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WELT ONLINE vom 8. August 2007
Wir brauchen keine bundeseinheitlichen Schulbücher!
Von Josef K r a u s
Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL)
In Sachen Schulbücher gelten das Föderalismus- und das
Marktprinzip. Das hat sich bewährt und sollte deshalb so bleiben. Die
Idee, deutschlandweit einheitliche Schulbücher einzuführen, ist sowohl
aus verfassungsrechtlichen als auch aus schulpraktischen Gründen
Unsinn.
Die Schulhoheit der deutschen Länder ist
aus historisch guten Gründen Kern ihrer Eigenstaatlichkeit. Die Jahre
1806, 1815, 1848 und 1871 stehen für diesen Kulturföderalismus, der den
deutschen Gliedstaaten die Gestaltungshoheit in Kultur und Schule
zuwies. Die Weimarer Republik, der Nationalsozialismus und die DDR
haben diesen Grundsatz nicht aufgehoben, sondern nur vorübergehend
annulliert. Dass das Grundgesetz 1949 bzw. 1990 am Föderalismus
anknüpfte, hatte vor allem mit dem Wunsch zu tun, einer neuerlichen
Entstehung eines uniformierten Zentralstaates und einer totalitären
Kulturpolitik vorzubeugen.
Die Schulhoheit der Länder hat sich bewährt
Das Föderalismusprinzip in Sachen Schule hat sich im Grundsatz
bewährt. Von den drei großen Vorzügen des föderativen Systems -
Krisenfestigkeit durch zweierlei Staatsgewalt aus verschiedenen
Wurzeln, Möglichkeit des behutsamen Experiments und föderativer
Wettbewerb - verkörpert der Schulföderalismus die letzten zwei in
geradezu exemplarischer Form. Zudem verhindert der Föderalismus
schulpolitische Extremlösungen.
Hätte man etwa 1969 mit Antritt der sozialliberalen Bundesregierung
einen verfassungsrechtlich garantierten Bildungszentralismus gehabt,
dann hätte ganz Deutschland jetzt PISA-Ergebnisse wie Bremen. Alle
diese Argumente standen im Jahr 2006 Pate bei der Änderung des
Grundgesetzes, bei der sogenannten Föderalismusreform also – einer
Novellierung, die übrigens eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern
voraussetzt. Das Ergebnis dieser Novellierung war, dass die
Bildungshoheit der 16 Länder weiter gestärkt und die des Bundes weiter
zurückgefahren wurde.
Auch für Schulbücher gilt das Marktprinzip
So gesehen, könnte man den Vorstoß, in ganz Deutschland einheitliche
Schulbücher einzuführen, allein schon aus verfassungsrechtlichen und
realpolitischen Überlegungen ad acta legen. Aber auch schulpraktisch
geht dieser Vorstoß ins Leere. Einheitlichkeit von Schulbüchern ist
nämlich schon deshalb nicht möglich, weil auch für den Schulbuchsektor
das Marktprinzip gilt.
Also würde es selbst bei einer bundeseinheitlichen
Zulassungsregelung für Schulbücher verschiedene Verlagsprodukte geben;
und jede Einzelschule könnte dann – zumal in Zeiten politisch gewollter
Autonomie von Schule – eigenverantwortlich über den Kauf dieses oder
jenes Buches befinden. Rhetorische Frage: Entschiede dann trotzdem
Berlin verfassungs- und marktwidrig über Schulbücher, die ein
bayerischer Schulbuchverlag herstellt und eine Schule in Allgäu
einführt?
Einheiltliche Bücher bräuchten einen einheitlichen Lehrplan
Mit den curricularen Vorgaben, denen sich die Autoren von
Schulbüchern zu stellen haben, kommt ein weiteres Problem.
Deutschlandweit wären einheitliche Schulbücher nämlich nur möglich,
wenn es deutschlandweit einheitliche Lehrpläne gäbe. Wenn hier jemand
eine Vereinheitlichung von Lehrmaterialien wünscht, dann darf er also
nicht das Pferd von hinten aufzäumen und einheitliche Schulbücher
fordern, sondern dann müsste er konsequenterweise nach einheitlichen
Curricula verlangen.
Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Die These von einer etwa im
europäischen Vergleich föderalen deutschen Kleinstaaterei ist falsch.
Immerhin geht es hier um deutsche Länder, die hinsichtlich Bevölkerung
und damit Schülerzahl größer sind als die Mehrzahl der 25 EU-Staaten:
NRW rangiert mit 18,1 Millionen vor 19 der insgesamt 25 EU-Staaten;
Bayern und Baden-Württemberg rangieren mit 12,4 bzw. 10,7 Millionen vor
18 EU-Staaten. Also darf man sich doch auch je eigene Schulbücher
leisten.
Mobilität wird nicht durch Schulbücher behindert
Die Mobilität von Eltern schulpflichtiger Kinder quer durch
Deutschland wird im übrigen nicht durch unterschiedliche Schulbücher
behindert, sondern durch unterschiedliche Anspruchsniveaus und
unterschiedliche Schul- und Fächerstrukturen. Ansonsten gelten nicht
nur die Grundrechenarten sowie die grammatischen Regeln in der
Muttersprache und in den Fremdsprachen – unabhängig von Schulbüchern -
von Flensburg bis Garmisch einheitlich.
Darüber hinaus gibt es mehrere Schulfächer, die auf
landesspezifische Besonderheiten geradezu angewiesen sind: das Fach
Deutsch mit regional eigenen Literatur- und Dialektkapiteln; das Fach
Geschichte mit einer besonderen Berücksichtigung lokaler und regionaler
Historie; das Fach Politik/Sozialkunde mit Kapiteln zu Besonderheiten
der jeweiligen Kommunal- und Landesverfassung; das Fach Geographie, das
immer schon nach dem Prinzip „Vom Nahen zum Fernen“ arbeitet; das Fach
Biologie mit Kapiteln zur regional spezifischen Fauna und Flora.
Haken wir das Thema deutschlandweit einheitlicher Schulbücher also
ab: Es ist ein Nicht-Thema – zur richtigen Zeit, zur Ausgestaltung des
Sommerlochs nämlich.
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