Deutscher Lehrerverband fordert Nachbesserung beim Bundesinfektionsschutzgesetz-Entwurf:

Auch Grundschulen im Notfall durch Maskenpflicht vor Schulschließungen schützen!

Im Hinblick auf die Beratungen der Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes im Bundestag hat der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, dringend Nachbesserungen angemahnt.

Er betonte: „Wir hoffen zwar alle auf weitestgehende Normalität im nächsten Schuljahr möglichst ohne Einschränkungen. Das darf uns aber nicht davon abhalten, im Falle einer erneuten heftigen Coronawelle alles zu tun, um Schulschließungen durch zu hohe Personalausfälle zu verhindern.

An den weiterführenden Schulen sieht der Bundesinfektionsschutzgesetz-Entwurf deshalb bei heftigem Infektionsgeschehen die Möglichkeit vor, durch Anordnung einer Maskenpflicht Infektionen im Schulbereich zu erschweren und dadurch den Präsenzunterricht zu sichern. Für die Grundschulen ist dies bislang aus unerfindlichen Gründen nicht vorgesehen, obwohl gerade für die Jüngeren die Sicherung des Präsenzunterrichts besonders wichtig ist. Im Vergleich zu Schulschließungen, wie wir sie übrigens auch jetzt nach Schulstart schon wieder vereinzelt leider erleben mussten, ist eine präventive Maskenpflicht das eindeutig geringere Übel. Deshalb fordern wir diesbezüglich dringend eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs! „

Darüber hinaus forderte der Verbandsvorsitzende eine möglichst einheitliche Verfahrensweise der Länder bei der Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten. Es müsse nachvollziehbar mit klaren Kriterien definiert werden, wann eine Gefährdung des Präsenzunterrichts vorliegt.

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Für Stellungnahmen erreichen Sie DL-Präsident Heinz-Peter Meidinger unter 0160 – 52 75 608.

Für den Inhalt verantwortlich: Geschäftsstelle Deutscher Lehrerverband – Anne Schirrmacher