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Aus "Die Tagespost" vom 22. November 2005
Die
Koalitionsverhandlungen haben die Zukunft der Schule verändert:
Die Bildungskompetenz liegt jetzt endgültig bei den
Bundesländern
Mit
der Arbeit der Föderalismuskommission und mit dem Vertrag zur Gründung
einer großen Koalition aus CDU, CSU und SPD haben die deutschen Länder
eine Stärkung im Bereich Bildung erfahren. Eine gemeinsame
Bildungsplanung von Bund und Ländern gibt es jetzt nicht mehr, das
Programm der Bundesregierung zugunsten von Ganztagsschulen läuft aus.
Artikel 104 b des Grundgesetzes soll dahingehend geändert werden, dass
eine Bundesfinanzierung nur noch in den Bereichen stattfindet, in denen
der Bund rechtliche Kompetenzen hat. Die Bildungskompetenz des Bundes
betrifft jetzt nur noch Fragen des Hochschulzugangs und der
Hochschulabschlüsse. Aber auch hier dürfen die Länder qua
Abweichungsrecht eigene Regelungen treffen.Daneben können Bund und
Länder laut Grundgesetz Art. 91 b (neu) bei internationalen
Vergleichsstudien zusammenwirken.
Die Begehrlichkeiten des Bundes in
Sachen Schule, vor allem die entsprechenden Gelüste der jetzt
abgetretenen rot-grünen Bundesregierung, haben damit ein Ende. Das ist
gut so. Denn die vormalige Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn
(SPD) hat seit 1998 eine Schulpolitik inszenieren wollen, die selbst
SPD-Kultusministern manchmal die Zornesröte ins Gesicht trieb. So hatte
man versucht, mit einem Vier-Milliarden-Programm für Ganztagsschulen
Einfluss auf die Schulpolitik der Länder zu nehmen, um solchermaßen
einen schulpolitischen Paradigmenwechsel herbeizuführen. Gescheut hat
man sich auch nicht, im engen Schulterschluss mit der OECD unverhohlen
Propaganda für die Einheits- und Gesamtschule zu betreiben.
Vor allem
mit PISA war die Debatte um die Kompetenzen in Schulfragen ab 2002
aufgebrochen. Bundeskanzler Schröder wollte im Juni 2002 - mitten im
Wahlkampf 2002 und unmittelbar nach der Veröffentlichung der ersten
innerdeutschen PISA-E-Studie - einen "nationalen Kraftakt" in der
Schulbildung unternehmen. Er drohte seitens des Bundes gar mit einem
"Rahmengesetz", das Bildungsstandards festlegen sollte, und wollte
explizit "den Bildungsföderalismus überwinden". Das war natürlich
Wahlkampfgeklingel, den übrigens die FDP gerne mitmachte, stellte sie
doch seit Jahrzehnten keinen Schulminister eines Landes mehr. Seis
drum. Die für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes notwendige
Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates war damals
schon nicht in Aussicht, denn nicht einmal die SPD-regierten Länder
wollten die Schulhoheit abgeben.
Boshaft interpretiert, hatten diese
Drohgebärden vielleicht damit zu tun, dass die SPD vom größten
anzunehmenden Trauma ablenken wollte, das sie mit der innerdeutschen
Studie PISA-E in drei Jahrzehnten sozialdemokratischer Bildungsreform
erleiden musste. Anstatt dass sich aber gerade die lange Jahre
schulpolitisch rot-grün regierten Länder kritisch ihrer
schulpolitischen Sünden erinnert und diese als Ursachen für ihre
hinteren Rangplätze bei PISA durchschaut hätten, wurde forsch eine
verfassungsrechtlich brisante Debatte vom Zaune gebrochen.
Gottlob hat
sich jetzt wieder die Überzeugung durchgesetzt, dass Deutschland kein
Zentralstaat ist. Deutschlands Föderalismus ist gewachsen; er entsprang
nicht einer Laune der Väter und Mütter des Grundgesetzes. Die Jahre
1806, 1815, 1848 und 1871 stehen für diesen Kulturföderalismus, der den
deutschen Gliedstaaten die Gestaltungshoheit in Kultur und Schule
zuwies. Die Weimarer Republik und der Nationalsozialismus haben diesen
Grundsatz nicht aufgehoben, sondern nur vorübergehend annulliert. Dass
das Grundgesetz 1949 wieder am Föderalismus anknüpfte, hat vor allem
mit dem Wunsch zu tun, einer neuerlichen Entstehung eines uniformierten
Zentralstaates und einer totalitären Kulturpolitik vorzubeugen.
Gerade
die Schulhoheit der deutschen Länder ist Kern ihrer Eigenstaatlichkeit.
Das ist deshalb von Vorteil, weil der Föderalismus in allen Bereichen
Wettbewerb garantiert - selbst im schulischen. Es war und bleibt
richtig, dass noch nie ein Bundestag oder eine Bundesregierung
Gestaltungsrechte im Schulbereich hatten, sonst wäre es beispielsweise
ab 1969 mit dem Amtsantritt einer SPD/FDP-Bundesregierung
deutschlandweit zu einer Sozialdemokratisierung der Schulpolitik mit
all ihren andernorts zu besichtigenden Folgen gekommen. Wahrscheinlich
hätten wir dann heute von Flensburg bis Passau die PISA-Ergebnisse des
innerdeutschen Schlusslichtes Bremen.
Tatsächlich verhindert gerade ein
Bildungsföderalismus Extremlösungen. Es war deshalb ein Glück, dass
Versuche der SPD/ FDP-Bundesregierung von 1978 scheiterten, unter dem
Motto des "kooperativen Föderalismus" mehr Bundeskompetenz im
Bildungssystem für sich zu reklamieren. Voraussetzung für das
Funktionieren des Schulföderalismus ist aber, dass die schulpolitische
Eigenbrötlerei vor allem kleinerer Bundesländer endet und dass der
Föderalismus nicht kultusministeriell kastriert wird. Vor allem wäre zu
wünschen, dass die Kultusminister in entscheidenden Fragen rascher "zu
Potte" kommen und dass die einzelnen Länder Vereinbarungen zügig
umsetzen. Hier gibt es unrühmliche Beispiele. Als die
Kultusministerkonferenz im Jahr 1996 eine neue Abiturvereinbarung
verabschiedete, hatte Hamburg noch nicht einmal die Abiturvereinbarung
der KMK aus dem Jahr 1987 verwirklicht. Auch sonst waren es nicht immer
Ruhmestaten, die die Kultusministerkonferenz vollbrachte. Man denke an
die seltsam unverbindlichen Abiturvereinbarungen der Jahre 1987, 1995
und 1996 sowie an die Vereinbarung zum mittleren Schulabschluss von
1993. Immer wieder haben einzelne Bundesländer trotz dieser
Vereinbarungen im Endeffekt bedenkenlos das gemacht, was die politische
Mode gebot und die Kassenlage erlaubte, um sich am Ende von der
Kultusministerkonferenz bestätigen zu lassen, dass das alles mit der
KMK-Beschlusslage konform sei. Ebenfalls nicht mit Ruhm bekleckert hat
sich die KMK mit der überflüssigen Rechtschreibreform und in der Frage
der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge.
Föderalismus
bedeutet Wettbewerb und Ringen um die besten Lösungen. Mehr
wettbewerbfördernder Föderalismus ist also gefragt und nicht weniger.
Allerdings ist dafür eine Kultusministerkonferenz (KMK) notwendig, die
Vereinbarungen über schulische Anforderungen nicht immer als Kompromiss
eines Kompromisses, also auf dem untersten Anspruchslevel, festklopft
und Vereinbarungen über Standards nicht immer nur - zum Beispiel auf
Intervention eines kleinen Bundeslandes - auf dem untersten
Kompromissniveau positioniert. Das Grundgesetz schreibt Einheitlichkeit
der Lebensverhältnisse in Deutschland vor. Richtig! Einheitlichkeit
dann aber bitte im Schulbereich nicht auf dem untersten, sondern auf
dem obersten Niveau.
Hier wird es höchste Zeit, dass die
Kultusministerkonferenz (KMK) den föderalen Wettbewerb wieder in Kraft
setzt. Die Arbeit der KMK muss dynamisiert werden, damit Urteile wie
die von Helmut Kohl und Jürgen Möllemann Vergangenheit bleiben: Für den
damaligen Bundeskanzler war die Kultusministerkonferenz "die
reaktionärste Einrichtung der Bundesrepublik". Der damalige
Bundesbildungsminister verglich das Tempo der KMK mit dem Tempo einer
griechischen Landschildkröte.
PISA freilich hat auf den
Bildungsföderalismus, namentlich auf die Kultusministerkonferenz, wie
eine Verjüngungskur gewirkt. Bereits im Dezember 2001 verabschiedete
die Kultusministerkonferenz einen Katalog an Maßnahmen als erste
Konsequenz aus PISA. Dazu gehören eine Verbesserung der Sprachkompetenz
bereits im vorschulischen Bereich; eine bessere Verzahnung von
vorschulischem Bereich und Grundschule mit dem Ziel einer frühzeitigen
Einschulung; eine Verbesserung der Grundschulbildung vor allem
hinsichtlich Lesekompetenz; eine wirksame Förderung insbesondere der
Kinder mit Migrationshintergrund; eine Weiterentwicklung der Qualität
von Unterricht und Schule auf der Grundlage von verbindlichen
Standards; eine Verbesserung der diagnostischen und methodischen
Kompetenz der Lehrer sowie ein Ausbau von Ganztagsangeboten.
Einige
dieser Maßnahmen fanden bereits 2003 und 2004 ihre Realisierung: Im
Dezember 2004 wurde das Institut zur Qualitätsentwicklung im
Bildungswesen (IQB) als so genanntes An-Institut an der
Humboldt-Universität zu Berlin gegründet; es ist zuständig für Lehr-
und Lernforschung sowie für die Normierung von Bildungsstandards. Seit
Dezember 2003 gibt es die ersten sog. Bildungsstandards. Sie liegen
mittlerweile vor für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch oder
Französisch als erste Fremdsprache, Biologie, Chemie und Physik für den
Mittleren Schulabschluss nach Jahrgangsstufe 10; für die Fächer
Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache für den Hauptschulabschluss;
ferner für die Fächer Deutsch und Mathematik der Grundschule.
Gleichwohl durchlebte die Kultusministerkonferenz eine ihrer schwersten
Belastungsproben im September 2004, als Niedersachsens
Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) ankündigte, sein Land werde die
Kultusministerkonferenz verlassen. Später modifizierte Niedersachsen
seine Drohung dahingehend, dass man Reformen erzwingen wolle, zum
Beispiel die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips, und dass man an
diesem Prinzip nur noch bei "festgelegten Fällen von besonderer
Bedeutung" festhalten wolle. Sinnvoll wäre dies durchaus, denn damit
wird der Kleinstaaterei ein Riegel vorgeschoben. Immerhin konnte jedes
noch so kleine Land mit noch so seltsamen Argumenten KMK-Beschlüsse
kippen. Niedersachsen lässt es dann doch nicht zum endgültigen Knall
kommen, man gibt sich zufrieden mit einer deutlichen Verkleinerung der
Personalausstattung der KMK; die Rede ist vom Abbau von 20 bis 30
Prozent der gut 200 Stellen.
Davon unabhängig sollte das Ersetzen des
in der KMK geltenden Einstimmigkeitsprinzips durch ein Zwei-Drittel-
oder Drei- Viertel-Quorum denkbar sein. Dabei wäre sogar eine
gewichtete Stimmabgabe wie im Bundesrat denkbar. Und vielleicht findet
sich gelegentlich ein Bundesland, das hineinstochert und zum Beispiel
einmal eine windelweiche KMK-Dumping-Vereinbarung platzen lässt. Dann
käme zusätzlich Bewegung in den Laden. Das föderale Prinzip wäre der
Gewinner.
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