- „Gesetzgeber ignorant gegenüber Arbeitsspektrum von Lehrern"
- "Dienstliche Arbeitszimmer für alle Lehrer kosten 20 Milliarden Euro"
Einführende Stellungnahme von Lehrerverbandspräsident
Josef Kraus zur Pressekonferenz vom 27. März 2007
Anlässlich der Präsentation des Rechtgutachtens von sechs
Lehrerverbänden zur steuerlichen Absetzbarkeit des Lehrerarbeitszimmers gab
Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL), folgende Erklärung
ab:
„Das
Steueränderungsgesetz 2007 mit dem Wegfall der steuerlichen Absetzbarkeit des Arbeitszimmers
von Lehrern ist nicht nur verfassungsrechtlich unhaltbar, sondern auch
politisch skandalös.
Die
hohe Politik zeigt sich hier einmal mehr als völlig ignorant gegenüber dem
tatsächlichen Arbeitsaufwand und Aufgabenspektrum von Lehrern. Beispiel: Ein
Lehrer einer weiterführenden Schule mit einer wöchentlichen
Unterrichtsverpflichtung von 26 Stunden in den Fächern Deutsch und Englisch hat
in sechs bis sieben verschiedenen Klassen rund 200 verschiedene Schüler. Von
jedem dieser Schüler muss er pro Schuljahr rund zwölf Stegreifaufgaben,
Diktate, Übungsaufsätze, Übungsessays, Klausuren und dgl. korrigieren. Das
entspricht einem jährlichen Aufwand an reiner Korrekturzeit -
Vorbereitungszeiten nicht mitgerechnet - von rund 1.000 Arbeitsstunden. Eine
solche Arbeit kann ungestört und konzentriert nur in einem häuslichen
Arbeitszimmer erledigt werden, zumal darunter viele Arbeiten sind, die über den
weiteren Bildungsweg eines Heranwachsenden entscheiden. Diese eintausend
Stunden sind im übrigen mehr, als die betreffende Lehrkraft in einem Schuljahr
in einer Klasse steht; letzteres entspricht etwa 800 Zeitstunden.
Es
ist außerdem eine finanzpolitische Milchmädchenrechnung zu glauben, mit der
Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers von
Lehrern würden 300 Millionen Euro mehr in den Staatshaushalt fließen. Dieser
Summe steht der Aufwand entgegen, den die öffentliche Hand zu leisten hätte, um
allen 800.000 deutschen Lehrern einen dienstlichen Arbeitsplatz zur Verfügung
zu stellen. Die Aufwandsträger der Schulen müssten dann nämlich pro Lehrer
einen Arbeitsplatz von rund zehn Quadratmetern Fläche zur Verfügung stellen.
Das ergibt bei den üblichen Kosten öffentlicher Bauten pro Lehrer einen
Finanzaufwand von 25.000 Euro, bei 800.000 deutschen Lehrern also einen Aufwand
von 20 Milliarden Euro.
Vor diesem Hintergrund kann man nur hoffen, dass der Gesetzgeber eine
Korrektur seines Steueränderungsgesetzes vornimmt, ehe die Finanzämter mit
Zigtausenden von Klagen lahmgelegt werden und der Gesetzgeber vor Gericht auf
die Nase fällt."
| Deutscher Lehrerverband (DL) - Burbacher
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