Thesenpapier des Deutschen Lehrerverbandes und seiner Mitgliedsverbände DPhV, VDR, BvLB, KEG

 

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Die Bedeutung von Demokratie- und Wertebildung in Schulen

Demokratie will verteidigt werden. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung bildet das Fundament unserer Gesellschaft. Sie garantiert Rechte und Freiheiten, die wir heute als selbstverständlich ansehen – doch diese Werte müssen jeder neuen Generation bewusst gemacht und vermittelt werden. Angesichts aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen ist es wichtiger denn je, sich aktiv gegen Intoleranz, Rassismus, Antisemitismus und jede Form von Diskriminierung zu stellen. Solidarität, respektvolles Miteinander und persönliches Engagement sind Grundpfeiler einer lebendigen Demokratie. Es liegt in der Verantwortung der Bildungseinrichtungen, diese Haltungen und Werte zu fördern.

Schulen übernehmen dabei eine zentrale Rolle: Neben der Vermittlung von Wissen sind sie Orte der Persönlichkeitsentwicklung und der Förderung gesellschaftlicher Teilhabe. Sie bieten den Raum, in dem Kinder und Jugendliche lernen, Verantwortung zu übernehmen, verschiedene Perspektiven zu verstehen und demokratische Prozesse aktiv mitzugestalten. Demokratie- und Wertebildung sind daher nicht nur wichtige Bildungsinhalte, sondern auch essenzielle Grundlagen für ein friedliches und respektvolles Miteinander.

Forderungen zur Stärkung der Demokratie- und Wertebildung

Wir, der Deutsche Lehrerverband und seine Mitgliedsverbände DPhV, VDR, BvLB und KEG, fordern die Umsetzung klarer Maßnahmen, um die Demokratiebildung an Schulen nachhaltig zu stärken. Zentral ist dabei die Stärkung des Fachunterrichts in den Fächern Politik, Geschichte und Sozialkunde. Die Inhalte und Kenntnisse dieser Fächer bilden die Basis für eine fundierte Auseinandersetzung mit politischen Prozessen und gesellschaftlichen Konflikten. Stundenkürzungen in diesem Bereich beeinträchtigen nicht nur die Qualität der Bildung, sondern schwächen auch den demokratischen Diskurs. Ergänzend dazu sollte für die Kinder und Jugendlichen der Besuch von Religions- oder Ethikunterricht verpflichtend sein, um eine werteorientierte Auseinandersetzung mit verschiedenen Weltanschauungen zu ermöglichen.

Demokratiebildung sollte jedoch nicht auf einzelne Fächer beschränkt bleiben – sie muss als fächerübergreifende Querschnittsaufgabe verstanden werden. Lehrkräfte aller Fächer sollten die Möglichkeit erhalten, demokratische Werte und Fragen in ihren Unterricht einzubetten. Dies erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz und seinen Werten im Rahmen der Lehrkräfteausbildung und gezielte Aus- und Weiterbildungsangebote, in welchen Formen diese Kompetenzen im Schulalltag umgesetzt werden können. Außerdem brauchen Lehrkräfte Lernräume, in denen sie ausprobieren und üben können, wie sie auf extremistische Äußerungen im Unterricht reagieren und Diskussionen zu kontroversen Themen sicher moderieren können. Ebenso wichtig ist es, Lehrkräfte zu unterstützen, wenn sie sich gegen Hass, Gewalt und Diskriminierung an ihren Schulen einsetzen. Sie verdienen die uneingeschränkte Rückendeckung der Schulleitungen sowie der Verantwortlichen in Bildungsverwaltung und Politik.

Darüber hinaus sollte die praktische Erfahrung demokratischer Prozesse gefördert werden. Projekte wie Schülerparlamente oder Debattierclubs bieten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, demokratische Entscheidungsprozesse aktiv zu erleben. Langfristige Kooperationen mit gesellschaftlichen Initiativen gegen Diskriminierung und für Wertevermittlung erweitern den Horizont der Jugendlichen und stärken ihr Verantwortungsbewusstsein. Auch die schulische Sozialarbeit und Schulpsychologie spielen hierbei eine wichtige Rolle, indem sie die Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen Entwicklung begleiten und unterstützen.

Medienbildung als integraler Bestandteil der Demokratiebildung

In einer Zeit, in der Fake News und Künstliche Intelligenz die Informationslandschaft zunehmend prägen, ist Demokratiebildung ohne Medienbildung undenkbar. Schülerinnen und Schüler müssen lernen, Informationen kritisch zu hinterfragen, Quellen zu prüfen und zwischen Fakten und Meinungen zu unterscheiden. Dafür braucht es ausreichend qualifizierte Lehrkräfte im Bereich Informatik sowie eine umfassende Aus- und Weiterbildung aller Lehrkräfte, um Medienbildung als fächerübergreifendes Thema vermitteln zu können.

Eine zeitgemäße digitale Ausstattung der Schulen ist hierbei unerlässlich. Neben Hardware und einer stabilen IT-Infrastruktur sind Fachkräfte nötig, die Schulen im Umgang mit digitalen Medien unterstützen. Dazu gehört der praktische Umgang mit Medien, der es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, selbst journalistisch tätig zu werden. Kooperationen mit ausgewählten Initiativen aus dem Medienbereich tragen ebenfalls dazu bei, dass Kinder und Jugendliche die Mechanismen der Medienwelt verstehen und kritisch hinterfragen lernen.

Schulen brauchen gesellschaftliche Unterstützung

Die Vermittlung demokratischer Werte und die Förderung eines kritischen Bewusstseins sind zentrale Aufgaben der Schulen – heute mehr denn je. Demokratie- und Wertebildung stärken nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern befähigen junge Menschen, verantwortungsvoll und engagiert an der Gestaltung unserer Zukunft mitzuwirken. Damit dies gelingt, brauchen die Schulen bei dieser Aufgabe die Unterstützung der Gesellschaft, die Unterstützung der gesellschaftlichen Akteure und Institutionen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Zu diesem Netzwerk gehören Eltern, Vereine, Ausbildungsbetriebe, gesellschaftliche Institutionen, Kirchen und andere religiösen Gemeinschaften. Nur so kann unsere demokratische Grundordnung auch für kommende Generationen erhalten werden.

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Treffen mit Bundesbildungsministerin Anja Karliczek

Zu einem intensiven Gedankenaustausch über Fragen der Digitalisierung von Schulen und der Umsetzung des Digitalpakts traf DL-Präsident Heinz-Peter Meidinger mit Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und den Vorsitzenden des Bundeselternrats und der Bundesschülervertretung zusammen. Man war sich einig, dass die Verfahren vor Ort beschleunigt werden müssten, damit Deutschlands Schulen auf einen möglichen weiteren Lockdown bzw. künftige Phasen des Fernunterrichts besser vorbereitet sind.

Treffen von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek mit DL-Präsident Meidinger und den Vorsitzenden des Bundeselternrats und der Bundesschülervertretung

Treffen von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek mit DL-Präsident Meidinger und den Vorsitzenden des Bundeselternrats und der Bundesschülervertretung (c) BMBF

Lehrkräfte können weiter urheberrechtlich geschützte Inhalte für modernen Unterricht nutzen

Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, 08.01.2019:

Länder schließen unter Federführung Bayerns neuen Vertrag zu Vervielfältigungen im Unterricht – Sichere Rechtsgrundlage auch in Zukunft

Lehrkräfte können weiterhin urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern, Unterrichtswerken, Presseartikeln sowie Musiknoten analog wie digital vervielfältigen und sie ihren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. Mit einem neuen Gesamtvertrag sichern die deutschen Länder unter Federführung des Amtschefs des Bayerischen Kultusministeriums Herbert Püls, die Verwertungsgesellschaften (VG) Wort, Bild-Kunst und Musikedition sowie der Verband Bildungsmedien (VBM) und die PMG Presse-Monitor GmbH (PMG) die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Texte und Bilder für den Unterricht an Schulen.

Für Amtschef Püls steht bei dem Vertrag ein zentraler Aspekt für die Schulen im Vordergrund: „Unsere Lehrerinnen und Lehrer haben auch in Zukunft eine sichere Rechtsgrundlage für ihr Handeln. Damit können sie den Unterricht auch weiterhin ansprechend und qualitätsvoll gestalten und ihren Schülerinnen und Schülern zusätzliches Material bereitstellen – und das in analoger wie auch in digitaler Form.“

Auch digitale Vervielfältigung möglich

Konkret dürfen Lehrkräfte bis zu 15 Prozent, maximal aber 20 Seiten, eines urheberrechtlich geschützten Werkes analog vervielfältigen oder einscannen und sie an die eigenen Schülerinnen und Schüler weitergeben – auch per E-Mail, mit dem Whiteboard, dem Beamer oder dem Stick.

Die Vertreter der VG Wort, Dr. Robert Staats, des VBM, Dr. Ilas Körner-Wellershaus und der PMG, Dr. Oliver Graßy, betonen: „Unser gemeinsames Ziel, die Rechteeinräumung und deren angemessene Vergütung im Interesse des Schulunterrichts auch für die nächsten Jahre nutzerfreundlich zu gestalten, haben wir erreicht.“

Die Vereinbarung wurde nötig, da sich durch die im Frühjahr 2018 in Kraft getretenen Neuregelungen im Urheberrechtsgesetz die Rahmenbedingungen für Nutzungen an Bildungseinrichtungen wie Schulen geändert haben.

Pressemitteilung auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Alle Informationen auf der Seite www.schulbuchkopie.de