Die Sicherheit an Schulen ist ein Thema, das immer stärker in die Wahrnehmung der Berichterstattung und damit der Gesellschaft tritt. Neben den bisher seltenen dramatischen Bedrohungslagen wie Messerangriffen oder Amokläufen gibt es im Alltag vieler Schulen Vorfälle von physischer und psychischer Gewalt sowie Online-Mobbing gegenüber Kindern, Jugendlichen und Lehrkräften. An vielen Schulen fehlen bislang systematische Strukturen zum Umgang mit Gewaltvorkommnissen. Das vielfältige Thema Sicherheit betrifft neben Schutz vor und den Umgang mit Gewaltvorkommnissen auch Brandschutz und anderen Katastrophenschutz sowie Unfallvermeidung und allgemeinen Gesundheitsschutz der Schulfamilie.
Jede Schule sollte einen dezidierten Sicherheitsbeauftragten haben, der sämtliche Sicherheitsaspekte koordiniert und ein ganzheitliches Sicherheitskonzept für die Schule in ihrer speziellen Lage und Ausstattung erarbeitet.
Selbst wenn es benannte Sicherheitsbeauftragte gibt, verfügen diese häufig weder über eine ausreichende Ausstattung noch über Entlastungsstunden, um ihre Aufgaben ernsthaft wahrnehmen zu können. Insgesamt wird das Thema in seiner Bedeutung unterschätzt und sollte stärker in den Fokus rücken.
Dieser Posten sollte analog zur Funktion eines Datenschutzbeauftragten mit klaren Zuständigkeiten, systemischer Einbindung und Freistellungsstunden ausgestattet werden. Denkbar ist dabei eine Schnittstelle über das bestehende System der Personalräte.
Der Koordinationsbereich eines Sicherheitsbeauftragten umfasst vielfältige Präventions- und Interventionsmaßnahmen:
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Brandschutz
- Verkehrssicherheit auf den Schulwegen und Unfallschutz auf dem Schulgelände
- Gesundheitsschutz,
- Arbeitsschutz
- psychologische und soziale Präventionsarbeit
- Kooperation mit Blaulichtorganisationen sowie im Fall eines traumatischen Geschehens Kooperation mit seelsorgerischem und therapeutischem Personal.
- Regelmäßige Auswertung des Gefahrenpotentials ggf. unter Einbeziehung externer Experten, um die Gefahr zu objektivieren und gefühlte und tatsächliche Gefahr auseinanderzuhalten.
Der/die Sicherheitsbeauftragte ist dabei zuständig für die Aktualisierung von Konzepten, Weiterbildung des Kollegiums und Kommunikation mit Ansprechpartnern außerhalb der Schule.
Kontinuierliche Gewalt-Präventionsarbeit und deren Finanzierung und Unterstützung auf allen Ebenen der Gesellschaft ist wichtig, gerade weil der Erfolg – die Gewalt, die nicht stattgefunden hat – nicht unmittelbar messbar ist. Zur Prävention gehören vor allem Vertrauens- und Beziehungsarbeit, sozialpädagogische Angebote und psycho-soziale Unterstützung, die grundsätzlich sinnvoll sind, unabhängig von konkreten Gewalt- oder sogar Amok-Risiken. Schulen brauchen hier die Unterstützung der Gesellschaft, von Eltern und Familien ebenso wie von gesellschaftlichen Institutionen wie Vereinen und von politischen Strukturen, die über die Finanzierung von Jugendangeboten entscheiden. Eine wesentliche Grundlage wirksamer Prävention an den Schulen ist es, möglichst viel über die Schülerinnen und Schüler zu wissen, um Auffälligkeiten – Rückzugsverhalten, Aggression – frühzeitig erkennen zu können. Hier besteht ein Informationsdefizit, das sich gerade beim Wechsel zwischen Schulformen verschärft und perspektivisch auch mit Konzepten wie Schüler-IDs verknüpft werden könnte.
Ergänzung: Distanzunterricht
Für den Bereich der Prävention spielt auch die Möglichkeit des Distanzunterrichts eine Rolle. In unterschiedlichen Situationen kann es sinnvoll sein, auch kurzfristig auf die Möglichkeit des Distanzunterrichts – für alle oder Teile der Schulgemeinschaft – zurückgreifen zu können:
- Gefahren auf dem Schulweg wie Sturm oder Glatteis
- Großflächige ÖPNV-Streiks
- Besonders ansteckende Krankheiten und große Krankheitswellen
- Strom- und/oder Heizungsausfall an der Schule
- Bomben- oder Amokdrohungen gegen die Schule
Damit alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler an die Abläufe und Instrumente des Distanzunterrichts gewöhnt sind sowie die entsprechenden Programme und Passwörter parat haben, ist es sinnvoll, einige Male im Schuljahr den Distanzunterricht zu üben. Der Deutsche Lehrerverband plädiert daher dafür, dass die Bildungsministerien den Schulen die Möglichkeit einräumen, selbständig nach der Sachlage solche Übungstage im Schuljahr zu planen sowie bei bestimmten Rahmenbedingungen auch kurzfristig Distanzunterricht auszurufen.
