a)
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Notwendig ist eine gezielte
Förderung der Ausbildungsreife der angehenden Auszubildenden insbesondere
mit Blick auf den Teil der schwierigen Schülerklientel (z.B. Förderbedürftige,
Migranten).
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b)
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Notwendig sind eine intensivere
individuelle Betreuung und eine intensivere berufliche Beratung der Schüler,
auch im Rahmen von Praktika. Die berufsbildenden Schulen brauchen dafür
mehr Beratungskräfte (Beratungslehrer, „Navigatoren“).
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c)
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Notwendig ist eine nachhaltige
Stärkung der Berufsfachschulen zur Vorbereitung auf Berufsausbildungen
mit höheren Anforderungen. Die in den Berufsfachschulen vermittelten
Inhalte sind auf nachfolgende Berufsausbildungen anzurechnen.
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d)
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Notwendig ist eine
Abmilderung der Stellenmisere durch eine Stärkung vollzeitschulischer
Berufsausbildungen. Zudem muss den betreffenden Schülern die Option
einer Kammer-Prüfung eröffnet werden. Die betreffenden berufsbildenden
Schulen müssen entsprechend mit Lehrern bzw. mit Lehrstunden ausgestattet
werden.
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e)
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Empfehlenswert ist eine steuerliche
Entlastung der Ausbildungsbetriebe.
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f)
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Bewährt hat sich die Einrichtung
von regionalen Arbeitskreisen aus Wirtschaft, Schule und Verwaltung zur Aktualisierung
von Angebot und Nachfrage sowie zur Werbung um Ausbildungsplätze.
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g)
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Hilfreich wäre hinsichtlich
Ausbildungsverträgen ein zumindest regionaler Datenabgleich der Industrie-
und Handelskammern sowie der Handwerkskammern; dadurch könnte verhindert
werden, dass Jugendliche gleichzeitig mehrere Ausbildungsverträge abschließen
und somit Ausbildungsstellen für andere Aspiranten blockieren.
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h)
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Diskussionswürdig ist eine
Bevorzugung von Ausbildungsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
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i)
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Begrenzt sinnvoll sind Ausbildungen
im Ausbildungsverbund. Nicht marktkonform sind über den Bedarf hinausgehende
überbetriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen.
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j)
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Kontraproduktiv ist die Abschaffung
des Meisterprinzips. Es ist zu erwarten, dass Betriebe ohne Meister weniger
ausbilden. |
k)
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Kontraproduktiv ist die
Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe. Diese schier planwirtschaftliche
Maßnahme belastet die Verwaltung mit zusätzlichen Aufgaben und
erlaubt es den Betrieben, sich „freizukaufen“.
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