Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Information, Kommunikation und digitale Teilhabe – und Schutz vor Risiken
Die Vorschläge der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zeigen, wie komplex der Umgang mit der Internet-Nutzung und dem Social-Media-Zugang bei Kindern und Jugendlichen ist. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Stefan Düll, begrüßt die ausgewogenen Empfehlungen der Expertenkommission, die vor allem auch die Plattformanbieter in die Pflicht nimmt und die Wichtigkeit des Dreiklangs „Schutz, Befähigung und Teilhabe“ für das Online-Nutzungsverhalten durch Kinder und Jugendliche betont.
„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Information, Kommunikation und digitale Teilhabe, sie brauchen aber zugleich Schutz vor Risiken, Suchtmechanismen und problematischen Inhalten. Unser Ziel muss ein sicherer digitaler Raum sein, der schützt und stärkt, statt auszuschließen, dafür müssen Politik, Schule, Eltern und Plattformen gemeinsam Verantwortung übernehmen“, betont DL-Präsident Stefan Düll.
„Reine Verbote oder starre Altersgrenzen greifen zu kurz. Entscheidend ist, junge Menschen zu einem kompetenten, reflektierten Umgang mit digitalen Medien zu befähigen. Dafür braucht es verbindliche Medienbildung in den Schulen, eine enge Begleitung durch die Eltern sowie vor allem klare Regeln und mehr Verantwortung für die Plattformanbieter selbst. Medienbildung muss in den Schulen als Querschnittsthema in allen Fächern stattfinden, aber: Sie kann nicht nur einfach „on Top“ als Zusatzaufgabe von den Lehrkräften verlangt werden, Lehrkräfte brauchen dafür Weiterbildungsangebote und Entlastung an anderer Stelle bzw. Unterstützung durch flankierendes Personal“, so der Verbandspräsident.
Für Stellungnahmen erreichen Sie DL-Präsident Stefan Düll über presse@lehrerverband.de bzw. über
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Für den Inhalt verantwortlich: Geschäftsstelle Deutscher Lehrerverband – Anne Schirrmacher

Eine feste Altersgrenze für die Nutzung von Social-Media-Plattformen ist problematisch – aus mehreren Gründen, eines davon die praktische Umsetzung einer Altersbegrenzung. Zudem betrifft das Suchtpotenzial nicht nur Jugendliche, sondern ebenso Erwachsene. Daher sollten Plattformen gesetzlich verpflichtet werden, alle Nutzer zu schützen, beispielsweise indem „Infinite Scrolling“ mit einem einfachen Klick begrenzt werden kann, indem wirksame Moderationsstrukturen aufgebaut und extremistischer Inhalte konsequent entfernt werden. Das Verhalten älterer Nutzergruppen zeigt zudem: Eine analoge Kindheit bietet keinen automatischen Schutz vor Online-Risiken.