BLBS und
VLW erklären zum DQR-Beschluss der
KMK:
„Der
jüngste Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK), bei der Gestaltung
des
Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) die verschiedenen Arten der
Hochschulreife auf der Stufe 5, die beruflichen Abschlüsse aber
teilweise nur
auf den Stufen 3 bis 5 der europäischen Skala von Bildungsabschlüssen
zu
verorten, hat manche Verärgerung provoziert. Solche Regelungen zeugen
von
Unkenntnis und Arroganz gegenüber der auch international anerkannten
Berufsbildung in Deutschland. Wer - wie die KMK - den DQR nicht von
vornherein
mit einer schweren Hypothek belasten will, muss sich einer solchen
Zuordnung
von beruflichen Abschlüssen verweigern.“
Der
Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS)
und der
Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen (VLW)
wollen
dazu beitragen, die emotional ausgetragene Zuordnungsdebatte zu
versachlichen.
Nach
der Auffassung beider Verbände könne der DQR nämlich nur dann Akzeptanz
erlangen, wenn die Zuordnungen analytisch sauber an den Beschreibungen
der verschiedenen
Niveaustufen erfolgten. Beide Verbände fordern daher, die jetzt im Raum
stehenden Zuordnungsvorschläge vor dem Hintergrund des DQR-Textes durch
eine
unabhängige Kommission prüfen zu lassen und erst dann anzuerkennen. Nur
so
könne den teilweise tendenziösen und interessengeleiteten Statements
der
Sozialpartner und anderer Bildungseinrichtungen rational
entgegengetreten
werden.
Der
BLBS und der VLW setzen sich für folgende Grundsätze ein, die bisher
die Arbeit
am DQR bestimmt haben:
- Der DQR
war als Transparenzinstrument bildungsbereichsübergreifend angelegt und
muss es bleiben.
- Die
Gleichwertigkeit von Berufsbildung und Allgemeinbildung darf nicht in
Frage gestellt werden und muss sich in den Zuordnungen vorurteilslos
ausdrücken.
- Die
umfassende Handlungskompetenz ist der zentrale Anspruch im DQR. Sie
wird aber nicht nur in betrieblichen Arbeitsfeldern, sondern auch in
schulischen Lernfeldern erworben und nachgewiesen.
- Die
Beibehaltung des Konsensprinzips in der Diskussion über den DQR
einschließlich der Zuordnung von Abschlüssen muss erhalten bleiben.
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Für den
Inhalt verantwortlich: Berthold Gehlert (BLBS), Dr. Ernst G. John (VLW)