DEUTSCHER LEHRERVERBAND (DL) - AKTUELL

Kommentar zum Kinofilm

"Tötet Mrs. Tingle!"

Von Josef   K r a u s
 Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL)

Am 9. November 1999 ermordet ein fünfzehnjähriger Gymnasiast in Meißen vor den Augen seiner Klasse mit einer Serie von Messerstichen seine 44jährige Geschichtslehrerin. Die Tatmotive bleiben zunächst im dunkeln. In einer polizeilichen Vernehmung äußert der Täter, der aus unauffälligem Elternhaus kommt und ein Schüler mit durchschnittlichen Leistungen ist, er habe seine Lehrerin gehaßt. Mitschüler vermuten, Hintergrund für diese Tat könne eine entsprechende Wette sein. Die bundesdeutsche Presse hat damit ihre Sensation. Scharen von Journalisten belagern tagelang die Schule. Die Spekulationen schießen ins Kraut. Angeblich habe der Schüler Medienprodukte, zum Beispiel Computerspiele, konsumiert, in denen Killer und Rächer Menschen auf brutale Weise zu Tode bringen. Die Hintergründe werden sich in absehbarer Zeit etwas aufklären. Aber auch dann wird ein Rest an Rätseln übrigbleiben, denn die Seele des Täters wird – zumal zur Tatzeit – niemand bis in den hintersten Winkel ausleuchten können.

Ausgeleuchtet gehört aber ein anderes Kapitel, das im Zusammenhang mit dieser Tat steht, nämlich ein unappetitliches Kapitel jüngster deutscher Mediengeschichte. Gerade eben zwei Tage nach der Meißener Tat, also ohne jede Schamfrist, startet in 217 Filmstudios in Deutschland der US-Film „Tötet Mrs. Tingle!“ In diesem Film geht es um eine Geschichtslehrerin, an der sich Schülerinnen wegen ihrer Strenge rächen wollen. Diese Lehrerin wird entgegen dem Titel zwar nicht getötet, und der Film – freigegeben ab 12 – wird vom Verleiher „Kinowelt“ gar als schwarze Komödie deklariert, aber der Film hat eine eigenartige Vorgeschichte in den USA und eine eigenwillige public-promotion-Geschichte in Deutschland. In den USA war er zunächst unter dem Titel „Kill Mrs. Tingle!“ unters Publikum gebracht worden. Nach den schlimmen Vorfällen in Littleton hatte man den Film um ein paar brutale Bilder entschärft und ihn umbenannt in „Teach Mrs. Tingle!“, als sinngemäß „Erteilt Mrs. Tingle eine Lektion!“

Dann also Meißen und die deutsche Fassung von „Mrs. Tingle“. Im Internet warb der Verleiher unter anderem: mit einem Titelbild, auf dem ein Armbrustschütze auf eine weibliche Person zielt; mit Bildern der geknebelten und ans Bett gefesselten Lehrerin; einem Gewinnspiel, bei dem eine Spielzeug-Armbrust gewonnen werden konnte. Als der Verfasser dieser Zeilen noch am 10. November öffentlich den Stopp von „Tötet Mrs. Tingle!“ fordert, bequemt sich der Filmverleiher zu einigen kosmetischen Maßnahmen: Der Titel wird abgeändert in „Rettet Mrs. Tingle!“; das Armbrust-Gewinnspiel wird aus dem Internet genommen; den Kinobesitzern wird der Ausstieg aus dem Verleihvertrag zum Tingle-Film freigestellt. Binnen einer Woche steigen deutschlandweit 15 Studioinhaber aus. Immerhin. Ansonsten aber Schweigen im Walde der Meinungsbilder in der hohen Politik. Die Talkshows befassen sich wohl schon mit Jugendgewalt, und sie kommen meist mehr oder weniger zum Ergebnis, daß Schule hier eben mehr tun müsse. So einfach ist das.

Aber wehe, jemand stellt die Filmemacher und die Filmanbieter an den Pranger. Dann wird ihm sofort Medienschelte, ja gar Aushöhlung der grundgesetzlich garantierten Meinungs- und Kunstfreiheit unterstellt. Wahrscheinlich ist es sogar noch einfacher. Nämlich so wie Sigmund Freud einmal sagte: der Verlust des Schamgefühls ist der Beginn der Verblödung. Oder aber handelt diese Gesellschaft gar unwissentlich und gleichwohl massiv wider eine Sentenz von Karl Jaspers, der 1966 schrieb: Das Schicksal eines Volkes entscheidet sich daran, welche Lehrer es hervorbringt – und wie es seine Lehrer achtet?


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