29. Juli 2010
Lehrerverband zum Arbeitszimmer-Urteil:
„Auch die Schulträger können aufatmen“
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL),
Josef Kraus, hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers von Lehrern begrüßt und
wie folgt kommentiert:
„Dieses Urteil ist ein Sieg der Gerechtigkeit und der
Vernunft. Karlsruhe hat damit anerkannt, dass ein erheblicher Teil der
Arbeitszeit von Lehrern häuslich stattfinden muss und nicht in der Schule
erledigt werden kann.
Aufatmen können nach diesem Urteil aber auch die
Schulträger. Müssten diese nämlich für alle 800.000 Lehrer in Deutschland in
den Schulen Arbeitsräume einrichten, so wäre dafür ein Investitionsvolumen von
rund 30 Milliarden Euro notwendig geworden.“
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Für
den Inhalt verantwortlich: Waltraud Fuchs (DL)