DEUTSCHER LEHRERVERBAND (DL) - PRESSEERKLÄRUNG
Bonn, 24. September 2003
Lehrerverband zeigt sich vom Kopftuch-Urteil überrascht:
"Jetzt ist der Gesetzgeber zu raschem Handeln aufgefordert"
- Sorge um mögliche Konflikte in den Schulen
Zum
aktuellen Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärte der
Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL), Josef Kraus, in einer
ersten Stellungnahme:
„Nach dem Kruzifix-Urteil
des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 war damit zu rechnen, dass
höchstrichterlich auch in Sachen Kopftuch die Verpflichtung des Staates
und seines Lehrpersonals zur weltanschaulichen Neutralität betont wird.
Da die Verfassungsrichter
dies jetzt offenbar etwas anders sehen, sind nunmehr die Landesparlamente
gefragt, die Erlaubnis bzw. das Verbot zum Tragen religiöser Symbole
möglichst rasch gesetzgeberisch im Sinne der Neutralitätsverpflichtung
zu regeln.
Andernfalls ist zu
befürchten, dass der Schulfriede auch nach dem Kopftuch-Urteil an manchen
Schulen gefährdet sein kann. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall,
wenn sich Eltern weigerten, ihr Kind in die Klasse einer Kopftuch tragenden
Lehrerin zu schicken.“
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Für den Inhalt verantwortlich: Waltraud Fuchs (DL)
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