DEUTSCHER LEHRERVERBAND (DL) - AKTUELL

Aus "Hamburg macht Schule"
Zeitschrift der Behörde für Bildung und Sport für Hamburger Lehrkräfte und Elternräte - Heft 5/2004

Kritische Gedanken zur "autonomen Schule" - Atomisierung durch Autonomie

Von Josef   K r a u s
 Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL)


Progressive Schulpolitik bastelt seit einem Jahrzehnt unter der Vokabel "Autonomie" an einer Schule mit veränderten Verantwortungsstrukturen. Bereits in ersten Denkschriften wird ein riesiges Bündel an "autonomen" Zielen in Aussicht gestellt: "Demokratisierung", "Schulentwicklung von unten"; "individuelles Schulprogramm" usw. Im Zuge dessen sollen Stundentafeln und Lehrpläne freigegeben, Personal- und Sachmittel „budgetiert“, das Lehrpersonal von den Schulen selbst angeworben, womöglich maßgebliche Entscheidungen bis hin zur Schulleiterbesetzung von paritätisch besetzten Schulkonferenzen getroffen und Gelder via Sponsoring akquiriert werden.


"Modern" in allen politischen Lagern?

Mittlerweile reichen solche Vorstellungen durch alle politischen Lager, denn auf den ersten Blick klingt das alles ja „modern“. Zu oft wird dabei aber übersehen: Die Gesamtverantwortung für die Schule trägt der Staat (Art. 7 Grundgesetz). Das heißt: Nach dem Wesentlichkeitsprinzip unterliegen die maßgeblichen Vorgaben der Schule dem Parlamentsvorbehalt.



Verantwortung des Staates gegenüber dem Souverän

Die Freiheit der Lehre (Grundgesetz Artikel 5 GG) gilt nur für den Hochschul-, nicht aber für den Schulbereich. Bezüglich des staatlichen Bildungsauftrags tragen Legislative und Exekutive gegenüber dem Souverän Verantwortung; diese kann nicht "autonomen" schulischen Selbstverwaltungsorganen übertragen werden. Das hat seinen Grund: Schule unterliegt dem Grundsatz der Gleichbehandlung vor dem Gesetz und dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse.
 
Eine "autonom“ verfasste Schule aber bedeutete, dass sich der Staat aus der Verantwortung für die Schule - zumindest teilweise - zurückzöge und sich Schule außerhalb geltenden Rechts entwickelte. Damit wäre die Verantwortung des Staates ausgehöhlt und einer gewissen Anomie preisgegeben. Eine basisdemokratisch "autonome" Schule untergräbt die Hoheitsaufgaben des Staates sowie die Gewaltenteilung. Viele Akte der Schule sind hoheitliche, öffentlich-rechtliche Akte: Notenvergabe, Vergabe von Zutrittsberechtigungen, Anordnung von Ordnungsmaßnahmen. Solche Akte gehören zur staatlichen Zugriffsverwaltung, die laut Art. 33 GG Aufgabe von Beamten ist.


Unverantwortliches "Rätesystem"?

In einer "autonomen" Schule mit einer Art "Räte"-System, d. h.  mit ihren aus Lehrern, Eltern, Schülern und nicht-unterrichtendem Personal zum Teil viertel-paritätisch besetzten Entscheidungsgremien, den "Schulkonferenzen", würde über Hoheitsakte von Nichtbeamten, Nicht-Fachleuten und Minderjährigen mitverfügt. Autonomie wird damit zur organisierten Nicht-Verantwortung.


Gefahr von Entprofessionalisierung und Entpädagogisierung

Überhaupt führt bereits eine teilweise Verlagerung von maßgeblichen Verantwortungen auf Nicht-Lehrer zu einer Entprofessionalisierung und Entpädagogisierung des Schulgeschehens. Die wichtigsten Entscheidungen dort nämlich sind fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer,  pädagogischer oder schulrechtlicher Natur. Lehrer und ihre Chefs sind das dafür spezialisierte und professionelle Personal. Bei einer Verlagerung von Befugnissen auf Nicht-Lehrer würden schulische Entscheidungen von Personen mitgetroffen, denen es an der notwendigen Qualifikation sowie am notwendigen Dienstrechtsstatus fehlt. All dies wirft Probleme bei der sogenannten Staatshaftung bei möglichen Pflichtverletzungen (Art. 34 GG) auf.


Wildwuchs durch verschiedenste Profile?

Schulische "Autonomie" provoziert sodann im Zuge "individueller Schulprofile" eine Atomisierung der Schullandschaft und damit an Ungleichheit, denn "Autonomie" etwa in der Gestaltung der Stundentafeln und in der Lehrplananwendung führt zu einem Wildwuchs an  Profilen. Eine solche Beliebigkeit fördert einen schulischen Provinzialismus. Demgegenüber müssen vor allem Schüler und Eltern, aber auch die sogenannten Abnehmer (Betriebe etc.), Gewissheit über schulische Inhalte und Anforderungen haben. Dies wird nur dadurch erreicht, dass die Schulformen ein unverwechselbares Profil haben, nicht aber die Einzelschulen.


Für Schüler weniger Freizügigkeit?

Eine "autonome" Schullandschaft schränkt sodann das Recht auf Freizügigkeit ein. Bei einer "autonomen" Freigabe der Stundentafeln und der Lehrpläne wird - selbst innerhalb einer einzelnen Stadt - der Übergang eines Schülers von einer Schule zur anderen erschwert. Schließlich haben Schüler je nach Zugehörigkeit zu einer Schule dann eine sehr unterschiedliche Vorbildung.



Sponsoring

Neuestes Betätigungsfeld der Beförderer „autonomer“ Schule ist das Sponsoring bzw. die teilweise Schulfinanzierung via Drittmittel. Dagegen ist zu setzen: Finanzierung von Schule ist Aufgabe des Staates im Zuge seiner Pflicht zur Daseinsvorsorge. Schule kann nicht auf den Markt geworfen werden, um sich als "autonome" Schule Mittel selbst zu beschaffen.
Sponsoren könnten daraus den Anspruch ableiten, über Inhalte, Strukturen und Personalbelange von Schule bestimmen zu wollen. Aus "Autonomie" würde damit Abhängigkeit. Enden dann Unterrichtsstunden zukünftig mit den Spots: Diese Stunde sponserte euch Sony, Reebok und die Bravo? Oder müssen die Schulen ihre Pausen wie in einer Schule in den 90er Jahren in den Niederlanden verlängern, weil dies der Sponsor - eine Fast-Food-Kette - verlangte? Eine Mittelakquisition durch die "autonomen" Schulen schafft zudem ein Zweiklassenschulsystem. Es gäbe dann in Nobelvierteln mit potenten Sponsoren Spitzenschulen mit allem Drum und Dran und in sozialen Brennpunktgegenden die echten Restschulen. Ähnliches geschähe übrigens, wenn sich die Schule ihre Lehrer selbst aussuchen dürften. Es entstünde ein Gefälle, denn nicht alle Schulen sind für besonders engagierte Lehrer gleich attraktiv.


Mängelverwaltung an einzelnen Schulen?

Sodann ist eine Budgetierung der Personal- und Sachmittel für die Schulen zur dortigen „autonomen“ Verteilung problematisch, denn sie verlagert staatliche Mängelverwaltung an die Einzelschule. In Zeiten öffentlichen Sparens jedenfalls ist Misstrauen angebracht, wenn der Staat so verfährt, denn es könnte sich dies als Ablenkungsmanöver herausstellen, das dadurch motiviert ist, die Mängelverwaltung den Schulen zu überantworten, damit der Staat selbst aus der Kritik kommt. Im Extrem wird den Schulen damit eine Selbstausbeutung zugemutet.


Schulische Selbständigkeit darf nicht Selbstzweck sein

Gewiss muss die Diskussion über erweiterte Freiräume geführt werden, aber sie muss anders geführt werden. Schulische Selbständigkeit kann niemals Selbstzweck sein. Freiheit von etwas oder Freiheit zu etwas implizieren ein Verpflichtetsein gegenüber den Fundamentalnormen der Grundgesetzes sowie gegenüber den Bildungs- und Erziehungszielen der Landesverfassungen und –gesetze.


Mehr Selbständigkeit im Rahmen klar definierter Normen

Innerhalb dieses Rahmens ist ein Mehr an Spielräumen für die Schule denkbar: Die Haushaltspolitik des Staates ist dazu aufgefordert, Schule hinsichtlich Personalversorgung, Stundenpools, Klassenbildung, Reisemitteln usw. so auszustatten, dass Freiräume entstehen. Lehrplankommissionen sind aufgefordert, die Stoffpläne so anzulegen, dass Spielräume für die Umsetzung zusätzlicher oder fakultativer Lernziele bleiben. Die Lehrerschaft ist aufgefordert, vorhandenen Spielraum zu nutzen, getreu dem Motto Heinrich Bölls: "Freiheit, von der man keinen Gebrauch macht, welkt dahin."


Flache Hierarchien und stärkere Schulleiter

Im Übrigen: Die Eigenverantwortung der Einzelschulen ist in Deutschland dort am ausgeprägtesten, wo es zwischen Spitzenbehörde und Einzelschule möglichst wenig Instanzen gibt und wo es Schulleiter gibt, die mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet und Dienstvorgesetzte ihrer Lehrer sind.


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