Am Freitag, 5.12.2025, berät der Deutsche Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf zum „Wehrdienst-Modernisierungsgesetz“, das danach beschlossen werden soll. Ebenfalls am Freitag wird in diesem Zusammenhang unter Schülerinnen und Schülern zu einem „bundesweiten Schulstreik“ als Protest gegen die Regelungen des neuen Gesetzes aufgerufen. DL-Präsident Stefan Düll äußert sich zu der Situation:
„Die aktuelle Debatte über eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht beschäftigt auch unsere Schülerinnen und Schüler. Die Aufgabe der Schule besteht darin, sachlich über die rechtlichen Grundlagen, die sicherheitspolitische Situation sowie den gesellschaftlichen Kontext – insbesondere die Bedrohung durch Russland und dessen Unterstützer – zu informieren und Orientierungswissen zu vermitteln. Dabei ist wichtig: Niemand soll zum Wehrdienst gezwungen werden. Das Grundgesetz garantiert das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe. Wie bei anderen gesellschaftlichen und politischen Themen schaffen viele Lehrkräfte Raum für die Fragen der Schülerinnen und Schüler, wenn die Unterrichtszeit und Lehrplan es zulassen.
Eine Ausweitung der Wehrpflicht auf Frauen oder die Einführung eines allgemeinen Pflichtdienstes findet derzeit im Deutschen Bundestag keine verfassungsändernde Mehrheit. Aufrufe zu Schulstreiks vermitteln hier einen falschen Eindruck. Ein verpflichtender Einsatz im Pflege- oder Rettungsbereich wäre rechtlich nur in einer besonderen Notlage zulässig und muss daher freiwillig bleiben. Schülerinnen können sich selbstverständlich mit ihren Mitschülern solidarisch zeigen und an politischen Aktionen teilnehmen, sofern sie die schulrechtlichen Vorgaben beachten. Die Schülerinnen und Schüler sollten sich auch generell damit beschäftigen, wer hinter Aufrufen zu Protesten und Demonstrationen steht bzw. wer sich damit solidarisiert, um sich mit ihrer Teilnahme nicht für undurchsichtige Zwecke instrumentalisieren zu lassen.
Sogenannte „Schulstreiks“ während der Unterrichtszeit gelten rechtlich nicht als Streiks, da Schülerinnen und Schüler keine Arbeitnehmer sind. Wer gegen die Reaktivierung der Wehrpflicht demonstrieren möchte, kann dies jederzeit außerhalb der Unterrichtszeit tun; die Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist umfassend gewährleistet. Eine Demonstrationsteilnahme während der Unterrichtszeit ist ein unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht und liegt in der Verantwortung der Eltern bzw. der volljährigen Schüler. Sie erfordern die vorherige Abmeldung bei der Schulleitung, um unnötige Nachfragen bei den Eltern zu vermeiden, sowie die Bereitschaft, pädagogische oder disziplinarische Konsequenzen zu akzeptieren.
Die Schule wird in solchen Fällen mit Augenmaß handeln. In der Regel wird den Teilnehmenden ein Gespräch außerhalb des Unterrichts angeboten, um über Sinn, Folgen und alternative Formen politischer Beteiligung zu sprechen. Wer jedoch unentschuldigt dem Unterricht fernbleibt und Gesprächsangebote ablehnt, muss mit erzieherischen Maßnahmen bis hin zu einem Verweis rechnen.“
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