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Aus der
FAZ-Sonntagszeitung vom 12. Oktober 2008
Wann ist der Mensch ein Mensch?
Bildung muss allen gleiche Startchancen geben. Das Ergebnis darf sie nicht vorbestimmen -
denn Ungleichheit kann gerecht sein.
Von Josef K r a u s
Präsident des Deutschen
Lehrerverbandes (DL)
Im heraufdämmernden
Bundestagswahlkampf erleben wir eine Inflation der Bindestrich-Gerechtigkeiten:
Generationen-, Geschlechter-, Umwelt-, Einkommens-, Verteilungs-Gerechtigkeit.
Die sogenannte Bildungs-Gerechtigkeit nimmt in diesem Katalog eine prominente
Stellung ein.
Wiewohl der Zusammenhang von Schulleistung und sozialer Herkunft weltweit keine
neue Erkenntnis ist, erheben „progressive“ Bildungspolitiker gebetsmühlenhaft
die Forderung nach einem - angeblich gerechten - gleichmacherischen
Bildungswesen. Dabei droht aus der Gerechtigkeitsrhetorik eine Rhetorik des
Klassenkampfes zu werden: Das gegliederte deutsche Schulwesen diene dem Zweck,
eine ständische Gesellschaft zu erhalten. Oder: Die „obere Dienstklasse“ habe
Angst vor einer nivellierenden Masse und lege deshalb Wert auf Exklusivität. Auch
die Kampfvokabel „Selektion“ fehlt nicht. Mit ihrer Hilfe sollen offenbar
dunkle Kapitel deutscher Geschichte wachgerufen und das Leid der NS-Opfer
bildungspolitisch instrumentalisiert werden.
Gewiss ist „Bildung die soziale Frage des 21. Jahrhunderts“. Zugleich gilt:
Sozial ist, was Arbeitsplätze erhält oder neue schafft. Bildung ist dabei ein
wichtiges Vehikel zur Verbesserung von Chancen. Eine höhere Bildung kann
individuelle Chancen verbessern; sie verschärft aber auch den Konkurrenzkampf.
In der Debatte um Bildungsgerechtigkeit werden immer wieder Gleichheit und
Gerechtigkeit vermischt. Zugleich dominiert das Prinzip der Gleichheit über das
Prinzip der Freiheit. Das Spannungsverhältnis von Gleichheit und Freiheit ist
aber auch mit noch so viel Quote, zum Beispiel Abiturquote, nicht zu lösen. Die
„conditio humana“ kennt keine Gleichheit. Wer völlige Chancengleichheit will,
müsste die Menschen entmündigen. Wie in vielen anderen gesellschaftlichen
Bereichen muss deshalb Freiheit auch in der Bildung Vorrang vor Gleichheit
haben. Egalitäre Schulpolitik würde vermeintliche Gleichheit dadurch erzielen,
dass die Ansprüche gesenkt werden. Wer aber die Ansprüche senkt, der bindet
gerade junge Menschen aus schwierigen Milieus in ihren „restringierten Codes“ fest.
Beim Start in die Bildungslaufbahn sollten alle die gleichen Chancen haben,
gleiche Zielchancen kann es aber nicht geben. Natürlich ist Bildung
Staatsaufgabe. Dadurch ist Bildung zugunsten gerade sozial Schwächerer vor den
Prinzipien des reinen Marktes geschützt. Zugleich aber hat öffentliche Schule
die Aufgabe, freie Entfaltung zu ermöglichen und Unterschiedlichkeit zu
schützen. Das wiederum birgt das Risiko des Scheiterns, denn Chancen sind
Chancen, aber keine Vollkaskogarantien.
Deshalb gibt es keine gerechte Alternative zu einem human ausgestalteten
Leistungsprinzip. Wer in der Schule das Leistungsprinzip untergräbt, setzt
zugleich eines der revolutionärsten demokratischen Prinzipien außer Kraft.
Freie Gesellschaften haben an die Stelle von Geldbeutel, Geburtsadel und
Gesinnung das Kriterium der Leistung vor den Erfolg und vor den Aufstieg
gesetzt. Das ist ein großer sozialer Fortschritt und zudem die Chance zur
Emanzipation für jeden Einzelnen. Verschiedenheit ist insofern keine Ungerechtigkeit. Vielmehr ist nichts so
ungerecht wie die gleiche Behandlung Ungleicher. Zudem bremst Gleichmacherei in
Erziehung und Bildung den Leistungswillen und die Eigeninitiative.
Gleichmacherei würde auch nur zu einer gefühlten Gerechtigkeit nach dem Motto
führen: Was nicht alle können, darf keiner können.
In Deutschland gab es in den vergangenen drei Jahrzehnten durch die
Verlängerung der Pflichtschulzeit sowie durch zahlreiche Schul- und
Hochschulgründungen vielerlei positive Effekte, die gerade bildungsfernen Schichten
zugute kamen. Man nehme allein den Hochschulzugang: Es gibt heute in
Deutschland rund 60 verschiedene Wege zu einer Hochschulreife. Die Zahl der
Hochschulen hatte sich in der alten Bundesrepublik in 30 Jahren - von 1960 bis
1990 - fast verdoppelt. Die Zahl der Studenten verfünffachte sich: 1960 gab es
0,29 Millionen, 1990 waren es 1,58 Millionen Studenten. Heute studieren im
geeinten Deutschland rund zwei Millionen Studenten.
Es war das gegliederte Schulwesen, das die Abiturientenquote in Deutschland
binnen 30 Jahren verfünffacht hat. Die Behauptung, durch die Integrierte
Gesamtschule könne ein sozialer Ausgleich stattfinden, ist falsch. Eine
Langzeitstudie der Universitäten Zürich und Konstanz hat 2008 nachgewiesen: Der
Besuch einer Gesamtschule schafft keineswegs bessere soziale
Aufstiegsmöglichkeiten. Die Pisa-Studie von 2000 war zum dem Ergebnis gelangt,
dass es keinem Teilnehmerland gelinge, „Schülerleistungen von der sozialen
Herkunft der Schülerinnen und Schüler zu entkoppeln“. In Pisa 2006 heißt es
ebenfalls, dass tendenziell Schüler aus bessergestellten Familien höhere
Pisa-Kompetenzwerte erreichten. Dieser Zusammenhang sei besonders eng in
Tschechien, Luxemburg, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden und
Belgien, besonders gering in Kanada, Mexiko, Island, Finnland, Korea und Japan.
Deutschland liegt hier im OECD-Mittelfeld.
In Deutschland ist es jedenfalls in den vergangenen Jahren gelungen, die
Schulform von dem am Ende erreichten Bildungsabschluss zu lösen. Der Anteil der
Studienberechtigten, die zuvor kein Gymnasium besuchten, ist immer größer
geworden und hat in manchen Bundesländern die 50 Prozent überschritten.
Nutznießer dieser Entwicklung sind vor allem Kinder aus sogenannten
bildungsfernen Schichten. Hier bietet gerade das berufsbildende Schulwesen
nicht nur qualifizierte Ausbildung, sondern mit seinen Zweiten Wegen in
erheblichem Maße Aufstiegsbildung. Als Maßstab für die soziale Durchlässigkeit
eines Bildungswesens ist Pisa ungeeignet. Pisa untersucht Fünfzehnjährige inmitten
ihrer Bildungsbiographie, stellt für dieses Alter den Gymnasiastenanteil fest
und berücksichtigt dabei nicht, welchen Bildungsabschluss die betreffende
Population tatsächlich macht.
Nach wie vor gibt es herausragende Laufbahnen ohne höheren ersten Schulabschluss
und ohne höheren Sozialstatus der Eltern. Ein Beispiel von vielen ist Udo di
Fabio, der feststellte: „Wer der Meinung ist, alles, was er wolle, lasse sich
erreichen, der wird auch fast alles erreichen können.“ Di Fabios Großvater war
1920 in das Ruhrgebiet zugezogen und dort als Stahlarbeiter tätig; Udo di Fabio
hat den Weg zum Juraprofessor und zum Richter am Bundesverfassungsgericht über
den zweiten Bildungsweg genommen.
Nicht selten wird so getan, als habe das Bildungsniveau nur mit der sozialen
Herkunft, nichts aber mit Begabung zu tun. Diese Auffassung mag politisch
korrekt sein, wissenschaftlich haltbar ist sie nicht. Denn die Forschung hat
seit mehreren Jahrzehnten nachgewiesen, dass mehr als zwei Drittel der Begabung
durch Erbfaktoren bestimmt sind. Abgepuffert werden Unterschiede durch das
Prinzip Solidarität.
Das Bildungsangebot für sozial schwächere Kinder zu verbessern, ist gleichwohl
möglich und ein Gebot der Fairness. Dabei muss es mehr als bisher gelingen,
„bildungsferne“ Schichten zum Besuch weiterführender Bildungseinrichtungen zu
motivieren. Zudem muss dem Kindergarten und der Vorschule mehr Bedeutung
beigemessen werden. Es ist notwendig, dass der - möglichst kostenfreie - Besuch
des Kindergartens stärker auf Bildung als auf Betreuung ausgerichtet wird. Notwendig ist ferner, dass gerade Kinder aus sozial schwächeren Elternhäusern
rechtzeitig eingeschult werden. Würden diese Kinder zu lange von der Schule
zurückgestellt, blieben ihnen in prägenden Phasen wichtige Anregungen vorenthalten.
Darüber hinaus sollten Schulen in besonderen Problemlagen als Ganztagsschulen
betrieben werden. Für Risikoschüler, die im ersten „Anlauf“ zu keinem
Schulabschluss gekommen sind, sollte es außerdem eine zweite Chance geben, um
einen Schulabschluss nachzuholen.
Bildungsarmut betrifft vor allem Jungen und vor allem Schüler mit
Migrationshintergrund. Diese müssen zusätzlich schulisch, vor allem sprachlich
gefördert werden. Es bedarf aber auch einer Ordnungspolitik, die einen sanften
Druck etwa auf Migranteneltern ausübt, damit ihre Kinder das vorhandene
Bildungsangebot tatsächlich nutzen. Der Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz
Buschkowsky (SPD) lag in dieser Hinsicht nicht falsch, als er vorschlug,
Schulschwänzern mit Migrationshintergrund das Kindergeld zu streichen: „Wenn
ein Vater merkt, dass ihm 300 Euro fehlen, wenn Ayse und Murat nicht zur Schule
gehen, haben die das letzte Mal geschwänzt.“
Bevor der Staat eingreift, müssen die Bürger, auch die jungen, die ihnen
gebotenen Chancen eigenverantwortlich nutzen. Darüber hinaus sind
Ungleichheiten so zu gestalten, dass sie jedermanns Vorteil dienen.
Ungleichheit kann gerecht sein - nämlich dann, wenn das Handeln von Eliten zu
einem Mehrwert führt. Auch aus diesem Grund dürfen die Stärkeren nicht gebremst
werden, denn man macht die Schwächeren nicht stärker, indem man die Stärkeren
schwächt. Den Mitgliedern einer Gesellschaft, auch den gutsituierten, aber ist
eine Kultur des Respekts gegenüber jedermann abzuverlangen - auch gegenüber den
Klienten des Sozialstaates. Der Mensch beginnt schließlich nicht erst beim
Abitur.
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