DEUTSCHER LEHRERVERBAND (DL) - AKTUELL

  Aus dem RHEINISCHEN MERKUR vom 29. August 2002

AUTONOME SCHULE /  Wie sich die Politik nach PISA aus der Schusslinie bringen will

Jeder sein eigener Herr

Größere Personal- und Finzanzhoheit, Einfluss auf die Lehrinhalte - das klingt gut.
Doch in Zeiten öffentlichen Sparens ist Misstrauen angesagt.

Von Josef   K r a u s
 Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL)

Nach der PISA nichts Neues. Alles, was in der Schulpolitik nach dieser Schulleistungsstudie an vermeintlichem Patentrezept angepriesen wird, hat es schon vor Jahren oder Jahrzehnten gegeben. Die Forderungen nach flächendeckender Einführung von Gesamtschulen und/oder Ganztagsschulen sind altbekannt, die nach einer drastischen Steigerung der Abiturientenquote ebenfalls, und wer jetzt den Bildungsföderalismus abschaffen will, kann in die Mottenkiste greifen.

Jetzt wird die Studie sogar genutzt als Argument für eine „autonome“ Schule. Hinter dieser „autonomen“ beziehungsweise „selbstständigen“ Schule verbirgt sich viel Metaphorik. Von Befreiung der Schule ist die Rede, gar von ihrer Entfesselung. Kreative wollen die reale „Hundeschule“ der Belehrung durch eine „Katzenschule“ der Individualität ersetzt wissen. Ob die Schüler dann wirklich eine einzige Vokabel oder Formel mehr beherrschen?

Im Sinne autonomer Schule taten sich ab Mitte der neunziger Jahre insbesondere Bremen und Hamburg hervor. Jetzt folgen im Kontext mit PISA Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Geht es nach den idealtypischen Vorstellungen, dann wird den Schulen ein Bündel an "autonomen" Zielen verordnet: "individuelle" Profilbildung durch ein eigenes "Schulprogramm"; "offene" beziehungsweise "Stadtteil"-Schule; Freigabe der Stundentafeln, des 45-Minuten-Taktes und der Lehrpläne; globale Mittelzuweisung; Anwerben und Einstellen von Lehr- und Verwaltungspersonal durch die Schule selbst; Akquisition von Drittmitteln durch die Schulen; paritätisch und teilweise „extern“ besetzte Schulgremien und so weiter.


Starke Projekte

Die niedersächsische Landesregierung wähnt sich bezüglich PISA-Konsequenzen als „sicher führend“ und kündigt an, dass zunächst freiwillig, ab 2008 dann alle 3.400 Schulen wie private Unternehmen geführt werden. Das Projekt läuft unter dem Titel „Schule der Zukunft“.  In ihr wird ein schulischer Aufsichtsrat, dem auch Vertreter der Wirtschaft angehören, etwa über Unterrichtsinhalte, Lehrereinstellung, Renovierung entscheiden.

In Nordrhein-Westfalen sind die Pläne schon weiter gediehen. Dort wurde 1995 mit der Denkschrift "Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft" die "teilautonome Schule" ausgerufen. In der Folge beteiligten sich ab 1997 neunzig Schulen im Bereich Herford und Leverkusen am Projekt "Schule & Co". Jetzt zum Herbst 2002 starten weitere 238 Schulen für sechs Jahre in das Modellprojekt "Selbständige Schule", um demnächst ihr Mittelbudget und ihre Personalverwaltung selbst in die Hand zu nehmen.

Ghostwriter und millionenschwerer Sponsor für Nordrhein-Westfalen ist die Bertelsmann-Stiftung. Sie war bereits 1995 an der  massenhaften Verbreitung der Denkschrift "Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft" der gleichnamigen Kommission des damaligen NRW-Ministerpräsidenten Johannes Rau beteiligt. Seitdem ist sie nicht müde geworden, in immer neuen Schriften die schulischen Visionen ihres Stifters Reinhard Mohn unters Volk zu bringen. Manche halten dem Medienkonzern vor, dass er mit diesem Engagement und einem beachtlichen Millionen-Input sehr handfeste Eigeninteressen verfolge. Nicht ganz zu Unrecht bekommt der Konzern gesagt, er habe sich mit seiner Stiftung zu einem heimlichen Schulministerium entwickelt; Hochschulministerium sei er über sein Gütersloher „Centrum für Hochschulentwicklung“ (CHE) in Personalunion ohnehin schon.


Profil kostet Stunden

Autonomie hin – Bertelsmann her: Wer selbstständige Schule mit ihren guten und mit ihren problematischen Seiten begutachten möchte, der schaue in den Gymnasien in Bayern nach, das allen Verdächtigungen zum Trotz auch in Sachen „Autonomie“ viel weiter ist als andere Länder. Dort sind die Gymnasialdirektoren – ohne eine Mittelbehörde über sich zu haben - Dienstvorgesetzte, die für ihre Lehrer alle vier Jahre eine beförderungsrelevante Beurteilung erstellen, Leistungsprämien, Leistungszulagen und Leistungsstufen vergeben, zumindest Vorverträge zur Gewinnung von Personal abschließen und im Rahmen von zwei Gesamtbudgets (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) frei über Sachmittel entscheiden. Soweit die Positivliste!

Seit nunmehr drei Jahren haben die Chefs der Gymnasien im Rahmen der Budgetierung der Unterrichtsstunden auch die freie Entscheidung bei der Klassen- und Kursbildung. Damit aber beginnt das Problem, zumindest in Schulen, die bereits ein vielfältiges Profil haben – etwa bestehend aus verschiedenen Gymnasialzweigen und Sprachenfolgen. Ein solches Profil „kostet“ Stunden, die vielleicht der eine Vater oder die andere Mutter gerne in die Verkleinerung von Klassen gesteckt haben möchte, während die eine Mutter oder der andere Vater es gerne sähe, wenn verschiedene Sprachenfolgen geboten würden. Politisch aber stellt es sich bestens dar, wenn man sagen kann, dass die Schulen in eigener Verantwortung entscheiden können, da sie ja pro Schüler 1,2 Unterrichtstunden zur freien Verfügung hätten. Freilich vermag kaum einer nachzuvollziehen, dass Freiräume erst ab 1,3 Stunden entstehen.

Wie auch immer: In Zeiten allgemeinen öffentlichen Sparens ist Misstrauen angebracht, wenn der Staat den Schulen mehr Personal- und Finanzhoheit zugestehen will. Die Schulen sind dann nicht mehr autonom, sondern allein gelassen. Aktuelle Beispiele lassen vermuten, dass es sich dabei um Ablenkungsmanöver handelt, durch die die Mängelverwaltung den Schulen überantwortet wird, durch die zugleich die Politik selbst aus der Kritik kommt.


Rechtliche Probleme

Ist die Grundversorgung aber zu eng bemessen, führt eine Personal- beziehungsweise Finanzhoheit der Schulen zu Konflikten bei der Verwendung der eingeschränkten Mittel für Personal und Sachausstattung. Nullsummenspiele sind das Ergebnis. Und es wird schließlich vor allem bei Eltern die Hoffnung geweckt, dass die Einzelschule jetzt alles „machen“ könne, wenn sie nur wolle. Das provoziert Enttäuschungen. Im Extrem werden Schulen einer Selbstausbeutung ausgeliefert, wenn sie dennoch versuchten, zusätzliche Bildungsangebote aus einem ohnehin überlasteten Lehrkörper „herauszupressen“.

„Autonome“ Schule birgt indes auch grundsätzliche rechtliche Probleme. Zwar brauchen Bildung und Erziehung in der Schule Freiräume, vor allem im pädagogisch-didaktischen und methodischen Bereich. Doch Freiheit von oder zu etwas impliziert ein Verpflichtetsein gegenüber demokratisch vorgegebenen Rahmenbestimmungen, insbesondere gegenüber der Fundamentalnorm des Grundgesetzartikels 7 Absatz 1 („Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“) sowie gegenüber den Bildungszielen der Landesverfassungen. Insofern ist schulischer Freiraum immer nur relative Freiheit. Dieses Prinzip hat seinen Grund, denn Schule muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung vor dem Gesetz sowie dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse gerecht werden.

Eine „autonome“ Schule nach Art Niedersachsens mit einer weit reichenden Kompetenzausstattung gemischter beziehungsweise paritätisch besetzter Schulgremien oder gar von Aufsichtsräten würde bedeuten, dass sich Schule außerhalb geltenden Rechts entwickelte. Eine Verlagerung von schulischen Kompetenzen auf Nichtlehrer führt gar zu einer Entprofessionalisierung schulischer Entscheidungen. Denn in einer „autonomen“ Schule mit einem „Räte“-System würde über Hoheitsakte von Nichtbeamten (Eltern, minderjährigen Schülern, Schulfremden) mitverfügt.

Nach dem Wesentlichkeitsprinzip unterliegen die maßgeblichen Vorgaben der Schule dem Parlaments- und Gesetzesvorbehalt. Die Freiheit der Lehre (Grundgesetz Artikel 5 Absatz 3) gilt nur für den Hochschul-, nicht aber für den Schulbereich. Und Schule fällt auch nicht unter die Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzartikels 28 Absatz 2; diese Garantie gilt nur für Gemeinden.

Konkret provoziert eine "Autonomie“ individueller Schulprofile eine Atomisierung der Schullandschaft und damit ein hohes Maß an Ungleichheit, denn "Autonomie" in der Gestaltung der Stundentafeln oder in der Lehrplananwendung führt zu einem Wildwuchs an "individuellen" Profilen und zu schulischem Provinzialismus. Demgegenüber müssen Schüler und Eltern Gewissheit über die schulischen Inhalte und Anforderungen haben. Das schulische "Endprodukt" muss verlässlich einschätzbar sein – auch für Wirtschaft beziehungsweise Hochschule.

"Autonome" Schule provoziert die Etablierung von Eignungs- und Eingangstests, denn die vermittelten Lerninhalte werden so uneinheitlich sein, dass die „Abnehmer“ der Schulabgänger deren Qualifikation kaum noch einschätzen können.


Standardisierte Tests

Der Vergleich mit Schulsystemen anderer Staaten ist untauglich. Auch England kann kein Vorbild sein, selbst wenn es das klassische Land der Schulautonomie ist  beziehungsweise war. Bis zum "Education Reform Act", der am 29. Juli 1988 vom Parlament verabschiedet wurde, gab es beispielsweise für Lehrpläne keine staatliche Zuständigkeit. Die 163 Local Education Authorities' (LEA) waren die eigentlichen Schulbehörden, die aber dem "Headmaster" in vielerlei Hinsicht Zuständigkeiten überließen. Dieser suchte sich die Lehrer aus und konnte diese entlassen; er konnte festlegen, welche Fächer in welchen Klassen mit wie viel Stunden unterrichtet werden.

Die Folge: Das Niveau der Schulen sank. 1988 beschloss die Regierung Thatcher, die 30.000 öffentlichen Schulen mithilfe eines „national curriculum“ und standardisierten Tests an die Kandare zu nehmen. Zuvor hatte man laut geklagt, "dass viele unserer Schüler weniger erreichen als ihresgleichen in anderen europäischen Ländern." Die seit 1. Mai 1997 amtierende Labour-Regierung von Tony Blair setzt diese Thatcher-Politik fort. Auch das - und nicht schulische „Autonomie“ - dürfte der Grund dafür sein, dass England zu den Bildungsaufsteigern in Europa zählt.
Der PISA-Vergleich belegt's.

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