. B. durch integrierte Lehrerreserven auch einen Plan B mit Präsenz- und Fernunterricht im regionalen Notfall schnell und unbürokratisch umsetzen zu können.

Neben den Lerninhalten im Präsenzunterricht und über digitale Wege steht in der aktuellen weltweiten Corona-Krise auch der Gesundheitsschutz der Schulfamilie im Fokus. „Lehrkräfte, Verwaltungspersonal und Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf Infektionsprävention! Die Länder und Schulträger müssen im Rahmen ihrer Fürsorgeverpflichtung die Voraussetzungen für wöchentliche freiwillige Corona-Testungen schaffen und praxistaugliche und aerosolvermindernde Lüftungskonzepte vorhalten“, fordert der stellvertretende Bundesvorsitzende des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB), Wolfgang Lambl. „Außerdem sind digitale Sprechstunden zwischen Lehrkräften, Eltern, Ausbildenden und Schülern gerade in Zeiten des Abstandshaltens ein zusätzlicher Weg, um eine bessere Kommunikation zu gewährleisten – damit Lehrkräfte dieses Kommunikationsangebot anbieten können, muss das Unterrichtsdeputat um mindestens eine Stunde abgesenkt werden.“

So notwendig die schnelle Ausstattung in technischer und hygienischer Hinsicht in der aktuellen Situation ist, müssen die Schulen aber andererseits auch langfristig gestärkt werden, um für zukünftige Krisen gerüstet zu sein. „Noch bis vor 20 Jahren waren sich alle Bundesländer erfreulicherweise ungebrochen einig: Schüler brauchen gut ausgebildete Lehrkräfte und der Vorbereitungsdienst umfasste deshalb überall zwei Ausbildungsjahre. Richtig so!“, urteilt die DPhV-Vorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing und fordert eine Rückkehr zum 24-monatigen Referendariat, das in allen Ländern bis auf Bayern z. T. erschreckend heruntergekürzt wurde, und das obwohl die Anforderungen unbestritten stetig gestiegen sind. „Geben Sie sich angesichts der erhöhten Anforderungen an den Lehrerberuf den nötigen Ruck und kehren Sie zum 24-monatigen Referendariat für die kommenden Referendarsjahrgänge zurück“, fordert Lin-Klitzing die Kultusminister der Länder auf, „damit der Lehrernachwachs endlich wieder richtig gut ausgebildet vor die Klassen treten kann, im ersten Ausbildungsjahr für Förderunterricht für Schüler zur Verfügung steht und im zweiten Ausbildungsjahr gut vorbereitet zunehmend Verantwortung für ganze Klassen übernimmt!“

Gerlinde Kohl von der Katholischen Erziehergemeinschaft KEG weist darauf hin, dass Schulen in der Zukunft neue Inhalts- und Organisationskonzepte und Resilienz entwickeln müssen, um mögliche weitere Krisen bewältigen zu können und zum lebenslangen Lernen anzuleiten. „Lebenslanges Lernen bedeutet Bildungsarbeit, die Reflexion und Veränderungsprozesse anregt. Lebenslanges Lernen will Transformation mit Blick auf Nachhaltigkeit und fordert starke Institutionen“, unterstreicht die KEG-Bundesvorsitzende den 10-Punkte-Plan für den Unterricht mit (und nach) Corona des Deutschen Lehrerverbandes.

Deutscher Lehrerverband fordert mehr als nur das Aufstellen von Hygienestandards von der KMK

Der Deutsche Lehrerverband und seine Mitgliedsverbände DPhV, VDR, BvLB und KEG sehen die Politik in der Pflicht, im nächsten Schuljahr Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen möglichst guten Verlauf des kommenden Schuljahrs in Zeiten von Corona gewährleisten. Für das neue Schuljahr sollten die wichtigen Erfahrungen aus der Krise für das Bildungssystem nutzbar gemacht werden. Dazu fordert der Deutsche Lehrerverband die Umsetzung des folgenden 10-Punkte-Plans!

Die Lehrerverbände hoffen, dass die Quote der Infektionen gering genug liegt, um Präsenzunterricht mit möglichst geringem Risiko von Infektionsclustern abzuhalten. Nach wie vor darf die bestehende Gefahr eines wieder zunehmenden Infektionsgeschehens allerdings nicht unterschätzt werden.

Der Deutsche Lehrerverband und seine Mitglieder fordern daher deutlich umfassendere Innovationen in grundlegenden pädagogischen, technischen, gesundheitsrelevanten und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen, die zu Beginn des neuen Schuljahrs umgesetzt sein sollten, als nur die heute von der KMK vorgestellten Hygienestandards für das neue Schuljahr.

Ihre gemeinsamen Forderungen an die Kultusminister und Landesregierungen für einen unter den jetzigen Rahmenbedingungen möglichst optimalen Schulstart im Herbst hat das Präsidium des Deutschen Lehrerverbandes in folgendem 10-Punkte-Plan zusammengefasst:

10 Punkte-Plan des DL für Unterricht mit (und nach) Corona

  1. Ziel ist der digital unterstützte Präsenzunterricht als Regelfall (Plan A) auf der Basis eines neu zu erarbeitenden didaktischen Konzeptes. Moderner Unterricht verlangt den Einsatz von digitalen Medien. Dazu müssen sämtliche Schulen in den Sommerferien 2020 so instand gesetzt werden, dass alle Lehrkräfte mit allen Schülern mit den zur Verfügung gestellten eigenen digitalen Endgeräten rechtssicher und datenschutzkonform über die digitale Plattform der Schule kommunizieren und lehrplanbezogen interagieren können. Im Notfall kann der digital unterstützte Präsenzunterricht aufgrund der von Kultus- und Gesundheitsbehörden regional beurteilten Infektionslage durch Fernunterricht phasenweise ersetzt werden (Plan B) – mit Teilnahmepflicht, verbindlich zu erreichenden Kompetenzzielen und klaren Vorgaben für Leistungserhebungen und -bewertungen.
  2. Für den digital unterstützten Präsenzunterricht im Schuljahr 2020/21 müssen neben dem Regelunterricht dauerhaft Förderangebote zur Verfügung gestellt werden, um Schülerinnen und Schüler bedarfsorientiert beim Erreichen der angestrebten Bildungsstandards zu unterstützen. Dazu bedarf es der Nutzung aller vorhandenen personellen Ressourcen, um durch größere Lehrerreserven an den Schulen bessere Fördermöglichkeiten und Differenzierungsangebote zu schaffen. Das bedeutet eine schulartspezifische Einstellung zum kommenden Schuljahr über Bedarf bis zu 130 Prozent ebenso wie den Einsatz erheblicher zusätzlicher finanzieller Mittel, um auch kurzfristig deutlich mehr freiwillige Förderangebote zur Verfügung zu stellen.
  3. Der digital unterstützte Präsenzunterricht gemäß Plan A ist angepasst an die jeweilige regionale Infektionslage schulart- und altersspezifisch durchzuführen.
  4. Für die verlässliche Planung des neuen Schuljahrs müssen die Länder die Voraussetzungen für wöchentliche freiwillige Corona-Testungen der Lehrkräfte (und Schüler) an der Schule sowie einen Visierschutz zur Verfügung stellen. Praxistaugliche und aerosolvermindernde Lüftungskonzepte müssen zwei Wochen vor Schulbeginn zur Verfügung stehen, sonst kann kein voller Präsenzunterricht stattfinden. Dies gebietet die Fürsorgepflicht des Staates als Arbeitgeber gegenüber seinen Lehrkräften.
  5. Bildung- und Leistungsstandards dürfen nicht abgesenkt werden, sondern die Curricula und die Prüfungen sind kompetenzorientiert vollständig zu erfüllen. Schulen und Lehrkräfte entscheiden über die Art und Quantität von Fördermaßnahmen vor Ort. Jede Schule erhält dafür ein zusätzliches Budget.
  6. Freiwillige Wiederholungen auch zur Hälfte des Schuljahres sollten als flexibles Instrument ermöglicht und von Schülerinnen und Schülern als solches genutzt werden, um kumulierte Lernrückstände nicht erst am Ende des Schuljahres aufholen zu müssen.
  7. Digitale Sprechstunden zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülern sollten in das Unterrichtsdeputat integriert und wöchentlich zweistündig für potentiell versetzungsgefährdete Schüler und deren Eltern sowie für interessierte Eltern und Schüler durchgeführt werden. Dazu ist das Unterrichtsdeputat um mindestens eine Stunde abzusenken.
  8. Das Zusammenwirken von Eltern, Lehrkräften und Schülern ist zu stärken und besser zu organisieren, um Polarisierungen vorzubeugen und um für die gemeinsame Bewältigung von Krisensituationen besser gerüstet zu sein.
  9. Das Referendariat ist in allen Bundesländern auf die ursprüngliche Dauer von zwei Ausbildungsjahren anzuheben, damit Referendare sowohl dem erhöhten Anforderungsprofil im Lehrerberuf genügen wie auch für bedarfsorientierten Förderunterricht für Schüler zur Verfügung stehen.
  10. Lebenslanges Lernen wird nur gelingen, wenn sich Schule als Teil der Gesellschaft inhaltlich mit den Hintergründen der Pandemie auseinandersetzt und Resilienz entwickelt, mögliche weitere Krisen zu bewältigen. Hierfür müssen Schulen neue Inhalts- und Organisationskonzepte entwickeln.

Da bisher niemand voraussagen kann, wie sich nach Schulstart das Corona-Infektionsgeschehen entwickelt, kann es je nach Infektionslage immer wieder z. B. regional oder an einzelnen Schulen oder für einzelne Klassen vorkommen, dass eine Verlagerung des Unterrichts von der Anwesenheit im Schulgebäude auf Distanzlernen mit Hilfe von Online-Medien stattfinden muss. „Ein digital gestützter Präsenzunterricht ermöglicht Flexibilität“, erläutert der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, und fordert: „In der verbleibenden Zeit bis zum Beginn des nächsten Schuljahres müssen alle Schulen in die Lage versetzt werden, mit digitalen Endgeräten rechtssicher und datenschutzkonform über die digitale Plattform der Schule kommunizieren und lehrplanbezogen interagieren zu können. Digital gestützter Präsenzunterricht in den Schulen kann so im Fall der Fälle ziemlich nahtlos auf digital unterstützten Fernunterricht umgestellt werden.“

Jürgen Böhm, Bundesvorsitzender des Deutschen Realschullehrerverbands (VDR), betont: „Im neuen Schuljahr ist es wichtig und vordringlich, eventuelle Defizite, Wissenslücken oder Unterschiede im Lernstand der Schülerinnen und Schüler zu klären und auszugleichen. Es ist eine enorme und sehr verantwortungsvolle Aufgabe, bedarfsorientiert entsprechende Förderangebote und Differenzierungsmöglichkeiten anzubieten.“ Dazu benötige man Lehrkräfte über das übliche Maß und Budget hinaus. Die Ministerien sollten für die Schulen die finanziellen und personellen Ressourcen vorhalten, um z. B. durch integrierte Lehrerreserven auch einen Plan B mit Präsenz- und Fernunterricht im regionalen Notfall schnell und unbürokratisch umsetzen zu können.

Neben den Lerninhalten im Präsenzunterricht und über digitale Wege steht in der aktuellen weltweiten Corona-Krise auch der Gesundheitsschutz der Schulfamilie im Fokus. „Lehrkräfte, Verwaltungspersonal und Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf Infektionsprävention! Die Länder und Schulträger müssen im Rahmen ihrer Fürsorgeverpflichtung die Voraussetzungen für wöchentliche freiwillige Corona-Testungen schaffen und praxistaugliche und aerosolvermindernde Lüftungskonzepte vorhalten“, fordert der stellvertretende Bundesvorsitzende des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB), Wolfgang Lambl. „Außerdem sind digitale Sprechstunden zwischen Lehrkräften, Eltern, Ausbildenden und Schülern gerade in Zeiten des Abstandshaltens ein zusätzlicher Weg, um eine bessere Kommunikation zu gewährleisten – damit Lehrkräfte dieses Kommunikationsangebot anbieten können, muss das Unterrichtsdeputat um mindestens eine Stunde abgesenkt werden.“

So notwendig die schnelle Ausstattung in technischer und hygienischer Hinsicht in der aktuellen Situation ist, müssen die Schulen aber andererseits auch langfristig gestärkt werden, um für zukünftige Krisen gerüstet zu sein. „Noch bis vor 20 Jahren waren sich alle Bundesländer erfreulicherweise ungebrochen einig: Schüler brauchen gut ausgebildete Lehrkräfte und der Vorbereitungsdienst umfasste deshalb überall zwei Ausbildungsjahre. Richtig so!“, urteilt die DPhV-Vorsitzende  Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing und fordert eine Rückkehr zum 24-monatigen Referendariat, das in allen Ländern bis auf Bayern z.T. erschreckend heruntergekürzt wurde, und das obwohl die Anforderungen unbestritten stetig gestiegen sind. „Geben Sie sich angesichts der erhöhten Anforderungen an den Lehrerberuf den nötigen Ruck und kehren Sie zum 24-monatigen Referendariat für die kommenden Referendarsjahrgänge zurück“, fordert Lin-Klitzing die Kultusminister der Länder auf, „damit der Lehrernachwachs endlich wieder richtig gut ausgebildet vor die Klassen treten kann, im ersten Ausbildungsjahr für Förderunterricht für Schüler zur Verfügung steht und im zweiten Ausbildungsjahr gut vorbereitet zunehmend Verantwortung für ganze Klassen übernimmt!“

Gerlinde Kohl von der Katholischen Erziehergemeinschaft KEG weist darauf hin, dass Schulen in der Zukunft neue Inhalts- und Organisationskonzepte und Resilienz entwickeln müssen, um mögliche weitere Krisen bewältigen zu können und zum lebenslangen Lernen anzuleiten. „Lebenslanges Lernen bedeutet Bildungsarbeit, die Reflexion und Veränderungsprozesse anregt. Lebenslanges Lernen will Transformation mit Blick auf Nachhaltigkeit und fordert starke Institutionen“, unterstreicht die KEG-Bundesvorsitzende den 10-Punkte-Plan für den Unterricht mit (und nach) Corona des Deutschen Lehrerverbandes.

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Für Stellungnahmen erreichen Sie die Mitglieder des Präsidiums des Deutschen Lehrerverbandes:

DL-Präsident Heinz-Peter Meidinger: 0160 – 52 75 609 und 030/70 09 47 76 – www.lehrerverband.de

Bundesgeschäftsstelle DPhV, Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing: 030/ 40 81 67 89 – www.dphv.de

Bundesgeschäftsstelle VDR, Bundesvorsitzender Jürgen Böhm: 0 89 / 55 38 76 und 0151 – 11 71 55 89 – www.vdr-bund.de

BvLB-Bundesgeschäftsstellen: 030/ 40 81 66 50 und 0511/ 21 55 60 70 – www.bvlb.de

KEG-Bundesgeschäftsstelle: 089 / 26 02 47 99 – www.keg-deutschland.de

Für den Inhalt verantwortlich: Geschäftsstelle Deutscher Lehrerverband – Anne Schirrmacher