Deutscher Lehrerverband zu den Empfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“:

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Information, Kommunikation und digitale Teilhabe – und Schutz vor Risiken

Die Vorschläge der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zeigen, wie komplex der Umgang mit der Internet-Nutzung und dem Social-Media-Zugang bei Kindern und Jugendlichen ist. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Stefan Düll, begrüßt die ausgewogenen Empfehlungen der Expertenkommission, die vor allem auch die Plattformanbieter in die Pflicht nimmt und die Wichtigkeit des Dreiklangs „Schutz, Befähigung und Teilhabe“ für das Online-Nutzungsverhalten durch Kinder und Jugendliche betont.

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Information, Kommunikation und digitale Teilhabe, sie brauchen aber zugleich Schutz vor Risiken, Suchtmechanismen und problematischen Inhalten. Unser Ziel muss ein sicherer digitaler Raum sein, der schützt und stärkt, statt auszuschließen, dafür müssen Politik, Schule, Eltern und Plattformen gemeinsam Verantwortung übernehmen“, betont DL-Präsident Stefan Düll. 

„Reine Verbote oder starre Altersgrenzen greifen zu kurz. Entscheidend ist, junge Menschen zu einem kompetenten, reflektierten Umgang mit digitalen Medien zu befähigen. Dafür braucht es verbindliche Medienbildung in den Schulen, eine enge Begleitung durch die Eltern sowie vor allem klare Regeln und mehr Verantwortung für die Plattformanbieter selbst. Medienbildung muss in den Schulen als Querschnittsthema in allen Fächern stattfinden, aber: Sie kann nicht nur einfach „on Top“ als Zusatzaufgabe von den Lehrkräften verlangt werden, Lehrkräfte brauchen dafür Weiterbildungsangebote und Entlastung an anderer Stelle bzw. Unterstützung durch flankierendes Personal“, so der Verbandspräsident.

Für Stellungnahmen erreichen Sie DL-Präsident Stefan Düll über presse@lehrerverband.de bzw. über

0151-10 92 68 48.

Für den Inhalt verantwortlich: Geschäftsstelle Deutscher Lehrerverband – Anne Schirrmacher

 

DL-Präsident Stefan Düll zur Diskussion um Social-Media-Altersgrenzen

Eine feste Altersgrenze für die Nutzung von Social-Media-Plattformen ist problematisch – aus mehreren Gründen, eines davon die praktische Umsetzung einer Altersbegrenzung. Zudem betrifft das Suchtpotenzial nicht nur Jugendliche, sondern ebenso Erwachsene. Daher sollten Plattformen gesetzlich verpflichtet werden, alle Nutzer zu schützen, beispielsweise indem „Infinite Scrolling“ mit einem einfachen Klick begrenzt werden kann, indem wirksame Moderationsstrukturen aufgebaut und extremistischer Inhalte konsequent entfernt werden. Das Verhalten älterer Nutzergruppen zeigt zudem: Eine analoge Kindheit bietet keinen automatischen Schutz vor Online-Risiken.

Social Media eröffnet Jugendlichen wichtige Räume zum Lernen und zur Kommunikation – sei es für Hobbys, Interessen oder Hilfsangebote. Dort informieren sie sich auch über gesellschaftliche und politische Themen. Deshalb sollte das demokratische und unterstützende Angebot auf diesen Plattformen gestärkt werden, anstatt den Zugang zu blockieren. Jüngere Kinder brauchen dabei besonders die Begleitung ihrer Eltern, die mit ihren Kindern jeden Alters im Gespräch über ihr Online-Verhalten sein sollten.

Generell dürfen sich Eltern bei dem Thema nicht aus der Verantwortung ziehen. Eltern sind dafür verantwortlich, wann sie ihren Kindern den Zugang zu Smartphones, Tablets und anderen digitalen Endgeräten ermöglichen und wie sie den Zugang zum WLAN handhaben. Altersgrenzen für Social Media helfen nicht, wenn Eltern ihren Kindern Accounts einrichten. Medienkompetenz muss sowohl in Familien als auch in Schulen vermittelt werden, und die Politik ist gefordert, ausreichend qualifiziertes Lehrpersonal für diese und andere Aufgaben bereitzustellen.

Die aktuellen Umsetzungen der australischen Regelungen zeigen: Es gibt zahlreiche praktische und rechtliche Fragen zur Altersverifikation, vielen Jugendlichen gelingt es zudem, sie zu umgehen. Neue Plattformen mit Chatfunktionen werden auftauchen, die von den Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Die Gesetzgeber hinken der Entwicklung hinterher, anstatt den digitalen Raum für alle Nutzer zu einem sicheren Raum zu machen, indem Social-Media-Plattformen und Online-Spiele mit Chatfunktionen z.B. zu bestimmten Default-Settings und Moderationsstrukturen verpflichtet werden.

Kinder und Jugendliche kommen sowohl offline als auch online in Situationen, in denen sie unangemessene oder gefährliche Entscheidungen treffen – wir müssen ihnen helfen, generell Urteilsfähigkeit zu entwickeln. Dafür brauchen sie nicht nur analoge Räume und Freizeitangebote, sondern auch die Möglichkeit zur digitalen Teilhabe.