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Aus DIE WOCHE vom 19. Oktober 2001
Streitfall:
Islamunterricht an deutschen Schulen
Statement von Josef Kraus
Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL)
Religionsunterricht ist grundgesetzlich garantiertes Lehrfach. Die Inhalte
müssen jedoch dem Grundgesetz entsprechen, die Lehrer müssen qualifiziert
und auf die rechtsstsstaatliche Ordnung verpflichtet sein. Der Islamunterricht
sollte außerdem wegen der notwendigen Transparenz in deutscher Sprache
stattfinden. Radikal-islamistische Auslegungen des Koran haben an deutschen
Schulen keinen Platz.
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