DEUTSCHER LEHRERVERBAND (DL) - AKTUELL

Aus dem FOCUS vom 2. April 2002

 Mit 14 in die Disco?

Das Bundesfamilienministerium hat angekündigt, den gesetzlichen Jugendschutz an die  "Le-
bensrealität" der Jugendlichen anpassen zu wollen. Vor allem die Änderung, dass Jugendliche ab 14 ohne Begleitung Erwachsener bis 23 Uhr Diskotheken besuchen dürfen, wird sehr un-
terschiedlich beurteilt.

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Ablehnung -


Josef Kraus
Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL)

Die liberalisierten Discoregeln nutzen allenfalls dem Kommerz. Ansonsten ist die beabsichtigte Änderung des Jugendschutzgesetzes eine subversive Attacke auf alle Erzieher, die nicht gefällig sein, sondern verantwortungsvoll Orientierung geben wollen. Das Argument, das neue Gesetz sei nur eine Anpassung an die Gegebenheiten, ist dünn. Wenn es danach ginge, dann müssten viele Regeln des Verkehrswesens, des Umweltschutzes oder auch des Strafrechts mit der Begründung aufgehoben werden, dass sich immer weniger Leute daran hielten. Gesetzliche Normen haben eine bewusstseinsbildende Funktion: Sie schärfen das Empfinden dafür, was sich gehört und was nicht. Wenn bereits 14-Jährige jetzt bis 23 Uhr in die Disco dürften, dann gäbe es noch mehr unausgeschlafene Schüler - und das bei dem berüchtigten PISA-Ergebnis! Zudem finden die Erstkontakte junger Leute zu legalen und illegalen Drogen vor allem über Discos statt. Von den Gehörschäden, die man sich dort einhandelt, ganz zu schweigen. Gewiss bleibt das Erziehungsrecht so oder so bei den Eltern. Aber mit einem verwässerten Jugendschutz im Nacken wird es ihnen schwer fallen, noch ein Nein zu gewissen Ausgehgewohnheiten ihrer Kinder durchzusetzen. Wer will schon den ständigen Unfrieden zu Hause? Die Bundesfamilienministerin jedoch sowie gewisse Kinderschutzbündler und Elternfunktionäre, die das neue Discogesetz - abgehoben von ihrer Basis - vollmundig begrüßen, sollte man zur Strafe zu einem Jahr Discoaufsicht verdonnern.

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