- Ablehnung -
Josef Kraus
Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL)
Die liberalisierten Discoregeln nutzen allenfalls dem Kommerz. Ansonsten
ist die beabsichtigte Änderung des Jugendschutzgesetzes eine subversive Attacke
auf alle Erzieher, die nicht gefällig sein, sondern verantwortungsvoll Orientierung
geben wollen. Das Argument, das neue Gesetz sei nur eine Anpassung an die
Gegebenheiten, ist dünn. Wenn es danach ginge, dann müssten viele Regeln
des Verkehrswesens, des Umweltschutzes oder auch des Strafrechts mit der
Begründung aufgehoben werden, dass sich immer weniger Leute daran hielten.
Gesetzliche Normen haben eine bewusstseinsbildende Funktion: Sie schärfen
das Empfinden dafür, was sich gehört und was nicht. Wenn bereits 14-Jährige
jetzt bis 23 Uhr in die Disco dürften, dann gäbe es noch mehr unausgeschlafene
Schüler - und das bei dem berüchtigten PISA-Ergebnis! Zudem finden die Erstkontakte
junger Leute zu legalen und illegalen Drogen vor allem über Discos statt.
Von den Gehörschäden, die man sich dort einhandelt, ganz zu schweigen. Gewiss
bleibt das Erziehungsrecht so oder so bei den Eltern. Aber mit einem verwässerten
Jugendschutz im Nacken wird es ihnen schwer fallen, noch ein Nein zu gewissen
Ausgehgewohnheiten ihrer Kinder durchzusetzen. Wer will schon den ständigen
Unfrieden zu Hause? Die Bundesfamilienministerin jedoch sowie gewisse Kinderschutzbündler
und Elternfunktionäre, die das neue Discogesetz - abgehoben von ihrer Basis
- vollmundig begrüßen, sollte man zur Strafe zu einem Jahr Discoaufsicht
verdonnern.