| DEUTSCHER LEHRERVERBAND (DL) -
AKTUELL |
Bundestag/Bundesrat vom 29. Mai 2006
Anhörung zur Föderalismusreform im Bereich Bildung
Eingangsstatement von Josef K r a u s
1.
Die
Schulhoheit der deutschen Länder ist aus historisch guten Gründen Kern ihrer Eigenstaatlichkeit.
Das Föderalismusprinzip in Sachen Schulbildung hat sich im
Grundsatz bewährt. Von den drei großen Vorzügen des
föderativen Systems -
Krisenfestigkeit durch zweierlei Staatsgewalt aus verschiedenen
Wurzeln,
Möglichkeit des behutsamen Experiments und föderativer
Wettbewerb - verkörpert
der Schulföderalismus die letzten zwei in geradezu exemplarischer
Form. Zudem
verhindert der Föderalismus schulpolitische Extremlösungen.
2.
Nicht das System Föderalismus ist falsch, sondern die
Schlussfolgerungen, die bestimmte deutsche Länder daraus ziehen, sind es. Die Ursache für das
teilweise schwache Abschneiden Deutschlands in internationalen schulischen
Vergleichsstudien ist nicht das föderale Prinzip. Vielmehr hat es erst der
Föderalismus möglich gemacht, dass wenigstens ein Teil der deutschen Länder im
internationalen Vergleich mithalten kann. Zudem zeigt die Erfahrung der letzten
30 Jahre: Die schwächsten Bildungsbilanzen haben die deutschen Länder, die ihre
Schulreformen eigensinnig angepackt haben, und die besten Bildungsbilanzen
haben die deutschen Länder, die ihre Schulreformen behutsam angepackt haben.
Eine zentralistische Schulpolitik aber würde eher über die ganze Republik hinweg
nach unten egalisierend wirken. Folgendes Retro-Szenario sei hier erlaubt:
Hätte der Bund zum Regierungswechsel 1969 die Schulhoheit gehabt bzw. hätte
1978 die damalige Bundesregierung den von ihr gewollten „kooperativen Föderalismus“
durchgesetzt, wäre zu befürchten gewesen, dass sich die deutschen Testergebnisse
einheitlich auf dem Niveau der derzeit schwächsten deutschen Länder eingefunden
hätten.
3.
Die
These von einer im Vergleich mit der EU angeblich unzeitgemäßen föderalen
schulischen deutschen Kleinstaaterei ist falsch. Immerhin geht es bei
der Gestaltung von Schule in Deutschland um deutsche Länder, die hinsichtlich Bevölkerung
und damit Schülerzahl größer sind als die Mehrzahl der 25 EU-Staaten: NRW
rangiert mit 18,1 Millionen vor 19 der insgesamt 25 EU-Staaten; Bayern und
Baden-Württemberg rangieren mit 12,4 bzw. 10,7 Millionen. vor 18 EU-Staaten.
Auch der Vergleich mit der föderalen Schweiz und ihrer angeblich vorbildlichen
föderalen Harmonisierung ist schief: Die Schweiz hat bei insgesamt 7,4
Millionen Bevölkerung 26 Kantone (Größe zwischen 0,015 und 1,17 Millionen
Einwohner). Die Schweiz hat also mehr Kantone, als das bezüglich Bevölkerung
vergleichbare Hessen Schulämter (nämlich 15) hat.
4.
Die Behauptung,
das föderale Prinzip sei unfair, denn es benachteilige finanzschwächere
Länder und damit deren Bildungsniveau, ist falsch. Entscheidend ist und
bleibt, wie die deutschen Länder das Geld einsetzen. Beispiele: Die
Stadtstaaten haben einerseits die schwächsten Testbilanzen, sie investieren allerdings
am meisten Geld je Schüler. Ostdeutsche Länder (vor allem Sachsen und Thüringen)
geben je Schüler mit am wenigsten aus, rangieren gleichwohl in vorderen
Testrängen. Oder: Hessen gehört gewiss nicht zu den ärmeren Ländern, gleichwohl
gab es bis vor wenigen Jahren mit am wenigsten für schulische Bildung aus.
Zudem: Auch in anderen größeren EU-Ländern (siehe Italien mit seinem
erheblichen Nord-Süd-Gefälle und den überragenden PISA-Werten Südtirols) gibt
es erhebliche regionale Unterschiede hinsichtlich schulischer Leistung und
hinsichtlich wirtschaftlicher bzw. schulischer Rahmenbedingungen.
5.
Föderalismus
bedeutet Wettbewerb und Ringen um die besten Lösungen. Mehr wettbewerbsfördernder
Föderalismus ist also gefragt und nicht weniger. Dafür ist eine Kultusministerkonferenz
(KMK) notwendig, die Vereinbarungen über schulische Anforderungen nicht
mehr als Kompromiss eines Kompromisses, also auf dem untersten Anspruchslevel,
festklopft und Vereinbarungen über Standards nicht mehr nur - zum Beispiel auf
Intervention eines kleinen Bundeslandes - auf dem untersten Kompromissniveau
positioniert. Hoffnung ist hier angesagt. Nach der für viele deutsche Länder
wenig schmeichelhaften PISA-Diagnose und nach den Verwerfungen der
Rechtschreibreform hat die KMK ihre Lektion gelernt. Beides hat auf die KMK -
wenn auch schmerzhaft - wie eine Verjüngungskur gewirkt. Im Kontext mit PISA
ist die KMK effektiv und nachhaltig tätig geworden. Zu den erfolgten und
erfolgreichen Maßnahmen gehört unter anderem eine Weiterentwicklung der
Qualität von Unterricht und Schule auf der Grundlage von verbindlichen
Standards. Diese Standards entwickeln – im Verein mit transparenten
Testbilanzen – hinreichend politische Wirkung, sie müssen also nicht rechtlich
durchsetzbar oder einklagbar sein. Darüber hinaus unterliegt jeder einzelne
Kultusminister der parlamentarischen Kontrolle seines Landesparlaments und der
Rechtsprechung. Ansonsten wäre eine weitere Dynamisierung der Arbeit der KMK
möglich, wenn man zumindest für eine größere Anzahl an Entscheidungen vom
Einstimmigkeitsprinzip Abstand nähme.
6.
Entscheidend
ist nicht wie, sondern dass es der Schulpolitik in Deutschland gelingt, die doppelte
Gerechtigkeitslücke im schulischen Berechtigungswesen zu schließen. Diese
doppelte Gerechtigkeitslücke besteht darin, dass Schulabsolventen in bestimmten
deutschen Ländern mehr Leistung für einen zudem in geringerer Quote vergebenen
mittleren höheren Schulabschluss erbringen müssen als in anderen Ländern.
Zugleich sind die Schulabsolventen in den letzteren Ländern allem Anschein nach
trotz höherer Quoten an mittleren und höheren Schulabschlüssen schlechter auf
Studium bzw. Berufsausbildung vorbereitet. Diese Lücken können am besten
geschlossen werden, indem für alle Schulformen in allen deutschen Ländern eine
je landesspezifische zentrale Abschlussprüfung eingeführt wird. Dadurch werden
die Anforderungen transparent, und es entsteht dann hinreichend politischer
Druck, dass sich alle Länder an den bezüglich
Anspruch vorderen Ländern orientieren.
7.
Ambivalent
zu sehen sind direkte Finanzierungsprogramme des Bundes für Schulen.
Über den Länderausgleich werden finanzschwächere Länder ohnehin gestützt;
danach ist es eine Sache ihrer politischen Prioritätensetzung, wo die
Empfängerländer investieren. Ansonsten muss der Bund seine Steuerpolitik so
gestalten, dass die Länder ihre Aufgaben eigenständig erledigen können. Eine
Wiederholung etwa des sog. IZBB-Programms ist unnötig. Zudem war bereits das
aktuelle IZBB-Programm der Jahre 2003 mit 2007 hinsichtlich Folgekosten
unausgegoren und verfassungsrechtlich fragwürdig: Unausgegoren deshalb, weil
die Frage der personellen Folgekosten nicht geklärt ist; verfassungswidrig deshalb,
weil Finanzhilfen des Bundes besonders bedeutsamen Investitionen der Länder
laut Grundgesetz den Fällen der Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts, des Ausgleichs unterschiedlicher Wirtschaftskraft oder der
Förderung des wirtschaftlichen Wachstums vorbehalten sind.
8.
Überschätzt
wird die Bedeutung der BLK-Projekte. Dies belegt allein das Finanzvolumen:
Es betrug für 1995 bis 2005 insgesamt 6,45 Millionen Euro, pro Jahr also rund
645.000 Euro (bei 42.000 Schulen in Deutschland!). Der einzige nennenswerte und
flächendeckend wirksame Modellversuch war das Projekt SINUS. Ein solches Projekt
ist auch ohne den Bund möglich.
9.
Mit
skeptischem Realismus ist auch aus schulischer Sicht die Verlagerung der
Dienstrechts- und Besoldungskompetenz vom Bund auf die Länder zu sehen.
Realismus heißt: Unterschiedliche Regelungen gab es auch nach 1971 - hinsichtlich
Arbeitszeitregelungen, Beförderungen, Zulagen und Prämien. Gleichwohl wird zur
Vermeidung eines zu erwartenden Dumping-Wettbewerbs unter den Ländern sowie zur
Vermeidung einer weiter verschärften Situation für den zukünftigen
Lehrernachwuchs mit Nachdruck empfohlen, die Absicht einer Neufassung des GG
Artikels 33 noch einmal zu überdenken.
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