DEUTSCHER LEHRERVERBAND (DL) - AKTUELL

WELT ONLINE vom 8. August 2007

  Wir brauchen keine bundeseinheitlichen Schulbücher!

Von Josef   K r a u s
 Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL)

In Sachen Schulbücher gelten das Föderalismus- und das Marktprinzip. Das hat sich bewährt und sollte deshalb so bleiben. Die Idee, deutschlandweit einheitliche Schulbücher einzuführen, ist sowohl aus verfassungsrechtlichen als auch aus schulpraktischen Gründen Unsinn.

Die Schulhoheit der deutschen Länder ist aus historisch guten Gründen Kern ihrer Eigenstaatlichkeit. Die Jahre 1806, 1815, 1848 und 1871 stehen für diesen Kulturföderalismus, der den deutschen Gliedstaaten die Gestaltungshoheit in Kultur und Schule zuwies. Die Weimarer Republik, der Nationalsozialismus und die DDR haben diesen Grundsatz nicht aufgehoben, sondern nur vorübergehend annulliert. Dass das Grundgesetz 1949 bzw. 1990 am Föderalismus anknüpfte, hatte vor allem mit dem Wunsch zu tun, einer neuerlichen Entstehung eines uniformierten Zentralstaates und einer totalitären Kulturpolitik vorzubeugen.

Die Schulhoheit der Länder hat sich bewährt

Das Föderalismusprinzip in Sachen Schule hat sich im Grundsatz bewährt. Von den drei großen Vorzügen des föderativen Systems - Krisenfestigkeit durch zweierlei Staatsgewalt aus verschiedenen Wurzeln, Möglichkeit des behutsamen Experiments und föderativer Wettbewerb - verkörpert der Schulföderalismus die letzten zwei in geradezu exemplarischer Form. Zudem verhindert der Föderalismus schulpolitische Extremlösungen.

Hätte man etwa 1969 mit Antritt der sozialliberalen Bundesregierung einen verfassungsrechtlich garantierten Bildungszentralismus gehabt, dann hätte ganz Deutschland jetzt PISA-Ergebnisse wie Bremen. Alle diese Argumente standen im Jahr 2006 Pate bei der Änderung des Grundgesetzes, bei der sogenannten Föderalismusreform also – einer Novellierung, die übrigens eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern voraussetzt. Das Ergebnis dieser Novellierung war, dass die Bildungshoheit der 16 Länder weiter gestärkt und die des Bundes weiter zurückgefahren wurde.

Auch für Schulbücher gilt das Marktprinzip

So gesehen, könnte man den Vorstoß, in ganz Deutschland einheitliche Schulbücher einzuführen, allein schon aus verfassungsrechtlichen und realpolitischen Überlegungen ad acta legen. Aber auch schulpraktisch geht dieser Vorstoß ins Leere. Einheitlichkeit von Schulbüchern ist nämlich schon deshalb nicht möglich, weil auch für den Schulbuchsektor das Marktprinzip gilt.

Also würde es selbst bei einer bundeseinheitlichen Zulassungsregelung für Schulbücher verschiedene Verlagsprodukte geben; und jede Einzelschule könnte dann – zumal in Zeiten politisch gewollter Autonomie von Schule – eigenverantwortlich über den Kauf dieses oder jenes Buches befinden. Rhetorische Frage: Entschiede dann trotzdem Berlin verfassungs- und marktwidrig über Schulbücher, die ein bayerischer Schulbuchverlag herstellt und eine Schule in Allgäu einführt?

Einheiltliche Bücher bräuchten einen einheitlichen Lehrplan

Mit den curricularen Vorgaben, denen sich die Autoren von Schulbüchern zu stellen haben, kommt ein weiteres Problem. Deutschlandweit wären einheitliche Schulbücher nämlich nur möglich, wenn es deutschlandweit einheitliche Lehrpläne gäbe. Wenn hier jemand eine Vereinheitlichung von Lehrmaterialien wünscht, dann darf er also nicht das Pferd von hinten aufzäumen und einheitliche Schulbücher fordern, sondern dann müsste er konsequenterweise nach einheitlichen Curricula verlangen.

Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Die These von einer etwa im europäischen Vergleich föderalen deutschen Kleinstaaterei ist falsch. Immerhin geht es hier um deutsche Länder, die hinsichtlich Bevölkerung und damit Schülerzahl größer sind als die Mehrzahl der 25 EU-Staaten: NRW rangiert mit 18,1 Millionen vor 19 der insgesamt 25 EU-Staaten; Bayern und Baden-Württemberg rangieren mit 12,4 bzw. 10,7 Millionen vor 18 EU-Staaten. Also darf man sich doch auch je eigene Schulbücher leisten.

Mobilität wird nicht durch Schulbücher behindert

Die Mobilität von Eltern schulpflichtiger Kinder quer durch Deutschland wird im übrigen nicht durch unterschiedliche Schulbücher behindert, sondern durch unterschiedliche Anspruchsniveaus und unterschiedliche Schul- und Fächerstrukturen. Ansonsten gelten nicht nur die Grundrechenarten sowie die grammatischen Regeln in der Muttersprache und in den Fremdsprachen – unabhängig von Schulbüchern - von Flensburg bis Garmisch einheitlich.

Darüber hinaus gibt es mehrere Schulfächer, die auf landesspezifische Besonderheiten geradezu angewiesen sind: das Fach Deutsch mit regional eigenen Literatur- und Dialektkapiteln; das Fach Geschichte mit einer besonderen Berücksichtigung lokaler und regionaler Historie; das Fach Politik/Sozialkunde mit Kapiteln zu Besonderheiten der jeweiligen Kommunal- und Landesverfassung; das Fach Geographie, das immer schon nach dem Prinzip „Vom Nahen zum Fernen“ arbeitet; das Fach Biologie mit Kapiteln zur regional spezifischen Fauna und Flora.

Haken wir das Thema deutschlandweit einheitlicher Schulbücher also ab: Es ist ein Nicht-Thema – zur richtigen Zeit, zur Ausgestaltung des Sommerlochs nämlich.


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