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9 Argumente für 9 Jahre Gymnasium
Im Jahr 1837 war in Preußen, im Jahr 1874 in ganz Deutschland eine neunjährige Gymnasialzeit eingeführt worden.
Im Interesse der Rekrutierung des Offiziersnachwuchses verkürzten die Nationalsozialisten das Gymnasium 1938 um ein Jahr.
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland stellten im Zuge des Wiederaufbaus 1951 wieder auf 13 Jahre um. Die DDR blieb bei zwölf Jahren.
Seit Beginn der 60er Jahre wird im Westen Deutschlands die Frage der Dauer der gymnasialen Bildung bis zum Abitur heftig und mit jeweils wechselnder Akzentsetzung diskutiert. Mittlerweile finden sich in allen Parteien Befürworter und Gegner einer Verkürzung.
Zu Recht aber wurden bislang alle Versuche einer generellen Verkürzung der Gymnasialzeit durch Streichung einer Klasse zurückgewiesen. Weder die als "Argument" für eine Verkürzung bemühte europäische Integration noch die ebenso bemühte Wiederherstellung der Einheit Deutschlands haben sich entscheidend auf die Bildungsdauer bis zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife ausgewirkt. Nur noch die Länder Thüringen und Sachsen halten an einer zwölfjährigen Schulzeit fest. Ansonsten haben alle anderen Modelle einer Verkürzung der gymnasialen Schulzeit zu Recht keine Akzeptanz gefunden und sich in der Realität nicht bewährt.
Argument 1
Das
Bildungsziel des Gymnasiums ist die Vermittlung der Studierfähigkeit,
die den erfolgreichen Absolventen als Allgemeine Hochschulreife und damit
als formale Studienberechtigung bestätigt wird. Diese breitangelegte
Zielsetzung hat sich bewährt, sie verlangt gerade in Zeiten gewachsener
Anforderungen nach neun Jahren. Eine fundierte Hochschulreife ist die beste
Prophylaxe gegen hohe Quoten an Studienabbrechern und gegen überlange
Studienzeiten. Wenn die Studierfähigkeit aufgrund schulpolitischer
Vorgaben regional - wissenschaftlich ausweislich - gelitten hat, dann hat
das mit einem falschen Verständnis von Fächerkanon und von schulischer
Leistung sowie mit oft weitreichenden Kürzungen der Stundentafeln
zu tun, in einigen Bundesländern auch mit der Kappung des Gymnasiums
von unten in Form der Orientierungsstufe bzw. Förderstufe.
Argument 2
Die
für die Förderung einer zeitgemäßen Hochschulreife
zu vermittelnden Inhalte erfordern im Zuge der fortschreitenden Globalisierung
neun Jahre Gymnasium. Umfassende Fertigkeiten und Kenntnisse in der Muttersprache,
in mehreren Fremdsprachen, in Mathematik, in den Naturwissenschaften, in
Geschichte und in weiteren Fächern sind die entscheidende Mitgift
für Studium und Beruf. Zu moderner gymnasialer Bildung gehört
ferner die kulturelle Grundbildung in Kunst, Musik, Sport sowie in Religion
bzw. Ethik; dies sind Fächer, die man in den meisten Staaten mit zwölfjähriger
Schulzeit nicht hat. Der Verzicht auf diese Inhalte provozierte ein rein
funktionalisiertes Verständnis von Bildung. Wer hier von Leerlauf,
von Luxus oder angeblich notwendiger Entrümpelung gymnasialer Inhalte
spricht, muß den Beweis antreten, welche Inhalte gekürzt werden
sollen, ohne daß das Bildungsziel darunter leidet; der muß
auch davon Abstand nehmen, permanent die Defizite junger Menschen im Bereich
der Grundbildung zu beklagen.
Argument 3
Reifung
braucht Zeit. Das gilt für die intellektuelle Entwicklung ebenso wie
für die Entwicklung von Haltungen und für die Persönlichkeitsentwicklung
insgesamt. Alle Entwicklungsbereiche brauchen den außerschulischen
Freiraum. Eine Verdichtung der gymnasialen Bildung entzöge jungen
Menschen wertvolle außerschulische Entfaltungs- und Erprobungschancen.
Argument 4
Das
neunjährige Gymnasium ist Teil eines sensibel aufeinander abgestimmten
Bildungswesens und Ergebnis des Bestrebens, daß schulische Bildung
in breiter Vielfalt angeboten wird. Umgekehrt provozierte eine Kürzung
des Gymnasiums eine radikale Verarmung der Schullandschaft. Die Strukturen
würden im Sinne überholter sozialistischer Bildungsvorstellungen
vereinheitlicht: Unter anderem drohten die Fachoberschulen, die Berufsoberschulen
und die Berufsfachschulen (z.B. Höhere Handelsschulen) zu verschwinden,
weil für Eltern und Schüler nicht nachvollziehbar wäre,
warum der zwölfjährige Bildungsweg von Grundschule/ Realschule/Fachoberschule
ein Weniger an Berechtigung erteilte als ein dann zwölfjähriger
Bildungsweg via Grundschule/Gymnasium. Es entstünden in der Folge
irreparable Verluste an Schulprofilen. Schließlich ergäbe sich
auch eine drastische Schieflage zuungunsten der beruflichen Bildung: Es
wäre schwer nachvollziehbar, warum 13 Jahre für den Erwerb eines
Mittleren Schulabschlusses plus Berufsausbildung, aber nur 12 Jahre für
den Erwerb des Abiturs mit der damit verbundenen breiten Palette aller
Optionen notwendig seien.
Argument 5
Das
Gymnasium ist in rund 30 Jahren von der 10-Prozent-Schule zur 40-Prozent-Schule
geworden. Diese Expansion verlief schulpolitisch nicht ohne Probleme. Gleichwohl
ist es unrealistisch zu glauben, das Gymnasium könnte wieder zur 10-Prozent-Schule
werden, in der man in acht Jahren mit einem kleinen Kreis hochbegabter
Schüler zum Abitur käme. Die überwältigende Anzahl
der Gymnasiasten braucht neun Jahre. Alle Verkürzungsmodelle der letzen
Jahrzehnte orientierten sich - so sie überhaupt zustande kamen - an
besonders Begabten. Die Angebote einer individuellen Schulzeitverkürzung
durch "Springen" werden kaum genutzt (in Bayern im Schuljahr 1996/97 von
0,1 Promille, entsprechend 25 Gymnasiasten); ebensowenig werden die Angebote
von D-Zug-Klassen genutzt: In Bayern, das in den 60/70er Jahren flächendeckend
solche Modelle erprobte und wieder aufhob, kam 1996 und 1997 - trotz entsprechend
großzügiger Angebote - eine Springer-Klasse weder in der 8.
noch in der 6. Jahrgangsstufe zustande. Die seit 1991/92 in Baden-Württemberg
eingerichteten D-Zug-Klassen werden im Schuljahr 1997/98 von rund 800 Schülern,
entsprechend rund 0,2 Prozent aller Gymnasiasten, besucht. In Rheinland-Pfalz
waren von 1985 bis 1995 insgesamt 2.256 Schüler in solchen Klassen.
Von den neuen Ländern haben mittelfristig nur noch zwei, nämlich
Thüringen und Sachsen, eine zwölfjährige Schulzeit. Brandenburg
begann 1990 mit 13 Jahren, Mecklenburg-Vorpommern stellt zum Schuljahr
2000/2001 und Sachsen-Anhalt zum Schuljahr 2001/2002 auf 13 um.
Argument 6
13
Jahre Schulzeit bis zum Erwerb einer Hochschulreife sind international
sehr wohl üblich. 13 Jahre haben Italien und England mit jeweils fachspezifischer
Hochschulreife als Abschluß, 13 Jahre mit Allgemeiner Hochschulreife
haben Luxemburg und mehrere Kantone der Schweiz, 14 Jahre die Niederlande
und Island. Mit Ausnahme Belgiens und Österreichs vergeben alle Länder,
die nur 12 Jahre kennen, eine nur fachspezifische bzw. eingeschränkte
Hochschulreife, zumeist begleitet von einem Aditur, das heißt einer
Hochschulzugangsprüfung. In Belgien und Spanien wird zwar formal eine
allgemeine Hochschulreife verliehen, tatsächlich wird jedoch auch
dort eine eingeschränkte Vergabe der Hochschulreife durch zusätzliche
fachspezifische Eingangsprüfungen praktiziert. Frankreich hat 12 Jahre,
aufgrund der hohen Repetentenquote von rund 70 Prozent und aufgrund der
für viele Studienaspiranten notwendigen "classe préparatoire"
de facto zumeist 13 oder 14 Jahre.
Argument 7
Eine
Verkürzung des Gymnasiums erbringt keine Einsparungen, sondern sie
provoziert Mehrkosten. Diese Mehrkosten entstünden in den Hochschulen,
die systemwidrig kompensieren müßten, was in der Schulzeit versäumt
wurde. Diese Mehrkosten entstünden ferner im sozialpolitischen Bereich,
denn im Moment der Umstellung auf ein generell verkürztes Gymnasium
drängen mit einem Male zwei Jahrgänge, also rund 500.000 statt
sonst jährlich 250.000 junge Leute, auf den Arbeitsmarkt. Außerdem
verlangte eine Verkürzung des Gymnasiums eine Verdichtung des Bildungsangebots
in Form von Nachmittagsunterricht und damit Mehrkosten in den Bereichen
Personal und Schülerbeförderung.
Argument 8
Das
im internationalen Vergleich hohe Berufseintrittsalter deutscher Akademiker
geht ausschließlich zu Lasten einer in Deutschland üblichen,
relativ späten Einschulung mit einem Einschulungsalter von annähernd
sieben Lebensjahren, zu Lasten des Wehr- bzw. Ersatzdienstes, zu Lasten
langer Gesamt- und Fachstudienzeiten sowie zu Lasten der Praxis, daß
die übergroße Mehrzahl der Studiengänge aufgrund der Überlast
der Hochschulen nur im Wintersemester beginnt. Die Verkürzung der
gymnasialen Bildung setzte also am völlig falschen Ende an; eine vermeintliche
- zuletzt von Rheinland-Pfalz ins Gespräch gebrachte - Kompromißlösung
von zwölfeinhalb Jahren änderte nichts an der Tatsache, daß
die meisten Studienberechtigten trotz eines Abiturs im März erst im
November zu studieren beginnen könnten.
Argument 9
Einziges
Kriterium für die Bemessung der Länge eines Bildungsweges darf
die angestrebte Qualifikation sein. Um diese Qualifikation zu stärken,
hier die Qualität gymnasialer Bildung und des Abiturs, sind völlig
andere Maßnahmen notwendig: Es sind zu stärken das schulische
Leistungsprinzip und das Eignungsprinzip beim Zugang zum Gymnasium und
im besonderen auch zur gymnasialen Oberstufe. Es ist zu stärken die
Verbindlichkeit eines Fächerkanons, der bis zum Abitur vor allem auf
den Fächern Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Naturwissenschaften
und Geschichte aufbaut. Es sind die Vergleichbarkeit und die Transparenz
der Abiturprüfung zu stärken, und zwar durch die Einführung
eines je Bundesland eigenen Zentralabiturs.
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