| DEUTSCHER LEHRERVERBAND
(DL) - AKTUELL |
Aus "Hamburg macht
Schule"
Zeitschrift der Behörde für Bildung und Sport für Hamburger
Lehrkräfte und Elternräte - Heft 5/2004
Kritische Gedanken zur "autonomen
Schule" - Atomisierung
durch Autonomie
Von Josef K r a u s
Präsident des Deutschen
Lehrerverbandes (DL)
Progressive Schulpolitik
bastelt seit einem Jahrzehnt unter der Vokabel "Autonomie" an einer Schule
mit veränderten Verantwortungsstrukturen. Bereits in ersten Denkschriften
wird ein riesiges Bündel an "autonomen" Zielen in Aussicht gestellt:
"Demokratisierung", "Schulentwicklung von unten"; "individuelles Schulprogramm"
usw. Im Zuge dessen sollen Stundentafeln und Lehrpläne freigegeben,
Personal- und Sachmittel „budgetiert“, das Lehrpersonal von den Schulen
selbst angeworben, womöglich maßgebliche Entscheidungen bis hin
zur Schulleiterbesetzung von paritätisch besetzten Schulkonferenzen
getroffen und Gelder via Sponsoring akquiriert werden.
"Modern" in allen politischen
Lagern?
Mittlerweile reichen solche Vorstellungen durch alle politischen Lager,
denn auf den ersten Blick klingt das alles ja „modern“. Zu oft wird dabei
aber übersehen: Die Gesamtverantwortung für die Schule trägt
der Staat (Art. 7 Grundgesetz). Das heißt: Nach dem Wesentlichkeitsprinzip
unterliegen die maßgeblichen Vorgaben der Schule dem Parlamentsvorbehalt.
Verantwortung des Staates gegenüber dem Souverän
Die Freiheit der Lehre (Grundgesetz Artikel 5 GG) gilt nur für den
Hochschul-, nicht aber für den Schulbereich. Bezüglich des staatlichen
Bildungsauftrags tragen Legislative und Exekutive gegenüber dem Souverän
Verantwortung; diese kann nicht "autonomen" schulischen Selbstverwaltungsorganen
übertragen werden. Das hat seinen Grund: Schule unterliegt dem Grundsatz
der Gleichbehandlung vor dem Gesetz und dem Grundsatz der Einheitlichkeit
der Lebensverhältnisse.
Eine "autonom“ verfasste Schule aber bedeutete, dass sich der Staat aus
der Verantwortung für die Schule - zumindest teilweise - zurückzöge
und sich Schule außerhalb geltenden Rechts entwickelte. Damit wäre
die Verantwortung des Staates ausgehöhlt und einer gewissen Anomie
preisgegeben. Eine basisdemokratisch "autonome" Schule untergräbt die
Hoheitsaufgaben des Staates sowie die Gewaltenteilung. Viele Akte der Schule
sind hoheitliche, öffentlich-rechtliche Akte: Notenvergabe, Vergabe
von Zutrittsberechtigungen, Anordnung von Ordnungsmaßnahmen. Solche
Akte gehören zur staatlichen Zugriffsverwaltung, die laut Art. 33 GG
Aufgabe von Beamten ist.
Unverantwortliches "Rätesystem"?
In einer
"autonomen" Schule mit einer Art "Räte"-System, d. h. mit ihren
aus Lehrern, Eltern, Schülern und nicht-unterrichtendem Personal zum
Teil viertel-paritätisch besetzten Entscheidungsgremien, den "Schulkonferenzen",
würde über Hoheitsakte von Nichtbeamten, Nicht-Fachleuten und Minderjährigen
mitverfügt. Autonomie wird damit zur organisierten Nicht-Verantwortung.
Gefahr von Entprofessionalisierung und Entpädagogisierung
Überhaupt führt
bereits eine teilweise Verlagerung von maßgeblichen Verantwortungen
auf Nicht-Lehrer zu einer Entprofessionalisierung und Entpädagogisierung
des Schulgeschehens. Die wichtigsten Entscheidungen dort nämlich sind
fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer, pädagogischer oder
schulrechtlicher Natur. Lehrer und ihre Chefs sind das dafür spezialisierte
und professionelle Personal. Bei einer Verlagerung von Befugnissen auf Nicht-Lehrer
würden schulische Entscheidungen von Personen mitgetroffen, denen es
an der notwendigen Qualifikation sowie am notwendigen Dienstrechtsstatus
fehlt. All dies wirft Probleme bei der sogenannten Staatshaftung bei möglichen
Pflichtverletzungen (Art. 34 GG) auf.
Wildwuchs durch verschiedenste Profile?
Schulische "Autonomie"
provoziert sodann im Zuge "individueller Schulprofile" eine Atomisierung
der Schullandschaft und damit an Ungleichheit, denn "Autonomie" etwa in der
Gestaltung der Stundentafeln und in der Lehrplananwendung führt zu einem
Wildwuchs an Profilen. Eine solche Beliebigkeit fördert einen schulischen
Provinzialismus. Demgegenüber müssen vor allem Schüler und
Eltern, aber auch die sogenannten Abnehmer (Betriebe etc.), Gewissheit über
schulische Inhalte und Anforderungen haben. Dies wird nur dadurch erreicht,
dass die Schulformen ein unverwechselbares Profil haben, nicht aber die Einzelschulen.
Für Schüler weniger Freizügigkeit?
Eine "autonome" Schullandschaft schränkt sodann das Recht auf Freizügigkeit
ein. Bei einer "autonomen" Freigabe der Stundentafeln und der Lehrpläne
wird - selbst innerhalb einer einzelnen Stadt - der Übergang eines
Schülers von einer Schule zur anderen erschwert. Schließlich
haben Schüler je nach Zugehörigkeit zu einer Schule dann eine
sehr unterschiedliche Vorbildung.
Sponsoring
Neuestes Betätigungsfeld der Beförderer „autonomer“ Schule
ist das Sponsoring bzw. die teilweise Schulfinanzierung via Drittmittel.
Dagegen ist zu setzen: Finanzierung von Schule ist Aufgabe des Staates
im Zuge seiner Pflicht zur Daseinsvorsorge. Schule kann nicht auf den Markt
geworfen werden, um sich als "autonome" Schule Mittel selbst zu beschaffen. Sponsoren könnten daraus
den Anspruch ableiten, über Inhalte, Strukturen und Personalbelange
von Schule bestimmen zu wollen. Aus "Autonomie" würde damit Abhängigkeit.
Enden dann Unterrichtsstunden zukünftig mit den Spots: Diese Stunde
sponserte euch Sony, Reebok und die Bravo? Oder müssen die Schulen
ihre Pausen wie in einer Schule in den 90er Jahren in den Niederlanden verlängern,
weil dies der Sponsor - eine Fast-Food-Kette - verlangte? Eine Mittelakquisition
durch die "autonomen" Schulen schafft zudem ein Zweiklassenschulsystem.
Es gäbe dann in Nobelvierteln mit potenten Sponsoren Spitzenschulen
mit allem Drum und Dran und in sozialen Brennpunktgegenden die echten Restschulen.
Ähnliches geschähe übrigens, wenn sich die Schule ihre Lehrer
selbst aussuchen dürften. Es entstünde ein Gefälle, denn
nicht alle Schulen sind für besonders engagierte Lehrer gleich attraktiv.
Mängelverwaltung an einzelnen Schulen?
Sodann ist eine Budgetierung
der Personal- und Sachmittel für die Schulen zur dortigen „autonomen“
Verteilung problematisch, denn sie verlagert staatliche Mängelverwaltung
an die Einzelschule. In Zeiten öffentlichen Sparens jedenfalls ist
Misstrauen angebracht, wenn der Staat so verfährt, denn es könnte
sich dies als Ablenkungsmanöver herausstellen, das dadurch motiviert
ist, die Mängelverwaltung den Schulen zu überantworten, damit der
Staat selbst aus der Kritik kommt. Im Extrem wird den Schulen damit eine
Selbstausbeutung zugemutet.
Schulische Selbständigkeit darf nicht Selbstzweck
sein
Gewiss muss die Diskussion
über erweiterte Freiräume geführt werden, aber sie muss
anders geführt werden. Schulische Selbständigkeit kann niemals
Selbstzweck sein. Freiheit von etwas oder Freiheit zu etwas implizieren
ein Verpflichtetsein gegenüber den Fundamentalnormen der Grundgesetzes
sowie gegenüber den Bildungs- und Erziehungszielen der Landesverfassungen
und –gesetze.
Mehr Selbständigkeit im Rahmen klar definierter
Normen
Innerhalb dieses Rahmens
ist ein Mehr an Spielräumen für die Schule denkbar: Die Haushaltspolitik
des Staates ist dazu aufgefordert, Schule hinsichtlich Personalversorgung,
Stundenpools, Klassenbildung, Reisemitteln usw. so auszustatten, dass Freiräume
entstehen. Lehrplankommissionen sind aufgefordert, die Stoffpläne
so anzulegen, dass Spielräume für die Umsetzung zusätzlicher
oder fakultativer Lernziele bleiben. Die Lehrerschaft ist aufgefordert,
vorhandenen Spielraum zu nutzen, getreu dem Motto Heinrich Bölls:
"Freiheit, von der man keinen Gebrauch macht, welkt dahin."
Flache Hierarchien und stärkere Schulleiter
Im Übrigen: Die
Eigenverantwortung der Einzelschulen ist in Deutschland dort am ausgeprägtesten,
wo es zwischen Spitzenbehörde und Einzelschule möglichst wenig Instanzen
gibt und wo es Schulleiter gibt, die mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet
und Dienstvorgesetzte ihrer Lehrer sind.
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