Zu den aktuellen Berichten
über das Schummeln in der Schule mit Hilfe von Handy bzw. SMS nahm
der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, wie folgt
Stellung:
Der Nutzen des Schummelns
per SMS wird maßlos überschätzt. Schüler haben während
einer Prüfung allenfalls eine begrenzte Zeit, sich kleinste Informationsmengen
auf das Handy-Display zu holen. Komplexere Aufgaben etwa in den Fächern
Mathematik oder Deutsch können in dieser knappen Zeit via SMS niemals
gelöst werden. Ansonsten sind in höheren Jahrgangsstufen Wörterbücher
und Formelsammlungen während schulischer Prüfungen zumeist ohnehin
erlaubt.
Angesichts des geringen
Nutzens gehen die Schüler ein unverhältnismäßiges Risiko
ein, erwischt zu werden. Bereits die Bereitstellung eines eingeschalteten
Handys kann als Versuch des Unterschleifs bzw. des Spickens gewertet werden.
Die Arbeit kann dann mit einer Sechs bewertet werden.
Auch Lehrer waren
einmal Schüler; sie wissen sehr wohl, wie man schummelt und vor allem
wie man sich verrät. Schummelnde Schüler sollten die Lehrer nicht
unterschätzen.
Gezielte Handy-Verbote
an Schulen sind überflüssig. Die Haus und Schulordnungen sind
eindeutig; sie verbieten die Nutzung von Geräten, die den Unterricht
stören. Deshalb können Handys, die während des Unterrichts
klingeln, abgenommen werden.
Lehrer, die einen
SMS-Schummelservice betreiben, verstoßen gegen ihre Dienstpflichten;
sie können disziplinarrechtlich belangt werden. Bei Lehramtsanwärtern,
die einen SMS-Schummelservice betreiben, stellt sich für die Einstellungsbehörden
ernsthaft die Frage der Eignung dieser Anwärter für den Lehrerberuf.