DEUTSCHER LEHRERVERBAND (DL)- AKTUELL
 Mai 2002

MEMORANDUM

Qualitätssicherung im Schulwesen



1. Die notwendige Überprüfung schulischer Vorgänge

Bildung ist eine öffentliche Angelegenheit. In einer demokratischen Gesellschaft bedeutet dies, dass sich die Bildungspolitik und die Bildungseinrichtungen einer Überprüfung ihres Tuns und ihres Leistungsvermögens stellen müssen. Der Staat, die Gesellschaft und auch die einzelnen „Nutzer“ erwarten hier zu Recht Offenheit. Die Diskussion über die Einführung evaluativer Verfahren im Bildungsbereich muss deshalb geführt werden.

So wie zunehmend in allen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Bereichen Evaluation und Qualitätskontrolle stattfinden, muss sich auch das Schulwesen dem öffnen und deren qualifizierte Weiterentwicklung vorantreiben. Eine regelmäßige Überprüfung des Wirkungsgrades von Schule und Unterricht ist politisch und auch pädagogisch geboten; sie hilft, Qualität zu sichern und auf der Basis verlässlicher Daten diese auch weiter zu erhöhen.

Zudem gebieten die Grundsätze der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und der Gleichheit vor dem Gesetz eine transparente schulische Qualitätskontrolle und eine vergleichbare Definition von Bildungsstandards. Die gleiche Behandlung vor dem Gesetz (vgl. Grundgesetz Artikel 2) ist aber eingeschränkt, wenn uneinheitliche Anforderungen zu nicht vergleichbaren Abschlussnoten führen.

Ein Verzicht auf Qualitätskontrolle im Bildungsbereich unterminierte damit das Recht auf Freizügigkeit, weil Übergänge von Schule zu Schule oder vom Schulsystem des einen in das Schulsystem eines anderen Bundeslandes dann wie bisher mit erheblichen Problemen verbunden blieben.


2. Die Messbarkeit schulischer Lern und Erziehungsprozesse

Verlässliche Kriterien für eine umfassende und allgemein gültige schulische Qualitätskontrolle gibt es nicht. Nicht alle Bildungsvorgänge sind "operationalisierbar", das heißt, schulisches Geschehen kann nur unter erheblichen Abstrichen an einem umfassenden Bildungsauftrag so definiert werden, dass es messbar ist. Viel Schulisches, das im Dienste der Persönlichkeitsbildung steht, ist nicht überprüfbar. Wegen des Messens bzw. des Nicht-Messen-Könnens auf solche Prozesse zu verzichten, liefe auf eine drastische Verarmung der Bildung hinaus. Es ist deshalb vor einem reduktionistischen Bildungsbegriff zum Zwecke des Messens zu warnen, der in Bildung nur das Verwertbare, das Utilitaristische und das Funktionale sieht. Was Heranwachsende in der Schule innerhalb und außerhalb des Unterrichts implizit mitlernen, etwa im sozialen Bereich, und was sie an kultureller Prägung erfahren, macht einen zentralen Bereich der Persönlichkeitsbildung aus, der schwieriger, aber nicht unmöglich zu bewerten ist. So ist die Charakterisierung des Arbeits- und Sozialverhaltens durch verbale Bewertung und standardisierte Bewertungsbögen durchaus möglich.

Zudem gilt es grundsätzlich zu bedenken, dass eine Evaluation nur eine begrenzt objektive Aussagefähigkeit hat, da jede Befragung oder Datenerhebung Zufälligkeiten und Subjektivitäten (Wertungskategorien, persönliche Erwartungen) enthält und eine Momentaufnahme darstellt. Auch besteht das Problem der Zielgenauigkeit: Die Datenerhebung kann nur aussagefähig sein, wenn die Zielbestimmung, die Indikatoren, die Erhebungsmethode und die Auswertungsschlüssel aufeinander abgestimmt sind. Das bedeutet, dass zuverlässige Evaluationen professionell unterstützt und betreut werden müssen. Wenn Evaluation - dann professionell, und das erfordert einen zusätzlichen finanziellen Aufwand seitens der Länder für Schulen.


3. Fachliche Leistung als Kriterium
 
Das wesentliche Kriterium für die Qualität von Schule ist der Unterricht. Was diesem dient, ist zu entwickeln und zu stärken. Die Qualität des Unterrichts ist daran zu bemessen, wie viel Kinder und Jugendliche nachweislich lernen.

Das Schulwesen hat somit die Aufgabe, konkrete Fertigkeiten und konkretes Wissen zu vermitteln sowie den Erfolg dieses Bemühens zu untersuchen. Das setzt Verbindlichkeit in den Bildungszielen und in den zentralen Bildungsinhalten voraus. Der Verzicht auf fachliche Kompetenz und damit auf konkrete Inhalte zu Gunsten der Förderung von so genannten Schlüsselqualifikationen oder Kompetenzen ist ein Irrweg, denn die sog. extrafunktionalen Qualifikationen sind nur auf der Basis konkreter Fächer und konkreter curricularer Inhalte vermittelbar. Der Erwerb von Schlüsselqualifikationen und allgemeinen Kompetenzen ist ferner kaum evaluierbar.

Je konkreter und verbindlicher die Inhalte, desto exakter messbar sind die Lernabläufe und die Lernerfolge. Der Überprüfung der objektivierbaren Fachleistung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Diese Überprüfung hat einen hohen Wert im Sinne der Rückmeldung, der Mahnung bzw. der Ermutigung für die einzelnen Lernenden. Zugleich liefert sie im Sinne interner Evaluation den Lehrenden Resultate ihrer unterrichtlichen Bemühungen.

Große Aussagekraft im Sinne einer Standortbestimmung einer Schule, einer Klasse oder eines Kurses hat darüber hinaus das Ergebnis einer zentralen Abschlussprüfung. Deshalb sollten in allen Schulformen zentrale Abschlussprüfungen in den zentralen Fächern bzw. in den maßgeblichen Profilfächern durchgeführt werden. Verbindliche schulformbezogene Lehrpläne (mit Pflicht- und Wahlmodulen), professioneller Fachunterricht und zentrale Klassenarbeiten dienen der Sicherung von Unterrichtsstandards.

Die in einer zunehmenden Anzahl an Bundesländern eingeführte Praxis, in bestimmten Fächern und Jahrgangsstufen standardisierte Leistungstests durchzuführen (z.B. BMT, MARKUS, LAU 5/7), ist grundsätzlich zu begrüßen. Gleiches gilt für die Beteiligung deutscher Schulen an internationalen bzw. nationalen Leistungstests (TIMSS, PISA, IGLU). Solche standardisierte Testverfahren sichern im Verein mit zentralen Abschlussprüfungen eine externe Evaluation, ohne die eine Schule den Bezug zu gängigen Maßstäben verlöre.


4. Evaluation als Aufgabe aller Beteiligten

Evaluationen haben eine dienende Funktion für bestimmte Ziele und damit verbundenen zukünftigen Aufgaben für Schulen. Sie dienen in erster Linie dem Ziel der Analyse und der Verbesserung der Unterrichtsqualität. Evaluation muss deshalb als ein Instrument der Qualitätssicherung verstanden werden und stellt damit einen wesentlichen Baustein von Schulentwicklung dar.  Evaluation ist also permanente Aufgabe einer jeden Einzelschule. Das heißt: Jede Lehrkraft, jede Fachschaft, jedes Lehrerkollegium und jede Schulleitung sind aufgefordert, die Wirksamkeit und den Erfolg des eigenen Handelns kontinuierlich zu reflektieren. Die Schulleitung hat dabei die Aufgabe, zur Evaluation anzuregen, vorhandene Evaluationsansätze zu koordinieren und auf die Umsetzung von konkreten Ergebnissen zu achten. Als individuelles Instrument der Schulleitung kommt insbesondere das Mitarbeitergespräch in Betracht. Deshalb sind sowohl die Rolle und Kompetenz der Schulleiter als Berater wie auch als Vorgesetzte zu stärken.

Gute Schulen gibt es bei guten Schulleitern und dort, wo sich Schulleitung, Lehrer, Schüler und Eltern in grundlegenden Zielen des Lernens und Arbeitens einig sind. Es ist bekannt, dass zwischen hohen Leistungsergebnissen, intensiver Anstrengungsbereitschaft und hohen Leistungserwartungen Wechselwirkungen bestehen.

Eine Mitwirkung von Schülern und Eltern im Evaluationsprozess ist damit nicht nur  denkbar, sondern geradezu wünschenswert. Für diese Mitwirkung kommen folgende Verfahren in Frage: Beratungsgespräche mit Schülern und Eltern bzw. deren Vertretern; schriftliche Befragung von Schülern und Eltern zur Einschätzung bestimmter schulischer Strukturen und Abläufe. Die rechtliche und die pädagogische Verantwortung des Lehrerkollegiums und der Schulleitung darf dadurch nicht eingeschränkt werden.

Zusätzliche, professionelle Unterstützung, zum Teil von außen, ist bei Evaluationsprozessen häufig nötig und muss dementsprechend von den jeweiligen Schulaufsichtsbehörden ermöglicht werden.


5. Qualitätskriterien von begrenztem Aussagewert

Es gibt eine Reihe von Indikatoren, die von recht allgemeinem Interesse sind, deren Bedeutung und Reichweite aber nicht überschätzt werden darf.

Von sehr begrenztem Wert sind so genannte Abschlussquoten, zum Beispiel Abiturientenquoten bzw. Studierquoten. Solche Quotenwerte sagen über das Qualitätsniveau wenig aus. Insofern sind die entsprechenden, jährlich veröffentlichten OECD-Werte über die Studierquoten im internationalen Vergleich wenig hilfreich, vor allem wenn international Bildungs-„Währungen“ verglichen werden, die nicht vergleichbar sind.

Ebenfalls von begrenztem Wert als Evaluationsinstrument sind Erhebungen zu den Bildungswünschen von Eltern und Schülern und zur subjektiven Akzeptanz von Schule bei Schülern und Eltern.


6. Die Problematik eines so genannten Schul-Rankings

Wie in bestimmten Ländern (z.B. Großbritannien) üblich, führen auch einzelne deutsche Bundesländer ein Schul-Ranking ein (aktuelles Beispiel: Sachsen im Herbst 2000). Diese Praxis ist mit großer Skepsis zu betrachten: Die öffentliche Darstellung der Leistungsergebnisse wird einer Schule nicht gerecht, weil diese Leistungsergebnisse auch von vielen Faktoren abhängen, die sich nicht auf die pädagogische Arbeit beziehen. Vor allem aber können in einem Ranking nur wenige Kriterien erfasst werden. Das „Image“ einer Schule erleidet damit in vielen Fällen eine Verzerrung.

Sinnvoll für die konkrete Weiterentwicklung der Einzelschule sind nur solche Evaluationen, die anschließend eine individuelle Rückmeldung über das konkrete Abschneiden der Einzelschule gewährleisten. Es geht also weniger um ein „Ranking“ zwischen einzelnen Schulen als vielmehr um eine externe Analyse und Verbesserung der Bereiche, in denen die Ergebnisse für die jeweilige Schule nicht befriedigend waren. Hier müssen sich also eine auf die Verbesserung der Unterrichtsqualität bezogene externe und interne Evaluation ergänzen.


7. Evaluation 

Viele Evaluationsansätze weisen die Verursachung von schwächeren Ergebnissen explizit oder implizit den Einzelschulen zu. Das ist eine einseitige und unvollständige Betrachtungsweise, denn die Schulen können sich hinsichtlich ihres Wirkens nur innerhalb des Bereiches bewegen, der ihnen personell und finanziell vorgegeben ist.

Die Qualität einer Schule wird maßgeblich von ihrer gegebenen materiellen und personellen Ausstattung bestimmt. Eine vorbildliche Versorgung mit Lehrkräften, ein gut ausgestatteter „Vertretungspuffer“, ein angemessener Klassenteiler bzw. angemessene Kursgrößen sichern Qualität.

Lehrerkollegien dürfen durch Evaluationen nicht zusätzlich zeitlich belastet werden. Deshalb müssen Schulen, die sich freiwillig auf den Weg einer internen Evaluation mit einer sich anschließenden Verbesserung begeben, beispielsweise der didaktischmethodischen Gestaltung des Unterrichts, neben professioneller Unterstützung einen hohen Anteil von Extra-Pool-Stunden zugewiesen bekommen, die entsprechend auf das Deputat der Extra-Arbeit leistenden Lehrer angerechnet werden.

Evaluation, methodisch genau durchdacht und professionell gehandhabt, ist als Feedback für die Lehrkräfte und die Schule zu verstehen und darf nicht zu einem neuen Kontrollinstrument für die Schulaufsicht werden. Deren Aufsichtsaufgaben bleiben gemäß Art. 7 Abs. 1 GG grundsätzlich bestehen, verändern sich aber inhaltlich in Richtung einer Sicherung professioneller, regelmäßiger Unterrichts- und Schulberatung. Selbst- und/oder Fremdevaluation ersetzt also keineswegs die staatliche Kontrolle.

Vergleichende Schulleistungstests auf internationaler und nationaler Ebene dienen der Erhebung und Kontrolle von Leistungsvergleichen. Wenn dabei in großem Stil schulische Defizite diagnostiziert werden, dann muss sich auch die Politik der Evaluation stellen, das heißt, dann ist öffentlich darüber zu diskutieren, inwieweit die Ursachen für ein Versagen schulischer Bildung in der Politik zu suchen sind. Eine Rolle müssen dabei im internationalen und im nationalen Vergleich auch finanzielle Inputgrößen spielen, etwa der Anteil der Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) oder die Pro-Kopf-Ausgaben für Bildung.

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